Glyphosat-Streit
Bayer gewinnt vor US-Supreme-Court

Der Bayer-Konzern hat im ‌Rechtsstreit ⁠um mutmaßliche ⁠Krebsrisiken seines Unkrautvernichters mit dem Wirkstoff Glyphosat einen Sieg vor dem Obersten Gerichtshof der USA errungen. Dem Urteil zufolge kann Bayer nicht wegen fehlender Krebswarnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden.

    Die Verpackung eines Unkrautvernichtungsmittels, das den Wirkstoff Glyphosat enthält.
    Der Chemiekonzern Bayer gewinnt vor dem Obersten Gerichtshof der USA. (Patrick Pleul / zb / dpa / Patrick Pleul)
    Konkret entschied der Supreme Court, ⁠dass ⁠die Zulassungsvorgaben der Bundesbehörden ⁠Vorrang vor ⁠dem Recht ‌einzelner Bundesstaaten haben. Damit entzogen die Richter ​Tausenden Klagen wegen angeblich unzureichender Krebs-Warnhinweise die Grundlage.
    Bayer hatte ​argumentiert, dass die ‌amerikanische Umweltschutzbehörde EPA den chemischen Wirkstoff als nicht krebserregend einstuft und entsprechende Warnhinweise daher nicht zulässig seien.
    Das Urteil sei "gut für die Wissenschaft, Landwirte und für Branchen, die auf regulatorische Klarheit für Innovationen angewiesen sind", teilte der Leverkusener Dax-Konzern mit. Es werde dazu beitragen, die Rechtsstreitigkeiten nach nahezu einem Jahrzehnt signifikant einzudämmen.
    Diese Nachricht wurde am 25.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.