Ulrike Burgwinkel: Gestern hat der Senat der Universität Bayreuth beschlossen, Stipendiaten von Studiengebühren zu befreien, wir haben darüber berichtet. Das Hochschulgesetz in Bayern sieht vor, zehn Prozent aller Befreiungen jenseits von sozialen Härtefällen besonders begabten Studenten zuzusprechen, und ein Stipendium gilt natürlich als ein solcher Nachweis. Levin von Bismarck studiert in Bayreuth und ist Stipendiatensprecher der Stiftung der Deutschen Wirtschaft. Wie beurteilen denn die Stipendiaten die Entscheidung der Unileitung?
Levin von Bismarck: Ja, wir befürworten natürlich die Entscheidung des Senats. Der bayrische Gesetzgeber hat ja die Möglichkeit für eine solche Befreiung geschaffen, und auch der Konvent hat sich dafür ausgesprochen, davon Gebrauch zu machen. Und dafür sprechen ja auch gute Gründe, denn es geht darum, dass man besondere Leistungen, soziales Engagement eben fördern möchte und dass man eben auch die Uni Bayreuth in Zukunft konkurrenzfähig mit den anderen Unis halten möchte. Denn es haben ja auch einige bayrische und außerbayrische Universitäten auch schon davon Gebrauch gemacht, und wir in Bayreuth wollen da eben auch mithalten.
Burgwinkel: Ist es denn so, dass dadurch die normalen Studenten, also die ohne Stipendium, benachteiligt werden?
Von Bismarck: Nein, das stimmt so nicht. Es zahlt keiner mehr. Es wurde lediglich der Befreiungskreis der Studenten erweitert. Es geht dabei eigentlich um die Abwägung, ob man eben einen Anreiz für Leistungen und soziales Engagement schaffen möchte und eben auch diese leistungsbereiten Studenten an sich binden möchte.
Burgwinkel: Das klingt jetzt für mich so, als ginge es gar nicht in erster Linie um finanzielle Dinge, sondern um ideelle Dinge. Dann lassen wir doch mal fragen, wenn ich das darf, wie hoch ist denn zum Beispiel Ihr Stipendium, oder sagen wir mal, von welchem finanziellen Rahmen sprechen wir? Studiengebühren sind 500 Euro, das wissen wir.
Von Bismarck: Also ich persönlich bekomme 80 Euro Büchergeld pro Monat, und das ist der Gesamtumfang meiner Förderung. Die Förderung der Stiftungswerke ganz generell beträgt eben maximal 80 Euro Büchergeld in jedem Falle, und nur beim Vorliegen von sozialer Bedürftigkeit im Sinne des Bafögs kann eben auch eine weitere materielle Förderung in maximaler Höhe des Bafögsatzes erfordern. Weitere Förderung in dem Sinne gibt es an sich nicht.
Burgwinkel: Also könnte man da fast auch sagen, es ist eine ideelle Förderung?
von Bismarck: Ja, das ist auch der Schwerpunkt der Förderung. Es geht dabei darum, dass man die besonders leistungsbereiten Studenten durch Diskussionen und durch Vorträge, durch Seminare eben fördern möchte. Man möchte ihnen die Möglichkeit geben, sich auch noch weiter zu engagieren, sich weiter auch zu bilden, und das ist der Schwerpunkt der ganzen Stiftungswerke.
Burgwinkel: Danke für das Gespräch. Levin von Bismarck, Stipendiatensprecher der Stiftung der Deutschen Wirtschaft an der Uni Bayreuth. Wir sprachen über die Befreiung von Studiengebühren für Stipendiaten.
Levin von Bismarck: Ja, wir befürworten natürlich die Entscheidung des Senats. Der bayrische Gesetzgeber hat ja die Möglichkeit für eine solche Befreiung geschaffen, und auch der Konvent hat sich dafür ausgesprochen, davon Gebrauch zu machen. Und dafür sprechen ja auch gute Gründe, denn es geht darum, dass man besondere Leistungen, soziales Engagement eben fördern möchte und dass man eben auch die Uni Bayreuth in Zukunft konkurrenzfähig mit den anderen Unis halten möchte. Denn es haben ja auch einige bayrische und außerbayrische Universitäten auch schon davon Gebrauch gemacht, und wir in Bayreuth wollen da eben auch mithalten.
Burgwinkel: Ist es denn so, dass dadurch die normalen Studenten, also die ohne Stipendium, benachteiligt werden?
Von Bismarck: Nein, das stimmt so nicht. Es zahlt keiner mehr. Es wurde lediglich der Befreiungskreis der Studenten erweitert. Es geht dabei eigentlich um die Abwägung, ob man eben einen Anreiz für Leistungen und soziales Engagement schaffen möchte und eben auch diese leistungsbereiten Studenten an sich binden möchte.
Burgwinkel: Das klingt jetzt für mich so, als ginge es gar nicht in erster Linie um finanzielle Dinge, sondern um ideelle Dinge. Dann lassen wir doch mal fragen, wenn ich das darf, wie hoch ist denn zum Beispiel Ihr Stipendium, oder sagen wir mal, von welchem finanziellen Rahmen sprechen wir? Studiengebühren sind 500 Euro, das wissen wir.
Von Bismarck: Also ich persönlich bekomme 80 Euro Büchergeld pro Monat, und das ist der Gesamtumfang meiner Förderung. Die Förderung der Stiftungswerke ganz generell beträgt eben maximal 80 Euro Büchergeld in jedem Falle, und nur beim Vorliegen von sozialer Bedürftigkeit im Sinne des Bafögs kann eben auch eine weitere materielle Förderung in maximaler Höhe des Bafögsatzes erfordern. Weitere Förderung in dem Sinne gibt es an sich nicht.
Burgwinkel: Also könnte man da fast auch sagen, es ist eine ideelle Förderung?
von Bismarck: Ja, das ist auch der Schwerpunkt der Förderung. Es geht dabei darum, dass man die besonders leistungsbereiten Studenten durch Diskussionen und durch Vorträge, durch Seminare eben fördern möchte. Man möchte ihnen die Möglichkeit geben, sich auch noch weiter zu engagieren, sich weiter auch zu bilden, und das ist der Schwerpunkt der ganzen Stiftungswerke.
Burgwinkel: Danke für das Gespräch. Levin von Bismarck, Stipendiatensprecher der Stiftung der Deutschen Wirtschaft an der Uni Bayreuth. Wir sprachen über die Befreiung von Studiengebühren für Stipendiaten.