
Vor fünf Jahren übernahmen die radikal-islamistischen Taliban die afghanische Hauptstadt Kabul und damit die Kontrolle über das gesamte Land. Damit endete am 15. August 2021 nach zwei Jahrzehnten auch das deutsche Engagement am Hindukusch.
Für das politische und militärische Scheitern des Westens in Afghanistan stehen exemplarisch die letzten chaotischen Stunden der Evakuierung: Verzweifelte Menschen klammerten sich an einen abhebenden Militärtransporter der US-Armee.
Ortskräfte: Angst vor der Rache der Taliban
Bereits kurz nach dem Abzug der Bundeswehr begann eine Debatte: Welchen Afghaninnen und Afghanen schuldet Deutschland Schutz und Asyl? Zehntausende hatten zwischen 2001 und 2021 als Köche, Fahrerinnen, Putzkräfte, Übersetzerinnen oder Logistiker für die Bundeswehr, die deutsche Botschaft oder die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gearbeitet.
Viele der sogenannten Ortskräfte fürchteten nun die Rache der Taliban. Die Bundesregierung wusste früh um die potenzielle Gefährdung lokal Beschäftigter. Das belegt etwa das schon 2013 eingeführte Ortskräfteverfahren, das die afghanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutscher Institutionen im Fall einer Gefährdung schützen sollte.
Deutschland hat 37.000 Afghaninnen und Afghanen aufgenommen
Nach dem Fall Kabuls setzte das Auswärtige Amt zusätzlich die sogenannte Menschenrechtsliste auf, die auch Personen erfasste, die nicht zu den Ortskräften gehörten, aber aufgrund ihres öffentlichen Engagements gefährdet waren. Im Oktober 2022 beschloss die neu gewählte Ampel-Koalition dann schließlich das Bundesaufnahmeprogramm. Seit August 2021 sind über alle Programme hinweg rund 37.000 Afghaninnen und Afghanen nach Deutschland migriert, 19.300 davon sind ehemalige Ortskräfte und deren Angehörige.
Allerdings warten noch immer Hunderte Afghanen, darunter auch frühere Ortskräfte, auf eine Aufnahme, vor allem deshalb, weil die aktuelle schwarz-rote Bundesregierung im Dezember 2025 viele von der Vorgängerregierung gemachte Zusagen pauschal zurücknahm. Das bewertete das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil Ende Juli 2026 als Verstoß gegen das Willkürverbot. Das Innenministerium erklärt dazu, man prüfe nun, was das Urteil für mögliche Aufnahmen bedeutet.
Evakuierungschaos: Forderungen der Enquete-Kommission
Die politische Diskussion in Deutschland über die afghanischen Ortskräfte weist in die Zukunft. Denn auch wenn die Bundeswehr nach eigenen Angaben aktuell nur eine zweistellige Zahl an Ortskräften beschäftigt, sind deutsche Soldaten weiterhin weltweit im Einsatz, etwa im Kosovo oder in Jordanien, im Irak oder in Litauen. Sie sind auf aktuellen und künftigen Missionen auf Unterstützung angewiesen, zum Beispiel auf Dolmetscher. So bleibt die Frage, welche Schlüsse Bundesregierung und Bundeswehr aus dem Evakuierungschaos in Afghanistan gezogen haben – und ob eine ähnliche Situation heute geregelter ablaufen würde.

Der Einsatz in Afghanistan ist politisch unter anderem in einem Untersuchungsausschuss und einer Enquete-Kommission aufgearbeitet worden. Im Abschlussbericht der Kommission heißt es, dass vor der Evakuierung hätte festgelegt werden müssen, wer einen Anspruch auf Aufnahme in Deutschland hat, wie dieser Anspruch nachzuweisen ist und welche rechtlichen Grundlagen gelten. Der Bericht fordert, die Bundesregierung müsse „auf jegliche Szenarien einer Einsatzbeendigung vorbereitet sein” und gemeinsam mit internationalen Partnern entsprechende Handlungsoptionen erarbeiten.
Keine Antwort von der Bundeswehr
So sieht das auch die Politikwissenschaftlerin Sara de Jong. Sie hat an der britischen University of York untersucht, wie die Streitkräfte einzelner Länder mit ihren afghanischen Ortskräften umgegangen sind. Später wurde sie Mitgründerin von Local Staff International, einer NGO, die sich für den Schutz von Ortskräften einsetzt.
De Jong zieht ein nüchternes Fazit: Sie glaube nicht, dass eine vergleichbare Evakuierung heute geordneter und fairer ablaufen würde. Eine Anfrage bei der Bundeswehr dazu bringt keinen weiteren Erkenntnisgewinn: Auf die Frage, inwiefern die Rahmenbedingungen für Ortskräfte seit Ende des Afghanistan-Einsatzes angepasst wurden, geht ein Sprecher des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr nicht ein. Er teilt lediglich mit, dass für die Beschäftigung von Ortskräften „strenge Regeln” gelten, etwa die „Einhaltung der militärischen Sicherheit“.
NGOs und Verbände im Einsatz für die Ortskräfte
Heute setzen sich vor allem NGOs und Verbände für die Ortskräfte ein. Auffällig ist, dass sich neben Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl vor allem Veteranen engagieren – in Deutschland etwa das von Hauptmann Marcus Grotian gegründete Patenschaftsnetzwerk Ortskräfte.
Local Staff International hat einen Leitfaden für den Umgang mit lokal beschäftigten Helfern ausländischer Streitkräfte veröffentlicht. Dessen Plädoyer: Ortskräfte sollten von Anfang an mitgedacht werden. Es brauche von Beginn an Regeln, die vor, während und nach einem Einsatz gelten; insbesondere für die Frage, wie mit Ortskräften im Fall einer Evakuierung umzugehen sei. Die Autoren hoffen nun, dass westliche Streitkräfte die Empfehlungen in ihre Einsatzrichtlinien übernehmen.
Unterstützung bekommt die Initiative von EUROMIL. Die European Organisation of Military Associations and Trade Unions ist der Dachverband 40 soldatischer Gewerkschaften und Organisationen in Europa, auch der Deutsche Bundeswehrverband ist dabei. EUROMIL-Präsident Emmanuel Jacob sieht die Staaten gegenüber ihren Ortskräften in der Pflicht: "Man hat eine Verantwortung für diese Menschen übernommen. Und der muss man gerecht werden."




















