Donnerstag, 28. März 2024

Archiv

Bayern gegen Grundgesetzänderung
Digitalpakt könnte im Bundesrat scheitern

Fünf Milliarden Euro will der Bund den Ländern zahlen, um die Digitalisierung von Schulen zu fördern. Im Gegenzug soll mit einer Grundgesetzänderung das Kooperationsverbot in der Bildung gelockert werden. Länder wie Bayern sehen das jedoch kritisch - und könnten die Grundgesetzänderung noch stoppen.

Von Michael Watzke | 03.12.2018
    Schüler arbeiten im Unterricht mit einem Tablet
    Die Digitalisierung von Schulen soll durch Finanzhilfen des Bundes unterstützt werden. Dafür muss das Grundgesetz geändert werden. (dpa / Armin Weigel)
    Mit Speck fängt man Mäuse – sagt ein Sprichwort. Beim Digitalpakt sehen sich viele Bundesländer in der Rolle der Maus. Der Speck sind jene 5 Milliarden Euro, die der Bund den Ländern für die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung stellen will. Die Mausefalle ist die Grundgesetzänderung, die der Bund im Gegenzug verlangt.
    Bayerns Kultusminister Michael Piazolo sieht den Freistaat aber lieber als Löwe denn als Maus. Daher wählt Piazolo ein Bild aus der griechischen Mythologie:
    "Das, was jetzt vorgelegt wird, entspricht wirklich einem trojanischen Pferd: da wird der Digitalpakt benutzt, um eine Grundgesetzänderung herbeizuführen, die wesentlich weiter geht als ursprünglich geplant."
    Verfassungsänderung beinhalte mehr als ursprünglich geplant
    Bisher lautet der entscheidende Grundgesetz-Artikel 104c:
    "Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren."
    Ursprünglich sei geplant gewesen, sagt der Freie Wähler Piazolo, nur das Wort "finanzschwach" zu streichen. Damit alle Kommunen Finanzhilfen vom Bund erhalten können. Diese Änderung ist für den Digitalpakt zwingend. Der Bund will aber weiter gehen, so Piazolo:
    "Nach dem aktuellen Text ist wohl – je nach Verfassungsauslegung – es auch möglich, IT-System-Betreuer über den Bund zu bezahlen. Also in die Personalhoheit im Bildungsbereich der Länder einzugreifen. Das geht zu weit."
    Nicht nur Bayern ist gegen die Grundgesetzänderung
    Der Freistaat Bayern steht mit dieser Haltung nicht allein. Insgesamt fünf Bundesländer sträuben sich gegen eine Verfassungsänderung. Darunter die CDU-regierten Länder NRW, Sachsen und Hessen. Ministerpräsident Volker Bouffier sagte dem Hessischen Rundfunk:
    "Was wir für schlecht halten, dass in ein Gefüge eingegriffen wird, was eine weitere, zusätzliche Bürokratie erforderlich macht. Im Moment ist es so: das Land – also z.B. Hessen – ist mit den 37 Schulträgern zusammen, und wir regeln das. Jetzt kommt der Bund mit einer weiteren Verwaltung hinzu. Und jeder Euro, der da gezahlt wird, muss nachgewiesen und verwaltet werden. Mit der Stadt Frankfurt, dem Land Hessen, der Gemeinde Wetzlar, wem auch immer!"
    Unsinn, findet die SPD. Natascha Kohnen, Vorsitzende der bayerischen Sozialdemokraten, sagt, Bayerns Schulen könnten auf die rund 780 Millionen Euro aus dem Digitalpakt ebenso wenig verzichten wie die Schulen in anderen Bundesländern.
    "Wir brauchen eine bessere Bildung in Deutschland. Dafür sind Investitionen nötig. Und zwar gemeinsam von Bund und Ländern. Wenn die CSU ihre Haltung nicht ändert, verspielt sie die Interessen und Zukunftschancen unserer Kinder."
    Auch die bayerische FDP ist für die Grundgesetzänderung. Julika Sandt, stellvertretende Fraktionschefin und Bildungs-Expertin der Liberalen, sieht keine Gefahr, dass der Bund den Ländern Kompetenzen wegschnappen könnte:
    "Im Gegenteil, wir wollen, dass die Schulen inhaltlich mehr Eigenverantwortung haben. Mehr selbst bestimmen können. Wenn die Finanzierung hier vom Bund unterstützt wird, können die bayerischen Schülerinnen und Schüler nur davon profitieren."
    Nur die Grünen wollen sich derzeit nicht äußern. Grund: Winfried Kretschmann, der grüne Ministerpräsident im Nachbarland Baden-Württemberg, ist – genau wie die CSU in Bayern - gegen die Grundgesetzänderung. Die Grünen finden bei diesem Thema keine einheitliche Position. In der bayerischen Staatsregierung ziehen CSU und Freie Wähler dagegen an einem Strang.
    Lösung möglicherweise im Vermittlungsausschuss
    Kultusminister Michael Piazolo will am Freitag, bei der Kultusminister-Konferenz in Berlin, deutlich machen, dass es im Bundesrat – Stand jetzt - keine erforderliche Mehrheit für eine stärkere Bund-Länder-Kooperation in der Bildungspolitik gibt.
    "Ich glaube, die Sperrminorität wird da sein, die 2/3-Mehrheit wird nicht zustande kommen. Wenn es nicht ganz deutliche Zeichen für eine Veränderung vom Bund gibt."
    Piazolo schlägt vor, statt Grundgesetz-Artikel 104 den Artikel 91 zu verändern. Dort geht es um die Abwehr einer drohenden Gefahr für die Bundesländer. Mangelnde digitale Bildung an Schulen kann durchaus gefährlich werden. Allerdings ist im Artikel 91 bisher geregelt, dass der Bund in einem solchen Fall Polizeikräfte schickt. Es scheint, als müssten Bund und Länder am Ende im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat eine Lösung suchen.