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Alternativen zur Haft
Strafarbeiten statt Gefängnis

Wer eine Geldstrafe nicht zahlen will oder kann, dem droht die Ersatzfreiheitsstrafe. Aber Haftstrafen sind teuer und gelten als häufig nicht besonders wirksam, weil die Täter immer wieder straffällig werden. In Bremen werden Alternativen ausprobiert: Von Strafarbeit bis hin zu Sozialtickets für die Straßenbahn.

Von Almuth Knigge | 22.08.2016
    Fahrausweisprüfer/innen in der Saarbahn in Saarbrücken. Im Bild: Bitte nur mit Fahrausweis .
    Wer häufig beim Schwarzfahren erwischt wird, dem kann auch eine Gefängnisstrafe drohen. (imago/Becker&Bredel)
    "Wann könnte ich denn heute vorbeikommen wegen Geld?"
    "Wir hoffen und drängen, aber wenn wir jetzt nichts haben, dann gebe ich Ihnen auf jeden Fall schon mal was für über das Wochenende mit. So um elf kann man immer noch mal nachfragen."
    Corinna Stelte, die natürlich nicht Corinna Stelte heißt, ist 49 Jahre alt und examinierte Krankenschwester. Sie stammt aus der Nähe von Meißen, lebt aber schon seit 20 Jahren in Bremen. Regelmäßig kommt sie in die Sprechstunde der Straffälligenhilfe und holt sich ihr Taschengeld ab. Ihr Termin hier ist so etwas wie das minimale Stützkorsett in ihrem ganz persönlichen sozialen Dauerkrisenzustand. Burnout, Jobverlust, falsche Freunde, soziale Verwahrlosung.
    "Ich bin dann auch an die Drogen gekommen und bekomme kein Konto, und Frau Rotenburg hilft auch so ein bisschen mit Anwaltsgeschichten, weil ich hatte auch einen Haftbefehl draußen gehabt, weil ich hatte eine Rechnung nicht bezahlt. Und da bin ich verurteilt worden, da hatte ich auch einen Haftbefehl."
    Vor dem Knast bewahrt
    Sie hat, erzählt sie, eine Tierarztrechnung nicht bezahlt. Wurde verklagt, hat wieder nicht bezahlt. Andere Schulden kamen hinzu, die Zwangsräumung der Wohnung, sie kroch bei einem Bekannten unter, und bei dem stand irgendwann die Kripo vor der Tür.
    "Und dann sagte man mir, dass Frau Rotenburg für solche Dinge, also dass die in solchen Situationen helfen kann, ja und dann bin ich mit meinem ganzen Papierkrieg dann hierher zu ihr, hab eine Abtretungserklärung unterschrieben, sodass das Geld vom Jobcenter, das geht dann direkt hierher aufs Konto, also ich kann mir auch das alles holen wie ich möchte, und das die Rate, die das Gericht festgelegt hat, automatisch überweist, also da ich hab damit gar nichts zu tun, und weil ich weiß, wenn ich das - ich würde wahrscheinlich dann wieder rumschludern und nicht bezahlen."
    Julia Rotenburg ist Sozialarbeiterin beim Verein Bremische Straffälligenbetreuung seit 1837 e.V. und sie betreut auch das Projekt "Geldverwaltung statt Vollstreckung", das Corinna Stelte vor dem Knast bewahrt hat.
    "Die können über uns diese Geldstrafen begleitet abzahlen."
    Schwarzfahren wird am 1.7.15 teurer, von 40 auf 60 Euro
    Auch Schwarzfahrern droht bei Wiederholung der Weg ins Gefängnis. (Imago / Steinach)
    Die Idee hat sich Bremen vom Nachbarland Niedersachsen abgeschaut, das auf diese Weise seit 2010 Geldschuldner vor einer Freiheitsstrafe bewahren will. Ein sehr effektives Mittel, hat das Justizressort in Hannover errechnet: Bereits nach sechs Monaten wurden Hafttage im Wert von knapp 500.000 Euro eingespart.
    Denn wer eine Geldstrafe nicht zahlen will oder kann, dem droht die Ersatzfreiheitsstrafe.
    "Grundsätzlich ist es so, dreimal Schwarzfahren wird von der BSAG zur Anzeige gebracht. Und dann gibt es eine Aburteilung nach Aktenlage, der Richter gibt dann ne Geldstrafe raus, je nachdem, wie häufig das schon vorgefallen ist und was eine Person verdient, danach richtet sich dann die Strafe, der Tagessatz und die Höhe des Tagessatzes und dann gibt es den Strafbefehl."
    Das Ziel ist Resozialisierung
    Und dann kommt im Zweifel der Knast. Das ist in anderen EU-Ländern nicht anders. Dabei mangelt es in ganz Europa - außer in Deutschland - an Haftkapazitäten - eben auch, weil Schwarzfahrer oder Ladendiebe viele Plätze einnehmen. Eine Studie in sieben europäischen Ländern, finanziert von der EU-Kommission, hat in den letzten drei Jahren die europäische Gefängnislandschaft verglichen – und nach Alternativen zur Haft gesucht. "Reducing Prison Population" lautet der Titel, zusammengeführt werden die Daten in Italien, deutscher Kooperationspartner ist die Bremer Hochschule für angewandte Wissenschaften. Ziel der Studie ist es aber nicht, Argumente dafür zu finden Gefängnisse ganz abzuschaffen, auch wenn manche Experten dafür plädieren. Die Idee ist, Möglichkeiten der Haftvermeidung für solche Strafgefangene zu finden, die keine formellen Freiheitsstrafen verbüßen, also keine schweren Delikte begangen haben.
    Eine Motivation dafür liegt auch in der Frage, ob das Ziel der Resozialisierung von Straftätern nicht außerhalb von Gefängnismauern besser verfolgt werden kann als in Haft. Die Haftanstalt ist keine Waschmaschine, in den man den Straftäter hineinsteckt und nach einiger Zeit ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft wieder herausbekommt. Es muss anders gehen, meint auch Helmut Schwiers, Leiter der Sozialen Dienste der Bremer Justiz.
    "Da gibt es momentan ja Diskussionen darüber, dass generell auch auf Bundes- und Länderebene das generell noch mal neu anzuschauen und zu Alternativen zu kommen - also Geldstrafen auf Bewährung auszusetzen ist auch eine Überlegung, die juristisch schon möglich wäre, aber zu Zeit gar nicht genutzt wird."
    Die Justizminister von Bund und Ländern haben das Thema auf die Tagesordnungen der diesjährigen Justizministerkonferenzen gesetzt. Bis zur nächsten Sitzung im November soll eine Arbeitsgruppe die besten Projekte bundesweit zusammentragen. Brandenburg, das derzeit den Vorsitz hat, setzt sich gar für eine komplette Abschaffung der Ersatzfreiheitsstraße für Schuldner ein. Das sei sehr weitgehend, räumt Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig von der Linkspartei ein – er wolle aber eine Diskussion anstoßen.
    Ein teures Problem
    Das Motiv scheint auf politischer Ebene allerdings eher ein ökonomisches denn ein humanistisches zu sein, denn für die ständig klammen Bundesländer geht es um ein ziemlich teures Problem: Täglich sitzen schätzungsweise 5.000 Menschen in deutschen Gefängnissen, die Geldstrafen für Schwarzfahren und andere Kleindelikte nicht zahlen können oder wollen. Das kostet den Steuerzahler im Schnitt 120 Euro pro Kopf und Tag. Aber abgesehen davon sind diese Ersatzfreiheitsstrafen rechtspolitisch, möglicherweise auch verfassungsrechtlich, bedenklich. Und sie sind oftmals der Anfang der Spirale ins soziale Abseits – das ist die Erfahrung von Helmut Schwiers und seiner Mitarbeiterin bei den Sozialdiensten der Justiz, Dafni Toutziaridou:
    "Und jetzt müssen wir uns mal vorstellen - also ich hatte zum Beispiel mal einen, der hatte Lasagne geklaut für drei Euro, weil er Hunger hatte und kein Geld hatte, und was ist das Ergebnis, er kriegt jetzt eine Geldstrafe, er muss jetzt noch mehr bezahlen, obwohl er sowieso schon mit seinem Geld nicht zurechtkam oder auch kommt. Ja und dann finde ich immer wichtig, da auch mit den Richtern drüber zu sprechen, und diese Lebenswelt denen mal ein bisschen näher zu bringen und zu sagen, gibt es da nicht noch eine andere Möglichkeit."
    "Die Ersatzfreiheitsstrafen das ist ein großes Problem insgesamt, weil die Menschen ja nur eine Geldstrafe bekommen haben und das Gericht der Auffassung war, eine Geldstrafe reicht für diese Straftat, und wenn sie die nicht bezahlen kommt am Ende dabei raus, dass sie eine Freiheitsstrafe bekommen, die tatsächlich auch in den Haftanstalten vollstreckt wird, die für jeden anderen, der eine Freiheitsstrafe bekommen hat, auch gelten, und das ist natürlich ganz grundsätzlich ein Riesenproblem, weil das justiziell eigentlich gar nicht beabsichtigt war. Insofern ist das widersinnig zu dem, was man eigentlich mal wollte. Deswegen gibt es Maßnahmen, die versuchen, das zu verhindern. Eine große Maßnahme hier in Bremen, und das ist gut ausgebaut, ist der Versuch, jemanden zu befähigen, dass er diese Geldstrafe abarbeitet."
    Die Haftanstalt im belgischen Beveren wurde im Jahr 2014 in Betrieb genommen
    Die belgische Regierung baut neue Gefängnisse gegen die Überbelegung; hier die Anstalt in Beveren. Die meisten europäischen Gefängnisse sind überfüllt. (dpa / Picture Alliance / Jonas Roosens)
    "Schwitzen statt sitzen" heißt das gemeinhin - eine Möglichkeit der Haftvermeidung oder Verkürzung, die es bundesweit gibt. Eine andere: Nordrhein-Westfalen zum Beispiel möchte, dass Schwarzfahrer ihre Strafen künftig mit bis zu 20 Euro im Monat abstottern. Für die Betroffenen, meist Hartz-IV-Bezieher, sei das eine spürbare Strafe, erklärte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty von der SPD: Eine Win-Win-Situation – den Menschen bleibe das Gefängnis erspart - und Nordrhein-Westfalen habe rund 1.000 Häftlinge pro Tag weniger. Außerdem verspricht sich Justizminister Kutschaty einen erzieherischen Effekt: Es sei nämlich erheblich härter, irgendwo Toiletten putzen zu müssen als im Knast zu sitzen.
    Projekt "Schwitzen statt sitzen"
    Die Forscher in dem Studienprojekt "Reducing Prison Population", an dem die Polizeihochschule in Bremen beteiligt war, haben allerdings einen anderen Ansatz. Letztendlich geht es um die Frage, ob durch Strafvollzug eine sozial gerechte und nachhaltige Konfliktlösung zu erreichen sei, zunächst für die, deren drohende Haft ein "sozialer Unfall" ist. So wie eben das Projekt, in dem Julia Rotenburg Corinna Stelte betreut.
    "Ich weiß, wenn ich das dann alles wieder in eigene Hände, dann lasse ich es schluren und ich hab keine Lust auf Knast."
    Sie wirkt sehr erschöpft – aber sie hat auch seit langer Zeit wieder Hoffnung, dass es nicht mehr nur noch schlimmer wird.
    "Ich kam überhaupt nicht mehr klar und, ja, ich glaub schon, dass ich das wieder hinkriege."
    Auch wenn der Rest der Republik - speziell Bayern – über Bremens liberale Justizpolitik oft kritisch beäugt: Ohne Knast kommt man auch in Bremen nicht aus. Auch hier wurden im vergangenen Jahr 186.800 Haft-Tage vollstreckt. Zwei Jahre vorher waren es noch 32.000 mehr. Zusätzlich eingespart wurden durch Projekte der freien Träger, wie zum Beispiel die Straffälligenbetreuung Rotenburgs, noch einmal insgesamt 36.700 Haft-Tage, 4.400 mehr als zwei Jahre zuvor. Prozentual liegt Bremen damit bundesweit ziemlich weit vorne, auch wenn es einen offiziellen bundesweiten Vergleich gar nicht gibt. Strafvollzug ist Ländersache.
    "Es ist auch ein politischer Wille dahinter schon seit den 80er Jahren, dass ambulant vor stationär, haben wir das immer genannt, also bevor man einsperrt guckt man, ob wir das nicht ambulant lösen können, im Jugendstrafrecht besonders, aber auch bei den Erwachsenen, und das ist immer noch politischer Wille, sonst hätte es dieses Stadtticketprojekt auch nicht gegeben, wenn nicht die Politik für sich beschlossen hätte, Haft zu vermeiden, und das wirkt sich dann auch aus."
    Menschen, die tief in der Misere stecken
    Mit dem "Stadtticket Extra" hat Bremen einiges Aufsehen erregt. Denn das Land verteilt quasi Monatskarten zum Sonderpreis an Menschen, die wegen Schwarzfahrens schon mehrfach im Gefängnis waren. Die aber auch sonst tief in der sozialen Misere stecken. Die Idee dahinter ist:
    "Dass man sich auf dem Weg von der JVA in die Stadt zum Bewährungshelfer nicht wieder gleich wegen Beförderungserschleichung strafbar machen kann, also auch das soll vorgekommen sein."
    Erklärt Jörg Lockfeldt, der im Justizressort für den Vollzug, die sozialen Dienst und eben die Alternativen zum Freiheitsentzug zuständig ist. In der Theorie - sein Mitarbeiter in der Praxis, Helmut Schwiers ergänzt:
    "Wir sind da konfrontiert mit Leuten, die zum Teil ihre Briefe nicht öffnen, zum Teil dort gar nicht wohnen, wo sie angeblich wohnen sollten, wir treffen auf Leute, deren Lebensumstände so chaotisch sind, dass sie sich jeden Tag fragen müssen, wo penne ich, wo schlafe ich, wo kriege ich mein Essen her. Wir werden mit Menschen konfrontiert, die so in Konflikten stehen, mit anderen Menschen, dass sie sich verstecken müssen, und diese Umstände führen häufig dazu, dass man sich um diese Dinge, die da kommen, wo man was machen könnte, nicht kümmert."
    Das Ticket ist Ergebnis eines Handels zwischen Bremer Justiz und der Bremer Straßenbahn AG: Die Stadt zahlt 20 Euro, der Nutzer nur 17,60 Euro. Gemessen am Preis normaler Monatstickets ungerecht, hieß es in den Leserbriefspalten der Bremer Presse: Man brauche also nur oft genug schwarzzufahren, um ein Ticket fast geschenkt zu bekommen.
    "Dem politischen Vorwurf entziehen wir uns", widerspricht der zuständige Staatsrat, Matthias Stauch: "indem wir von vorneherein sagen, so das sind die Voraussetzungen dafür, und eine begrenzte Zahl – es ist nicht ein allgemeiner Typus dieses Tickets, sondern nur für Härtefälle.
    Also keine Aufforderung zum Schwarzfahren?
    "Nein, das war der entscheidende Punkt, sondern man muss in so einem desolaten Zustand sein, um überhaupt in den Kreis zu kommen, und das besichtigen dann die sozialen Dienste und die Justizvollzugsanstalt zusammen und sagen - der ist es."
    "Ja und wenn wir wieder von Geld sprechen, dann ist immer die Frage "ja warum sollen DIE denn das so günstig bezahlen, aber die andere Frage ist, warum sollen die denn soviel die Gerichte auch beschäftigen. Das sind auch Gelder, die von uns kommen sozusagen und die da miteinfließen. Und man würde so viel Entlastung in der Justiz herstellen, wenn man das nicht mehr so verfolgen müsste."
    Abgesehen davon: "Allein dieses Sozialticket-Extra, das ist ja nun ein relativ kleines Ding, mit jetzt 50 Plätzen, wir haben angefangen mit 20, das kostet uns zwischen zehn und 12.000 Euro im Jahr, und macht eine Einsparung von 100.000 bis 120.000 Euro."
    Das sei auch nicht der Antrieb gewesen, behauptet der Staatsrat.
    "Da haben wir große Auseinandersetzungen gefürchtet und da haben wir das im Parlament gehabt und da haben wir genau gesagt, wie wir das gemacht haben bezogen auf diesen ganz eng festgelegten Personenkreis eine ganz spezifische Maßnahme. Hochwirksam. Muss man sich trauen und die Sinnhaftigkeit vermitteln, wir müssen darüber sprechen, was wir da machen, und dann erledigt sich Populismus auch. Was will man denn sonst machen?"
    Wiedergutmachung leisten
    Fragt er – und es ist eine rhetorische Frage. Denn Bremen hat, wie auch etwa Mecklenburg-Vorpommern, eine von vielen Antworten gefunden. Dazu gehört die Stärkung des offenen Vollzugs – hier gehen die Gefangenen draußen arbeiten, den Rest des Tages verbringen sie im Gefängnis, zahlen für Kost und Logis und können Wiedergutmachung für ihre Opfer leisten.
    "Das sind kleine Schritte, aber die sind wirksam, von daher hören die aber nie auf. Man kann nur ein großes Mosaik bilden, anders geht es nicht.. Das ist eigentlich der zentrale Punkt – mit einem großen Mosaik von Maßnahmen, die aber alle das gleiche Ziel haben - alle Maßnahmen versuchen auf die unterschiedliche Lebenslage der Gefangenen zu reagieren und sie ein Stück weit mit Verbindlichkeit zu begleiten."
    Das heißt auch, wie es in der europäischen Studie zu Haftalternativen "Reducing Prison Population" als Empfehlung heißt, eine Sicht auf den Einzelnen und individuellere, vernetzte Betreuung. Da trifft sich wissenschaftliche Erkenntnis mit der Alltagserfahrung von Julia Rotenburg, der Sozialarbeiterin der Bremer Straffälligenhilfe.
    "Individualität wird ganz häufig vergessen, es gibt viele Gruppenangebote, es geht immer darum, was ist für die Gruppe der Straffälligen und für die Gruppe der Drogenauffälligen jetzt gerade angesagt, wie wollen wir es versuchen, das ist ein Riesen-Dilemma. Viele Klienten machen diese Sachen, es geht um Haftvermeidung, auch eine Therapie zum 99. Mal, weil sie damit die Haft vermeiden können, obwohl es überhaupt nicht zu ihnen passt, und sie es eigentlich nicht wollen, aber sie tun es, weil das System es verlangt, und das finde ich ein Riesen-Problem."
    Meist wird nach Aktenlage entschieden
    Denn oft wird nur nach Aktenlage entschieden - zumal bei Kleinstdelikten. So kennen es die Bremer Bewährungshelfer und auch ihre Kollegen in den anderen Bundesländern.
    "Es ist einfach so, dass viele Geldstrafen ausgesprochen werden, ohne dass der Richter sehr viel Wissen über die Lebenshintergründe kennt."
    "Natürlich haben die auch ein Rechtsbewusstsein. Das ist nicht so, dass die draußen rumlaufen und sich denken, ach das gehört jetzt mir, weil es jetzt hier gerade draußen rumsteht, das hat meistens einen Grund, warum die so handeln."
    Aber wie viel Strafe muss sein? Und welche? Und muss es immer Gefängnis sein?
    "Also es gibt wenig Spielraum - es gibt ja nicht die Verurteilung zu einer Arbeit - als eigenständige Sanktion, sondern nur als spätere Folge von einer Geldstrafe, dass man abarbeiten kann, dass das genehmigt werden muss, und insofern bleibt den Richtern, wenn dann ein Straftatbestand erfüllt ist, auch nur eine Verurteilung dazu."
    "Es gibt ja Einstellungen nach 153 a…"
    Ein Zellenschlüssel ist in der neuen Dauerausstellung im ehemaligen Gefängniskomplex am 27.11.2013 in Cottbus (Brandenburg) zu sehen.
    Wer eine Geldstrafe nicht zahlen will oder kann, dem droht die Ersatzfreiheitsstrafe. (picture alliance / dpa / Patrick Pleul)
    Dafni Toutziaridou will andeuten, dass gemäß Paragraf 153 a der Strafprozessordnung ein Ermittlungsverfahren oder ein Strafprozess mit Zustimmung aller Beteiligten gegen Auflagen eingestellt werden kann. Voraussetzung: Die Auflagen müssen geeignet sein, das – Zitat - "öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen" - bei Gewaltverbrechen ist das nicht der Fall.
    "Wir haben da die Möglichkeit zu sagen, man bietet irgendeine Gegenleistung. Und früher gab es tatsächlich die Möglichkeit, dass zum Beispiel eine Bewährungshelferin den Vorschlag gemacht hat, ok, anstatt irgendwie Geld zu bezahlen oder zu arbeiten, strickt jetzt diese Person einen Pullover für den Geschädigten. Und damit war das gegessen."
    Doch dieses Mittel werde schon lange nicht mehr angewendet.
    "Es wird meistens abgelehnt mittlerweile - also es ist ganz oft so, das halt die Rechtspfleger als auch die Staatsanwälte da ihre strikten Vorgaben haben und glauben, anders geht es gar nicht, obwohl wir eigentlich die Möglichkeit hätten."
    "Wir haben auch Klienten, die haben Ressourcen in ihrem Leben. Wir haben ganz tolle Künstler, wir haben Leute, die auch ganz gut mit Kindern könnten, aber wir kriegen die dort nicht eingesetzt, weil es nicht gewollt, nicht gewünscht oder nicht vorstellbar ist."
    Die Praktikerinnen und Praktiker in der Resozialisierungsarbeit wie Dafni Toutziaridou verfolgen mit großem Interesse, ob die Justizminister der Bundesländer dieses Jahr sich wieder einen Schritt weiter weg von der klassischen Gefängnisstrafe wagen.
    Sucht als Teil unserer Gesellschaft
    Wünschenswert fänden sie, wenn es dabei nicht nur um den Kosten-Nutzen-Aspekt ginge - ob nämlich der Nutzen des Strafvollzugs die Kosten der Sicherung und Resozialisierung von Straftätern überschreitet, oder ob Haftvermeidung aus rein pekuniären Gründen vorzuziehen ist. Julia Rotenburg meint, die Ministerinnen und Minister sollten auch darüber reden, dass fast alle Gefangenen nach der Haft wieder in das dichte und anspruchsvolle Gefüge der Gesellschaft aufgenommen werden müssen – jeder einzelne Mensch habe einen Rechtsanspruch darauf.
    "Auch mit seiner Straffälligkeit, auch mit seiner Sucht ist er ja ein Teil unserer Gesellschaft, und wir sollten nicht diesen Anspruch haben, immer alles wegzuheilen oder wegzukurieren, sondern zu gucken, wo dieser Mensch gerade steht, an welchem Punkt, welche Unterstützung er de facto braucht, um irgendwie mit uns zu leben, nicht straffällig zu werden, nicht andere zu schädigen, sich aber auch nicht zu schädigen, aber auch sich nicht verbiegen zu müssen, um mit Kraft in diese Gesellschaft zu passen. Und haben wir ein großes Problem. Da haben wir wenig Angebote, die die Leute da auffangen, wo sie gerade wirklich stehen. Unser Ansatz ist immer "es muss besser werden" und nicht, es kann da stehen, wo es ist, aber wir versuchen, diese Menschen aufzufangen."