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Bahn-Gewerkschaften
Doch keine Kooperation beim Tarif

Die Deutsche Bahn möchte gerne mit einer Gewerkschaft für eine Beschäftigtengruppe verhandeln und nicht mit mehreren parallel. Die kleinere Gewerkschaft der Lokomotivführer (GdL) ließ nun einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit der Bahn und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft platzen. Zwar könnte der Bahn das geplante Gesetz zur Tarifeinheit helfen - doch die GdL zeigt sich auch hier kampflustig.

Von Brigitte Scholtes | 18.08.2014
    Eine neue Schienentrasse liegt am 03.03.2014 in Berlin am Bahnhof Ostkreuz. Dort werden neue Gleise verlegt und angehoben, um in Zukunft im Bahnhof ein barrierefreies Reisevergnügen zu garantieren. Ein genauer Termin für das Ende der Bauarbeiten steht noch nicht fest.
    Die Gespräche zwischen den Gewerkschaften und der Bahn sind in einer Sackgasse. (picture alliance / dpa / Paul Zinken)
    Klare Verhältnisse schaffen: Das war das Ziel der Kooperationsverhandlungen, die die Deutsche Bahn mit Vertretern der EVG, der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, und der GdL, der Gewerkschaft der Lokomotivführer, geführt hat. Doch der Kooperationsvertrag, so wie ihn die Deutsche Bahn nach ersten Gesprächen mit Arbeitnehmervertretern formuliert hatte, kommt nun nicht zustande.
    "Das ist eher eine Verschlimmbesserung des Zustandes als ein Fortschritt."
    Sagt Ulrich Weber, Personalvorstand der Deutschen Bahn.
    Der erste Entwurf einer Vereinbarung hatte vorgesehen, dass die Gewerkschaft, die für eine bestimmte Berufsgruppe die Mehrheit organisiert, auch das Verhandlungsmandat erhalten sollte. Die andere Gewerkschaft hätte jedoch bei den Verhandlungen mit am Tisch gesessen. Und sie wäre auch bei der Forderungsfindung beteiligt gewesen.
    Damit hätte die größere EVG leben können. Doch die GdL wollte nur eine Abstimmung bei übergeordneten Tarifregelungen, die für alle Mitarbeiter gelten.
    Ende Juni war ein Grundlagentarifvertrag ausgelaufen, der die Zuständigkeit der beiden Gewerkschaften geregelt hatte. Die GdL war dabei für die 20.000 Lokführer zuständig gewesen, die EVG für die übrigen etwa 140.000 Bahn-Angestellten.
    Mehrere Tarifverträge für dieselbe Mitarbeitergruppe?
    Ohne eine neue Kooperationsvereinbarung aber müsste die Bahn künftig womöglich mit zwei Gewerkschaften verhandeln und unterschiedliche Tarifverträge für dieselbe Mitarbeitergruppe aushandeln. Das möchte sie natürlich vermeiden, sagt Weber, der sich am Mittwoch schon wieder mit Vertretern der Lokführergewerkschaft zu Tarifgesprächen trifft:
    "Wir werden alles tun, um Tarifkonkurrenz, die ja droht, sprich: unterschiedliche Tarifverträge für ein- und dieselbe Mitarbeitergruppe. Wir werden alle tun, um das zu verhindern. Das heißt, wir werden, das weiß die GdL, am Mittwoch mit der GdL allenfalls über die Arbeitsbedingungen, und da im Zweifel nur über Entgeltfragen für Lokomotivführer verhandeln."
    Während die EVG erst Ende der Woche ihre Entgeltforderungen vorstellen will, hat die GdL schon einen Forderungskatalog aufgestellt: Fünf Prozent mehr Lohn für das gesamte Zugpersonal, eine kürzere Wochenarbeitszeit von dann 37 Stunden, eine Mitarbeiterbeteiligung und familienfreundlichere Schichtplanung. Das kann die Bahn nicht akzeptieren. Weber appelliert deshalb auch an die Gewerkschaften, sich zusammenzuraufen.
    Gesetz zur Tarifeinheit ist umstritten
    Sollte das nicht geschehen, könnte der Bahn das geplante Gesetz zur Tarifeinheit helfen.
    "Ich bleibe bei der Position: Auf sozusagen freiwilliger Basis zu Zusammenarbeitsregeln zu kommen, ist der von uns bevorzugte Weg. Und den sieht auch ein möglicher Gesetzentwurf vor. Und dafür plädiere ich, zumal ich gar nicht weiß, in welchem zeitlichen Verlauf das Gesetz auf die Reise geht."
    Doch dagegen, das hatte der GdL-Vorsitzende Claus Weselsky schon vor Wochen angekündigt, werde man vorgehen:
    "Wir gehen auf jeden Fall zum Schutz der Mitglieder und unserer Interessen und unserer Gewerkschaft an jede Gerichtsbarkeit, die uns an der Stelle dienlich ist. Sicherlich ist die Frage, wie lange das dauert. Aber auch da sind wir durchaus mutig und bereit, die Frage zu stellen, ob das nicht ziemlich schnell beim Bundesverfassungsgericht landet."