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Arbeitslosenverwaltung
Viel fordern, schnell strafen

Rund drei Millionen Menschen in Deutschland sind ohne Arbeit. Geld bekommen sie vom Jobcenter - sofern sie sich an dessen Forderungen halten. Bei Nichtbefolgen drohen sofort finanzielle Sanktionen. Dabei ist die Gefahr des Missbrauchs kaum existent.

Von Reiner Scholz | 07.09.2014
    Jobcenter in Leipzig
    Jobcenter in Leipzig (dpa / Waltraud Grubitzsch)
    Lutz Große hat vier Berufe gelernt. Er war zuerst Landwirt, dann Bürokaufmann, dann Finanzkaufmann. Und schließlich EDV-Spezialist. Seinen letzten Job verlor er 2012:
    "Ich habe vorher in Kiel in einem Unternehmen gearbeitet, das für mich eine Förderung kassiert hat, und als die Förderung dann ausgelaufen ist, bin ich natürlich entlassen worden."
    Zum ersten Mal wurde er mit 35 Jahren arbeitslos. Die einzige Konstante im Arbeitsleben des 58-Jährigen ist seitdem eine enge Beziehung zur Arbeitslosenverwaltung. Keine Behörde kennt er besser als das Jobcenter. Keine fürchtet er mehr:
    "Die Entwicklung geht soweit, dass man Angst entwickelt vor dem nächsten Brief, den der Briefträger bringt. Bei uns im Haus ist es so: Der kommt die Treppe hoch. Man hört den, und man fängt automatisch an zu schwitzen. Jetzt kommt Post vom Jobcenter. Man bekommt Angst. Und jeden Umschlag, den man von dieser Institution öffnet, jeder Umschlag ist sanktionsbedroht. Wenn du nicht spurst, dann kürzen wir das, was wir dir geben sollen. Das steht da schwarz auf weiß in jedem Umschlag drin."
    Lutz Große würde gerne arbeiten. Doch wer nimmt ihn? Einmal in der Woche gibt er einen EDV-Kurs in einer Schule. Der schmale Mann engagiert sich darüber hinaus in einer der vielen sogenannten Hartz-IV-Initiativen. Wie Franckie, der seinen richtigen Namen nicht sagen möchte. Franckie war Unternehmer, er verkaufte optisches Zubehör. Als das Geschäft immer schlechter lief, gab er 2009 auf:
    "Ich habe mittlerweile mehrere 100 Bewerbungen hinter mir. Ich gehöre als Akademiker, Betriebswirt, zertifizierter Projektmanager mit fast 50 Jahren nicht mehr zum gesuchten Kundenklientel. Zu alt, zu schlau, möglicherweise zu teuer."
    4,45 Euro die Stunde - bei Nachtarbeit
    Für Menschen wie Lutz Große, Franckie und Millionen andere sind die Jobcenter zuständig, von denen es etwa 400 in Deutschland gibt. Eines davon steht in Lübeck. Es wird gemeinsam von der Stadt und der Bundesanstalt für Arbeit betrieben. Geschäftsführer Joachim Tag, ein Psychologe, ist zufrieden mit der Arbeit, die seine mehr als 300 Mitarbeiter leisten in einer Stadt, die als strukturschwach gilt:
    "Wir haben im Jahr ungefähr 5.000 Integrationen, die wir schaffen mit unseren Kunden. Ich denke, es ist eine ganze Menge. Und es gibt natürlich die Untersuchungen dazu, das will ich an dieser Stelle überhaupt nicht leugnen, dass prekäre Arbeitsverhältnisse, gerade bei den Minijobs nicht die Brücke in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind, wie man gerne lange Zeit angenommen hat. Deshalb haken wir da ständig nach. Wir haben aber auch für Leute, die weiter vom Arbeitsmarkt entfernt sind, sehr interessante Projekte."
    Eines dieser Spezialprojekte nennt sich "Perspektive 50 plus 'Mittenmang'". Astrid Dönges betreut hier ältere Arbeitnehmer.
    "Als Erstes wollte ich Sie fragen nach dem Hotel, da hatten Sie ja angefangen als Nachtportier..."
    Vor ihr sitzt ein 62-jähriger Mann, der schon vieles in seinem Leben gemacht hat. Klaus Fischer war Heizungsinstallateur, ging dann zur Bundesmarine. Später verkaufte er Küchen, emigrierte, als das nicht mehr lief, nach Teneriffa und kam - nach 16 Jahren im Ausland - im März zurück. Jetzt hat Astrid Dönges ihm einen Job als Nachtportier vermittelt:
    "Der Job an sich - ich hatte ihnen ja damals das in unserem ersten Gespräch im April gesagt, dass ich das eigentlich suche. Mit Leuten zu tun zu haben, bisschen Action und so weiter, das ist auch gut so. Was ich ein bisschen zu bemängeln habe, aber ich denke, das bemängelt eigentlich jeder, ist die Bezahlung. Wenn ich das mal hochrechnen würde, wenn ich nur von neun Stunden ausgehe, habe ich 4,45 Euro die Stunde, es ist aber auch nicht so, dass ich die ganze Nacht da pennen kann."
    Eine Mitarbeiterin der Arbeitsagentur in Stuttgart hilft einem Antragsteller auf Arbeitslosengeld II (ALG II) (nicht zu sehen) beim Ausfüllen der Antragsformulare.
    Die Beratungszeiten in den Jobcentern sind oft zu kurz und die Mitarbeiter nur unzureichend geschult.. (AP)
    Für Klaus Fischer hat Astrid Dönges eine Stunde Beratungszeit. Damit ist ihre Situation nicht zu vergleichen mit der vieler Kollegen in anderen Abteilungen, wo die Zahl der Kunden nach oben unbegrenzt erscheint:
    "Mehrere 100 auf jeden Fall. Und es sind ja immer Kollegen zu vertreten. Das heißt, man hat immer bestimmt 600 Leute, die man betreuen muss. Die gehen in Fortbildung, sind im Urlaub oder krank, das heißt, man hat ja nie nur seine Rate, sondern hat immer Kollegen zu vertreten. Ich war ja auch schon in der normalen Geschäftsstelle, da ist es stressiger."
    Strafen nur als letztes Mittel
    Viele Jobcenter sind überlastet. Der Druck auf die Mitarbeiter ist hoch. Sie sollen die Arbeitslosen - ungeachtet der Chance auf eine erfolgreiche Vermittlung - gewissermaßen aus pädagogischen Gründen möglichst häufig vorladen. Die Intervalle werden in der sogenannten Eingliederungsvereinbarung festgelegt, die zwischen dem Jobcenter und dem Arbeitssuchenden geschlossen wird. Wer sich nicht an die Vereinbarungen hält, dem drohen Geldstrafen, Sanktionen genannt: Zehn Prozent des Regelsatzes werden einbehalten, 30, sogar bis zu 100 Prozent. Wobei Jugendliche besonders hart sanktioniert werden. Die Strafen seien allerdings nur das letzte Mittel, beruhigt Geschäftsführer Joachim Tag:
    "Dann würden wir gucken, warum sind sie nicht gekommen. Wir würden sie wieder neu einladen. Dann würde man den Sachverhalt besprechen, und dann bekommen sie, wenn sie sich bis dahin nicht erklärt haben, noch mal die Gelegenheit, sich dazu schriftlich zu äußern, und erst dann würde eine Sanktion für den folgenden Monat in Kraft treten. Und es ist auch so, dass unsere persönlichen Ansprechpartner, wenn sie im Gespräch mit Kunden sind und das Gefühl haben, na, klappt es auch wirklich mit der Mitarbeit zuverlässig, sich wirklich Mühe geben und sehr deutlich erklären, jetzt müssen sie aber auch kommen, und wenn sie dann nicht kommen, dann tritt so eine Sanktion ein."
    In Lübeck liegt die Sanktionsquote bei 3,2 Prozent, also etwa im Bundesdurchschnitt. Sie ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. 2009 gab es bundesweit noch 735.000 Sanktionen, 2012 waren es schon über eine Million, wie das Forschungsinstitut Prognos im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung herausgefunden hat. Dabei lägen die Geldstrafen im Schnitt bei etwa 100 Euro pro Sanktion. Interessant sei dabei unter anderem, so Andreas Heimer, Bereichsleitung für Strategie und Programmentwicklung bei Prognos, dass dies keineswegs mit einem Anstieg der Arbeitslosenzahlen einherging:
    "Was wir überraschend fanden, ist, dass wir auf der einen Seite einen zunehmend entspannten Arbeitsmarkt haben, auf der anderen Seite haben wir einen Anstieg der Sanktionen."
    Eine Million Sanktionen, Geldstrafen für Arbeitslose, die sich nicht an Vereinbarungen gehalten habe, etwa an Termine. Für Inge Hannemann ist diese Zahl nicht überraschend. Die ehemalige Angestellte in einem Hamburger Jobcenter erinnert sich, dass sie und ihre Kollegen entsprechende Anweisungen von den Vorgesetzten erhielten:
    "... achtet drauf, dass ihr eine Sanktionsanhörung rausschickt und dann auch sanktioniert. Es ist schon ein ganz primärer Fokus, und für mich sieht das dann schon danach aus, sanktioniert, was das Zeug hält. Weil dann immer das Totschlagargument kommt: Wir agieren im Sinne der Steuerzahler. Wo ich ganz klar sag, auch die Erwerbslosen waren Steuerzahler."
    Sanktionspraxis: "Ein Minimum vom Minimum"
    Vor Kurzem hat Inge Hannemann, die als Hartz-IV-Rebellin mittlerweile bundesweit bekannt ist, ihren Arbeitsplatz beim Jobcenter verloren. Sie hatte öffentlich Stellung bezogen gegen das Verwaltungshandeln ihres Arbeitgebers:
    "Die Grundkritik ist der Umgang mit den Erwerbslosen. Die Unfreundlichkeit, die zum Teil auch erlebte Willkür, die Schikane. Die zweite Hauptkritik ist die Sanktionspraxis. Dass man Menschen, die Existenzminimum bekommen, dass man von dem Minimum noch mal ein Minimum macht."
    Inge Hannemann wurde von ihrem Job im Jobcenter suspendiert, weil sie öffentlich äußerte, das "System Hartz IV" als menschenunwürdig abzulehnen. Mit verschränkten Armen vor einem Jobcenter stehend.
    Inge Hannemann wurde von ihrem Job im Jobcenter suspendiert, weil sie öffentlich äußerte, das "System Hartz IV" als menschenunwürdig abzulehnen. (dpa/picture alliance/Sven Hoppe)
    Der Regelsatz lag 2005 für eine alleinstehende Person bei 345 Euro und beträgt derzeit 391 Euro. Das ist eine Erhöhung von etwas mehr als elf Prozent. Im gleichen Zeitraum stiegen die Verbraucherpreise allerdings um 16 Prozent. Von dem Geld müssen alle Ausgaben bestritten werden mit Ausnahme der Kosten für Heizung und Wohnung, soweit der Wohnraum angemessen ist. Die Hartz-IV-Zuwendungen sind also nicht mehr als das Existenzminimum. Kritiker der Sanktionspraxis fragen, ob es rechtlich überhaupt vertretbar ist, diese Sätze durch Sanktionen noch zu kürzen. Prognos hat die Expertenurteile in seiner Untersuchung so zusammengefasst. Mitarbeiter Andreas Heimer:
    "Grundsätzlich, muss man sagen, gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Es ist verfassungskonform. Aber die Literatur diskutiert sehr kontrovers. Das hängt einmal damit zusammen, dass es ein Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Existenzminimum ist. Es gibt ja auch Möglichkeiten der Ungleichbehandlung aufgrund der Ermessensspielräume, die der Gesetzgeber da einräumt. Alles das sind Aspekte, die zu einer rechtswissenschaftlichen Diskussion führen. Was das Ganze, denke ich, zusammenhält, ist, dass es die Möglichkeit gibt des Sachleistungsbezugs. In dem Moment, wo die Geldleistung gekürzt wird, haben die Leistungsbezieher die Möglichkeit, Sachleistung zu beantragen, und der Gesetzgeber schreibt nicht vor, ob das Existenzminimum als Geld oder Sachleistung auszuführen ist. Aber die Diskussion wird auf jeden Fall kontrovers geführt."
    Mitarbeiter der Materie nicht gewachsen
    Keineswegs alle Bescheide, die die Jobcenter aussenden, sind korrekt. Die deutschen Sozialgerichte berichten über eine Flut von Verfahren. Ende 2013 stöhnten die deutschen Sozialgerichte unter der Last von fast 200.000 Widersprüchen. So hat das Sozialgericht in Hamburg, allein was Hartz IV angeht, im Jahr über 4.000 Klagen zu behandeln. In etwa 40 Prozent der Fälle bekommen die Kläger ganz oder teilweise Recht, sagt Thomas Brandes, der Sprecher des Sozialgerichtes:
    "In den meisten Fällen handelt es sich um die Frage, ob Leistungen gewährt werden und wenn ja, in welcher Höhe. Dazu kommen natürlich Verfahren hinsichtlich der Miethöhe, Verfahren, wenn es um Mehrbedarfe geht, aus gesundheitlichen und anderen Gründen, aber auch Sanktionsverfahren, wo es darum geht, dass nach Auffassung des Jobcenters die Leistungsempfänger ihren gesetzlichen Pflichten oder den Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung, die ja geschlossen werden können, nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllt haben, und dann kommt es zu Sanktionen, das heißt, zu Leistungskürzungen, gegen die sich dann - meist im Eilverfahren - die entsprechenden Leistungsempfänger wenden."
    Die vergleichsweise hohe Zahl der Verfahren hat mehrere Gründe. Zum einen sind Mitarbeiter in den Jobcentern der überaus komplexen Materie nicht immer gewachsen. Das ist kein Wunder, denn bis in die jüngste Vergangenheit wurden viele Mitarbeiter nur zeitlich befristet eingestellt, in der Hoffnung, ihre Arbeit würde irgendwann überflüssig. In dem Bestreben, möglichst jeden Einzelfall gerecht zu erfassen, aber auch niemandem zu viel Geld zu kommen zu lassen, hat sich das Regelwerk zudem zu einem bürokratischen Monstrum entwickelt. Ein Wust, den selbst Fachleute wie Daniela Harbeck nicht leicht durchschauen. Sie arbeitet seit vielen Jahren bei der Arbeitslosen-Telefonhilfe in Hamburg, einem Projekt, das von der Stadt finanziert wird:
    "Es ist ein unglaublich komplexes Gesetz, was Anteile aus der Arbeitslosenhilfe und aus der Sozialhilfe ehemals vereint. Selbst die Sachbearbeiter beim Jobcenter haben unheimlich viel damit zu tun, überhaupt den neuen fachlichen Hinweisen hinterherzukommen, also da kann man nicht sagen, dass sie einen leichten Job haben."
    An die Telefonberatung wenden sich in der Regel Menschen, die Probleme mit dem Jobcenter haben. So erfährt Daniela Harbeck von vielen Fehlern, die dort gemacht werden. Wobei es ihr weniger um die Kritik an einzelnen Mitarbeitern geht als um die Struktur. Sie fragt sich, ob die Leitlinie "Viel fordern, schnell strafen", die sich auch an der Zahl von einer Million Sanktionen ablesen lässt, überhaupt die richtige ist:
    "Ich finde die Zahl sehr hoch. Aber ich denke auch, es wäre schön, wenn statt der Sanktionspraxis gerade so der Bereich der Vermittlung anders ausgestattet wäre, dass die Menschen auch befähigt werden, mit den Menschen zusammen zu arbeiten, dann möglicherweise auch pädagogische Qualifizierung erhalten würden und dann auch zielgerichtet herausfinden können, wer ist hier jetzt gerade vermittelbar und will arbeiten, und meiner Ansicht nach wollen sehr viele arbeiten. Für viele ist Arbeit eigentlich wirklich ein Selbstwert. Und ein Ziel. Und von einer Stelle, vor der sie teilweise Angst haben, von der erwarten sie auch keine Hilfe."
    "Da kann man kein luxuriöses Leben mit führen"
    Zumal die häufig beschworene Gefahr des Missbrauchs, die ja die Ursache für die Gängelung der Arbeitslosen ist, offenbar kaum existiert. Joachim Tag, Geschäftsführer im Jobcenter Lübeck, kann jedenfalls für seinen Standort Entwarnung geben:
    "Ich glaube, dass dieser Aspekt des Abzockens zwar schillernd ist, aber ich glaube, dass das gnadenlos überbewertet ist. Die Regel ist die, dass die Leute hier zu uns kommen und auch ordentliche korrekte Angaben machen, und die Leistungen, die der Staat vorsieht, das sind die Regelsätze, und da kann man kein luxuriöses Leben mit führen."
    Für viele Arbeitslose, das sagen alle Statistiken, gibt es keine adäquaten Arbeitsplätze. Das gilt vor allem für gering Qualifizierte. Jenseits aller Beteuerungen bleibt die Tatsache, dass Menschen, die älter als 45 Jahre sind, kaum Chancen auf eine Festanstellung haben. Die Löhne sind oft beschämend niedrig. In mehr als zwei Millionen Fällen unterstützt der Steuerzahler Geringverdiener, die sogenannten Aufstocker. Beschäftigt wird ein neuer Mitarbeiter zudem häufig nur solange, wie das Jobcenter - und damit der Steuerzahler - den Arbeitsplatz subventioniert. Immer öfter geschieht Arbeitsvermittlung über Zeitarbeitsfirmen und bleibt damit prekär. In der Öffentlichkeit herrscht dennoch nicht selten die Meinung vor, Arbeitslose seien oft zu faul, an ihrem Los etwas zu ändern. Das beschämt viele Erwerbslose, sagt Lutz Große:
    "Es gibt Menschen, auch bei mir im Umfeld, die gehen morgens aus dem Haus und die kommen nachmittags wieder - auch bei mir im Haus - und man vermutet, die gehen einer geregelten Arbeit nach. Die bummeln den ganzen Tag durch die Stadt, verstecken sich in irgendwelchen Kaufhäusern, gucken sich die Auslagen an. Die sind erwerbslos, finden keine Arbeit mehr und schämen sich, erwerbslos zu sein. Manche werden richtig krank dabei."
    Große engagiert sich in Sachen Hartz IV. Zusammen mit Franckie, den er zuweilen besucht. Der zieht in seinem Wohnzimmer die Schublade einer Kommode auf, holt einen kleinen Plastikbehälter hervor und zeigt weiße Pillen:
    "Das sind meine Leckereien, morgens drei, abends zwei. Das sind Blutdrucksenker, Blutverdünner und Simvastatin für eine Stoffwechselkrankheit, weil ich mich möglicherweise nicht gut ernähre. Das hab ich, seitdem ich die Infarkte habe. Auch ein Umstand des Hartz-IV-Bezuges, dass man eine innere Unruhe hat, die einen krank macht."
    Namensgeber der umstrittenen Hartz-Gesetze: Ex-VW-Personalchef Peter Hartz
    Namensgeber der umstrittenen Hartz-Gesetze: Ex-VW-Personalchef Peter Hartz (dpa/picture alliance/DB David Hecker Pool)
    Franckies Firma ging 2009 in Konkurs. Damals hatte er drei Herzinfarkte. Sein Leben änderte sich dramatisch:
    "Aus meiner aktiven Zeit - Erwerbsleben-Unternehmerzeit - habe ich heute noch einen bekannten und guten Freund. Alle anderen haben sich verabschiedet aufgrund meines neuen Status im Hartz-IV-Bezug."
    Peter Hartz: "Ein System, in dem Arbeitslose bestraft werden"
    Zu allem Überfluss, so sein Freund Lutz Große, werde man auch von der Arbeitslosenverwaltung nicht selten behandelt, als sei man ein lästiger Teil der Gesellschaft:
    "Die Betroffenen wissen aufgrund der Fremdentscheidung dieser Behörde nicht hundertprozentig, ob alles rundläuft. Am Monatsende reift einfach die Angst, kommt überhaupt Geld. Kann ich die anstehenden Rechnungen bezahlen. Das reift regelmäßig, ich habe noch keinen kennengelernt, der gesagt hat, mein Einkommen ist sicher."
    Im nächsten Jahr wird das Hartz-IV-Gesetz zehn Jahre alt: Anlass, es öffentlich auf den Prüfstand zu stellen. Man wird auch nach dem Menschenbild fragen, das da transportiert wird. Ist es richtig, dass die Gesellschaft in den Arbeitslosen Menschen sieht, die man wie Kleinkinder an die Hand nehmen muss, denen man alles vorrechnen muss und die man ständig in Verdacht hat, sie wollten die Allgemeinheit schädigen? Peter Hartz selbst, der Vorsitzende der seinerzeit nach ihm benannten Kommission, ist über die Folgen seiner Arbeit keineswegs glücklich. Schon 2007 urteilte er kurz und knapp:
    "Herausgekommen ist ein System, in dem die Arbeitslosen diszipliniert und bestraft werden."