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Asylrechtsänderung
Bestimmte Flüchtlinge dürfen bleiben

Wer hierzulande nur geduldet, aber gut integriert ist, kann künftig auf ein Bleiberecht hoffen. Das ermöglicht der Bundestag mit Änderungen am Aufenthaltsrecht. Allerdings: Gleichzeitig sollen Ausländer schneller abgeschoben werden können. Das empört die Opposition und Menschenrechtsorganisationen.

    Voraussetzung für ein Bleiberecht ist: Die Person muss mindestens acht Jahre in der Bundesrepublik leben, deutsch sprechen, nicht straffällig geworden sein und eine Arbeitsstelle haben. Familien müssen sechs Jahre warten, schulpflichtige Jugendliche vier Jahre. Geduldete Heranwachsende, die eine Berufsausbildung absolvieren, sollen für deren Dauer Schutz vor Abschiebung erhalten. Etwa 30.000 Menschen werden wahrscheinlich von der Regelung profitieren.
    Der Bundestag beschloss zugleich, dass Menschen, die keine Aussicht auf ein Aufenthaltsrecht haben, schneller abgeschoben werden. "Damit wird stärker zwischen denjenigen unterschieden, die wirklich Schutz brauchen, und denjenigen, für die das nicht gilt", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière im Parlament.
    Das Gesetz sieht zudem neue Haftgründe vor. So sollen Asylsuchende inhaftiert werden können, wenn sie aus einem anderen Staat eingereist sind, ohne dort den Abschluss ihres Asylverfahrens abgewartet zu haben. Gegen Menschen, die schon einmal abgeschoben wurden, kann ein befristetes Einreiseverbot verhängt werden.
    Von der Opposition erntete die Koalition harsche Kritik. Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke bezeichnete die Änderungen bei der Abschiebung als "beschämend". Das Gesetz geize mit Verbesserungen und sei maßlos bei Verschärfungen. Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck meinte, Menschen geschehe mit dem neuen Gesetz Unrecht. Dies dürfe man nicht hinnehmen.
    Auch Menschenrechtsorganisationen kritisierten die schärferen Abschieberegelungen. Pro Asyl betonte, Flucht sei kein Verbrechen. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst äußerte die Befürchtung, dass nun mehr Flüchtlinge inhaftiert würden.
    (mg)