Bis zum Ende des Hauptverfahrens
Bundesverfassungschutz darf AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht als rechtsextremistisch einstufen, solange das Hauptsacheverfahren in dem Rechtsstreit nicht abgeschlossen ist. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einem Eilantrag der AfD in wesentlichen Punkten stattgegeben.

    Die AfD-Politiker Tino Chrupalla und Alice Weidel stehten vor einer blauen Wand mit AfD-Logos. Vor ihnen stehen Mikrofone und Kameras.
    Die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Erfolg erzielt (Archivbild). (picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Nach Einschätzung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass es innerhalb der Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gibt. Die AfD werde dadurch jedoch "nicht in einer Weise geprägt", dass in ihrem Gesamtbild eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.
    Laut Eilentscheid darf der Verfassungsschutz die AfD auf Bundesebene vorerst weder als gesichert extremistisch einstufen noch so behandeln. Auch die "öffentliche Bekanntgabe" der entsprechenden Einstufung ist ihm untersagt.

    Einstufung des Verfassungsgerichts ruhte wegen Klage

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Sitz in Köln hatte die Partei im vergangenen Mai als gesichert rechtsextrem eingestuft. Dagegen ging die AfD mit einer Verfahren in der Hauptsache sowie einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln vor. Der Verfassungsschutz
    verpflichtete sich daraufhin dazu, die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextrem zu bezeichnen.
    Diese Nachricht wurde am 26.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.