
Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Donnerstag entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf, solange das Hauptsacheverfahren in dem Rechtsstreit nicht abgeschlossen ist. Es gab damit einem Eilantrag der Partei in wesentlichen Punkten statt.
Weidel erklärte, das Verwaltungsgericht Köln habe mit seinem Beschluss auch den "Verbotsfanatikern" indirekt einen Riegel vorgeschoben. AfD-Co-Chef Chrupalla sprach von Rückendeckung für die Wahlkämpfer der AfD in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vor den im März anstehenden Landtagswahlen.
Grünen-Politiker: "Instanzenweg ist weiter offen"
Grünen-Fraktionsvize von Notz sagte dem Deutschlandfunk, die Gerichtsentscheidung müsse man anerkennen. Sie sei aber mit Sicherheit nicht die letzte in diesem Verfahren. "Der Instanzenweg ist weiter offen". Die Frage eines AfD-Parteienverbots sei wiederum eine juristisch bei anderen Gerichten ganz anders aufgehängte Frage. Von Notz sprach sich zugleich für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus, um Informationen der Behörden über die AfD zu sammeln, auch nachrichtendienstliche Erkenntnisse.
Linke wollen weiter Verbotsverfahren
Die Linke machte deutlich, dass sie an ihrer Forderung nach einem Verbotsverfahren festhält. Von der AfD gehe eine politische und gesellschaftliche Gefahr aus, sagte die Innenpolitikerin der Bundestagsfraktion, Bünger, der Deutschen Presse-Agentur. Auch die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Wegge, hält eine Prüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht weiterhin für geboten.
Schuster (CDU) kritisiert frühere Ampel-Regierung
Sachsens Innenminister Schuster (CDU) kritisierte nach der Kölner Gerichtsentscheidung die frühere Bundesregierung. "Mit einem politisch motivierten Schnellschuss aus der Hüfte hat die alte Ampel Regierung den deutschen Sicherheitsbehörden einen Bärendienst erwiesen", erklärte Schuster in Dresden. Er werbe seit langem dafür, Debatten über Verbote oder Einstufungen juristisch knochentrocken zu führen.
Einstufung des Verfassungsgerichts ruhte wegen Klage
Das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Sitz in Köln hatte die Partei im vergangenen Mai als gesichert rechtsextrem eingestuft. Dagegen ging die AfD mit einer Verfahren in der Hauptsache sowie einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln vor. Der Verfassungsschutz
verpflichtete sich daraufhin dazu, die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextrem zu bezeichnen.
verpflichtete sich daraufhin dazu, die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextrem zu bezeichnen.
Diese Nachricht wurde am 26.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
