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Angst vor einem ungeregelten EU-Austritt
Ein Königreich für ESA und ESO

In Astronomie und Raumfahrt sind Großbritannien und Nordirland eng mit Europas Aktivitäten verbunden. Seit über 40 Jahren gehören sie der Europäischen Weltraumorganisation ESA an. Viele Mitarbeiter fürchten, dass es im Falle eines EU-Austritts Probleme geben könnte.

Von Dirk Lorenzen |
Tim Peake, der erste ESA-Astronaut aus Großbritannien, in der Cupola der Internationalen Raumstation
Tim Peake, hier in der Cupola der Internationalen Raumstation, war erst der zweite Brite im All (Picasa / ESA)
2009 wurde der britische Militärpilot Timothy Peake als ESA-Astronaut ausgewählt. Ab Dezember 2015 verbrachte er ein halbes Jahr auf der ISS – und ist dort von Queen Elizabeth mit einem Orden ausgezeichnet worden. Ihre königliche Hoheit war allerdings nicht in den Modulen zugegen.
Das Vereinigte Königreich trägt knapp neun Prozent des ESA-Budgets von gut vier Milliarden Euro. 2012 bewahrte man ein Treffen des Ministerrats mit einer spontanen Investition vor dem Scheitern.
David Parker, einst Chef der britischen Raumfahrtbehörde, ist jetzt ESA-Direktor für Weltraumerkundung. Seit zehn Jahren gibt es in Harwell ECSAT, das ESA-Zentrum für Weltraumanwendungen und Telekommunikation.
Orangefarbener Mond während seines Untergehens über einem Berg mit Himmelsbeobachtungsstation
Die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Südsternwarte hängt nicht von der EU-Mitgliedschaft ab (European Southern Observatory)
Erst vor 16 Jahren trat das Vereinigte Königreich der Europäischen Südsternwarte ESO bei. Seitdem haben die Briten Zugang zu den Teleskopen in Chile. Bei Manchester befindet sich das Hauptquartier des nächsten großen Radioteleskops SKA, an dessen Entwicklung sich fast 20 Länder beteiligen.
Die Mitgliedschaft bei ESA und ESO sowie die anderen internationalen Aktivitäten sind unabhängig davon, ob das Vereinigte Königreich der EU angehört oder nicht.
Allerdings fürchten viele Mitarbeiter, dass es im Falle eines EU-Austritts Probleme geben könnte, was den Aufenthaltsstatus der Familienangehörigen angeht.