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Grundgesetzänderung bei Bildung
Investitionen in Köpfe, nicht nur in Kabel

Der Bund soll künftig auch in die Bildungsqualität investieren dürfen: Die Koalition hat sich mit FDP und Grünen auf eine entsprechende Formulierung im Grundgesetz geeinigt. Bildung bliebe demnach zwar grundsätzlich Ländersache, der Bund könnte aber weitreichendere Finanzhilfen leisten.

Von Christiane Habermalz | 23.11.2018
    Luzie Niedworok hockt vor einem Schreibtisch von zwei Erstklässlern und erklärt ihnen eine Aufgabe. Die Masterstudentin Niedworok hat gemeinsam mit 13 weiteren Studierenden für eine Woche lang die Grundschule Jübek / Schleswig-Holstein adoptiert und meistert den Schulalltag allein. | Foto: Birgitta von Gyldenfeldt/dpa | Verwendung weltweit
    Nicht mehr nur Sachinfrastruktur, sondern auch Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer - der Bund soll künftig mehr Möglichkeiten für Bildungsinvestitionen erhalten (dpa)
    Lange wurde gerungen, jetzt ist endlich ein Kompromiss gefunden. Der Bund soll künftig nicht nur in die Sanierung von Schulgebäuden und die Verlegung von Internet-Kabeln, sondern auch in die Bildungsqualität investieren dürfen. Nach wochenlangen Verhandlungen mit FDP und Grünen haben sich die Fraktionsspitzen der Koalition nun auf eine Formulierung im Grundgesetz geeinigt, die weiterreichende Finanzhilfen des Bundes in die Schulbildung ermöglicht als bisher. Für die Opposition ein großer Erfolg. Christian Lindner:
    "Wir haben erreicht, dass die Frage der Qualitätsentwicklung jetzt im Grundgesetz genannt wird, wir haben erreicht, das auch ein gemeinsames Anliegen von Grünen und Liberalen, dass in Köpfe investiert werden kann in Zusammenhang mit den Investitionen, in die Sachinfrastruktur, also etwa pädagogische Kräfte und Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer, und wir haben erreicht, dass die Mittel zusätzlich fließen, das heißt das wird nicht verrechnet mit dem, was die Länder sowieso an Bildungsausgaben machen",
    erklärte der FDP-Chef in seltener gelb-grüner Eintracht in einem gemeinsamen Statement mit der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckhardt. Konkret bezogen auf den Digitalpakt für Schulen bedeute dies, so die Grünen-Politikerin:
    "Der Bund kann künftig beispielsweise in die Hardware investieren, also die Tablets zur Verfügung stellen, dafür sorgen, dass das Internet überhaupt in der Schulen angekommen ist, aber er kann eben auch dafür sorgen, dass Lehrerinnen und Lehrer fortgebildet werden, dass ein Coach da ist, der für längere Zeit dafür sorgt, dass Medienkompetenz für Schülerinnen und Schüler vermittelt werden kann, solche Möglichkeiten gibt es jetzt."
    Kretschmann erbitterter Gegner der Gesetzesänderung
    Bildung ist grundsätzlich Ländersache. 2005 wurde darüber hinaus entschieden, dass Bund und Länder in Bildungsfragen nicht kooperieren dürfen. Zwar wurde dieses Kooperationsverbot in der vergangenen Legislaturperiode von der großen Koalition auf Betreiben der SPD für den Bereich Schulsanierung bereits gelockert. Doch Grünen und Liberalen im Bundestag ging das nicht weit genug. Nun durfte die Opposition mitreden, weil SPD und Union für eine erneute Grundgesetzänderung nicht über die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit verfügen. Und die Kleinen nutzten ihre Chance. Vor allem die CDU hatte sich lange gegen mehr Einfluss des Bundes in der Bildungspolitik gesperrt – auch aus Rücksicht auf die unionsgeführten Länder, die ihre Bildungshoheit in Gefahr sahen.
    Erbittertster Gegner der Grundgesetzänderung ist jedoch Winfried Kretschmann - der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg sieht in zusätzlichen Finanzhilfen des Bundes ein vergiftetes Geschenk, das ihm erlaube, durch die Hintertür die Schulpolitik zu bestimmen. Christian Lindner:
    "Jetzt haben wir die Tür für eine Reform des Bildungsföderalismus einen kleinen Spalt geöffnet. Das ist noch nicht ein moderner Bildungsföderalismus mit Vergleichbarkeit und Mobilität, und der Nutzung aller gesamtstaatlichen Ressourcen für die wichtigen Bildungsaufgabe, aber wir sind einen Schritt weiter gekommen, und das ist ein schöner Erfolg."
    Fünf Milliarden Euro vom Bund
    Bundesbildungsministerin Anja Karlicek, CDU, begrüßte die Einigung der Bundestagsfraktionen. Schon in der kommenden Woche soll der Bundestag die Änderungen beschließen, dann muss auch der Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Sollte die Länderkammer ihr ok geben, könnten ab Januar 2019 endlich die vom Bund zugesagten 5 Milliarden Euro für die digitale Ausstattung von Schulen fließen. Wie am Donnerstag bekannt wurde, haben Bildungsverwaltungen von Bund und Länder bereits vereinbart, dass jede Schule in Deutschland allein für die Ausstattung mit Laptops, Notebooks und Tablets bis zu 25.000 Euro erhalten soll.