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Asyl in der Schweiz
Unterbringung in Zivilschutzbunkern

In der Schweiz ist Wohnraum Mangelware. Davon sind auch Asylsuchende betroffen. Deshalb beschloss der Bundesrat vor zwei Jahren, dass es zumutbar sei, alleinstehende und gesunde Asylbewerber zur Not auch in unterirdischen Bunkern unterzubringen. In der Gemeinde Buus im Kanton Basel-Landschaft scheint aus dem Provisorium eine Dauereinrichtung zu werden.

Von Stefanie Müller-Frank | 12.03.2014
    Ein Asylbewerber in der Schweiz vor einem Militärbunker in Realp
    In der Schweiz herrscht Wohnungsmangel - den bekommen auch die Flüchtlinge zu spüren. (AFP / Fabrice Coffrini)
    Elisabeth Augstburger parkt ihren grünen Honda vor dem Sportplatz und steigt eine schmale Betontreppe hinab. Mindestens einmal in der Woche kommt die Landrätin nach Buus, um sich nach den Asylbewerberinnen zu erkundigen, die hier in einem Zivilschutzbunker unter Tage leben. Dreimal in der Woche kommt außerdem ein kommerzieller Betreuungsdienst, der die Anwesenheit prüft und Geld auszahlt – ansonsten bekommen die 13 Frauen wenig Besuch. Auch Nachts sind sie auf sich gestellt.
    "Eine Frau hat mir erzählt, sie wurden auch schon belästigt von Männern, die reinwollten. Die haben dann auch Flaschen geworfen, und eine Frau wurde beinahe am Kopf getroffen. Aber soweit ich jetzt gesehen habe, können die Frauen die Türe abschließen."
    Vor der meterdicken Zementtür am Fuß der Treppe hat sich Regenwasser gesammelt, dahinter folgt ein kalter Vorraum mit einer improvisierten Dusche – ursprünglich die Notschleuse der Zivilschutzanlage.
    Einen Raum weiter sitzen fünf Frauen auf einer Couchgarnitur. Der Fernseher läuft, in der hinteren Ecke ist ein kleiner Altar mit Jesusbild aufgebaut.
    "Es gibt hier keine Fenster, keine frische Luft. Wenn du nicht rausgehst, weißt du nicht, ist es gerade Tag oder Nacht."
    Reiklik Tamarija ist 21 und stammt aus Eritrea. Wie die meisten der Asylbewerberinnen hier lebt sie jetzt seit fast zwei Jahren in dem unterirdischen Bunker in Buus und wartet auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Arbeiten darf sie nicht, auch nicht zur Schule gehen. Wann immer es geht, steigt die junge Frau in den Postbus nach Basel.
    "Wenn ich mich hier länger aufhalte, werde ich unruhig. Ich muss dann raus und Leute sehen. Ich habe ja keinen Job und sonst auch nichts zu tun – außer den Deutschkurs in Basel. Eigentlich komme ich nur nachts zum Schlafen hierher."
    Bunker nur als Provisorium gedacht
    Eigentlich war die Flüchtlingsunterkunft in der Zivilschutzanlage nur als Provisorium gedacht. Laut Gemeindeverwalter Beat Sägesser gibt es in Buus keine einzige freie Wohnung, kein Haus, keine Turnhalle.
    "Das war für kürzer geplant. Das Problem ist offenbar, dass unser Bundesamt es nicht fertigbringt, innerhalb einer gewissen Frist die Bewilligungen entweder zu erteilen oder abzuweisen. Das war nie geplant, dass einzelne Personen dort unten für zwei Jahre hausen müssten. Aber darauf haben wir in der Gemeinde keinen Einfluss."
    Also leben die meisten der 13 Frauen jetzt bereits seit fast zwei Jahren in der Zivilschutzanlage. Eigentlich müsste Buus gemäß Asylverordnung nur bis zu sieben Flüchtlinge aufnehmen – aber damit sich der Umbau der Zivilschutzanlage lohnt, übernahm man in Buus auch die Flüchtlinge aus vier Nachbargemeinden. Zu eng findet Beat Sägesser den Bunker nicht, Mehrstockbetten kennt der Gemeindeverwalter aus seiner eigenen Zeit beim Schweizer Militär.
    "Wir haben Duschen eingerichtet, wir haben Mauerdurchbrüche gemacht – was ja eigentlich nicht erlaubt wäre bei Zivilschutzanlagen. Wir haben versucht, vernünftig zu beheizen, dass es einigermaßen wohnlich ist. Nebst dem müssen wir schon sagen: Wir sind im Schweizer Militär ja auch wochenlang in diesen Zivilschutzanlagen."
    Unterbringung verstößt nicht gegen die Menschenwürde
    Im Dezember 2013 wies das Bundesgericht in Bern die Klage eines Asylbewerbers aus dem Kanton Waadt ab und urteilte, die Unterbringung in Zivilschutzbunkern verstoße nicht gegen die Menschenwürde. Die Landrätin Elisabeth Augstburger sieht das anders. Sie findet es nicht zumutbar, dass sogar schwangere Frauen bis zur Geburt ihres Kindes unter Tage leben müssen. Ende Januar hat sie deshalb eine dringende Interpellation beim Regierungsrat des Kantons eingereicht. Auch der Leiter der Koordinationsstelle für Asylbewerber kritisiert die Situation in Buus. Letzten Endes aber, so Rolf Rossi, könne der Kanton den Gemeinden die Wahl ihrer Flüchtlingsunterkünfte nicht vorschreiben.
    "Auch wir im Kanton sind durchaus der Meinung, dass eine langfristige Unterbringung von Asylsuchenden in einer Zivilschutzanlage nicht die geeigneteste Unterbringung darstellt. Wir müssen aber leider die Unterkünfte nehmen, welche uns die Gemeinden zur Verfügung stellen."