Samstag, 27. April 2024

Sprache
Auch Hessen verbietet Gendern in der Landesverwaltung

Nach Bayern hat auch Hessen das Verwenden von Genderzeichen in der Landesverwaltung verboten.

29.03.2024
    Auf einem Bildschirm ist das Wort "Schüler*innen" zu sehen.
    So darf in der hesssischen Verwaltung nicht mehr gegendert werden. (picture alliance / dpa / Gregor Bauernfeind)
    Nicht länger erlaubt sind verkürzte Formen mit Sonderzeichen wie beispielsweise dem Genderstern, dem Doppelpunkt und dem Binnen-I. Die hessische Staaatskanzlei erklärte in Wiesbaden, Grundlage für diese Regelung seien die Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung. Weiter hieß es, zu einer bürgernahen Verwaltung gehöre auch eine einheitliche und verständliche Sprache.
    Die Staatskanzlei erklärte weiter, eine geschlechtergerechten Sprache könne auch Rechnung getragen werden, indem sowohl die weibliche als auch die männliche Form genannt würden. Dabei solle die feminine Form vorangestellt werden. Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU und SPD auf das Vorgehen verständigt.

    Bayern ging voran

    Vor einigen Tagen hatte Baysrn als erstes Bundesland die Gendersprache in Schulen, Hochschulen und Behörden verboten. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte sich zuletzt Mitte Dezember 2023 erneut dagegen ausgesprochen, Gender-Sonderzeichen in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufzunehmen. Das Gremium wies darauf hin, dass es sich hier um "grundlegende Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie" handle.
    Diese Nachricht wurde am 29.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.