Samstag, 04. Mai 2024

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Aktion gegen Handysünder
"Nicht erlaubt, irgendein elektronisches Gerät in die Hand zu nehmen"

Im Straßenverkehr sei es auf dem Fahrrad oder am Steuer eines Autos verboten, ein elektronisches Gerät zu benutzen, wenn es dafür in die Hand genommen werden müsse, erklärte Verkehrsexperte Heinz-Albert Stumpen im Dlf. Beim Tippen ins Smartphone erhöhe sich das Unfallrisiko um das 164fache.

Heinz-Albert Stumpen im Gespräch mit Peter Sawicki | 20.09.2018
    Ein Mann sitzt in einem Auto und steuert über ein Smartphone die Einstellungen des Fahrzeugs.
    Auch Navigationsgeräte dürfen Fahrer nicht benutzen - wenn sie mit der Hand bedient werden müssen (imago / Westend61)
    Vor der Novellierung des Paragrafen 23 der StVO im Oktober 2017 sei das Telefonieren an der Ampel erlaubt gewesen, außerdem habe er sich nur auf Handys bezogen. Inzwischen sei der Paragraf auf alle möglichen elektronischen Geräte, wie zum Beispiel Navigationsgeräte, ausgeweitet worden, so Stumpen. "Es ist verboten, die Dinge zu verwenden, wenn man sie dafür in die Hand nehmen muss", betonte Heinz-Albert Stumpen, Verkehrsexperte bei der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Das Bußgeld sei außerdem angehoben worden: 100 Euro im Auto und 55 Euro auf dem Fahrrad.
    Bundesweit findet heute eine Aktion gegen Handy-Nutzung im Straßenverkehr statt. Insgesamt seien knapp 11.000 Polizisten im Einsatz, so Stumpen. Es gehe vor allem um Prävention, aber auch darum Verkehrssünder zu schnappen.