
Konkret entschied der Supreme Court, dass die Zulassungsvorgaben der Bundesbehörden Vorrang vor dem Recht einzelner Bundesstaaten haben. Damit entzogen die Richter Tausenden Klagen wegen angeblich unzureichender Krebs-Warnhinweise die Grundlage.
Bayer hatte argumentiert, dass die amerikanische Umweltschutzbehörde EPA den chemischen Wirkstoff als nicht krebserregend einstuft und entsprechende Warnhinweise daher nicht zulässig seien.
Das Urteil sei "gut für die Wissenschaft, Landwirte und für Branchen, die auf regulatorische Klarheit für Innovationen angewiesen sind", teilte der Leverkusener Dax-Konzern mit. Es werde dazu beitragen, die Rechtsstreitigkeiten nach nahezu einem Jahrzehnt signifikant einzudämmen.
Diese Nachricht wurde am 25.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.



