
Vor der Novellierung des Paragrafen 23 der StVO im Oktober 2017 sei das Telefonieren an der Ampel erlaubt gewesen, außerdem habe er sich nur auf Handys bezogen. Inzwischen sei der Paragraf auf alle möglichen elektronischen Geräte, wie zum Beispiel Navigationsgeräte, ausgeweitet worden, so Stumpen. "Es ist verboten, die Dinge zu verwenden, wenn man sie dafür in die Hand nehmen muss", betonte Heinz-Albert Stumpen, Verkehrsexperte bei der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Das Bußgeld sei außerdem angehoben worden: 100 Euro im Auto und 55 Euro auf dem Fahrrad.
Bundesweit findet heute eine Aktion gegen Handy-Nutzung im Straßenverkehr statt. Insgesamt seien knapp 11.000 Polizisten im Einsatz, so Stumpen. Es gehe vor allem um Prävention, aber auch darum Verkehrssünder zu schnappen.