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AKW-Stilllegung
Auch EnBW klagt auf Schadenersatz

Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist hat auch EnBW drei Jahre nach dem Atomausstieg eine Klage eingereicht - um etwaige Ansprüche vor der Verjährung zu schützen. Der baden-württembergische Energiekonzern fordert Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe vom Staat.

Von Thomas Wagner | 23.12.2014
    Hinter dem Kirchturm der Gemeinde Philippsburg und zwei roten Dächern von Wohnhäusern erheben sich die beiden Kühltürme des Atomkraftwerks Philippsburg.
    Der Energiekonzern fordert Schadenersatz für die 2011 angeordnete Abschaltung der Blöcke in den Kernkraftwerken Philippsburg und Neckarwestheim. (dpa / Uli Deck)
    Die Karlsruher fordern Schadenersatz für die im März 2011 verfügte dreimonatige Stilllegung ihrer Atomkraftwerke Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1. Die Energieriesen E.ON und RWE hatten für ihre betroffenen Meiler schon Schadenersatzklagen eingereicht.
    Die Bundesregierung hatte das Atommoratorium im Frühjahr 2011 nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima verhängt. Die vorübergehende Stilllegung mündete schließlich im Sommer in den beschleunigten Atomausstieg. Gegen den endgültigen Atomausstieg klagt EnBW nicht - anders als E.ON, RWE und Vattenfall. Ob die Konzerne für diesen Schadenersatz erhalten, dürfte das Bundesverfassungsgericht entscheiden.