
Die rechtliche Neubewertung gehe auf das jüngst von Bundesinnenministerin Faeser erlassene Betätigungsverbot gegen die Terrororganisation Hamas und das Verbot des Vereins Samidoun zurück. In der Folge müsse die Parole als Kennzeichen terroristischer Organisationen gewertet werden.
Der Ausspruch stellt das Existenzrecht Israels infrage beziehungsweise leugnet es. Er beschreibt den Wunsch nach einem palästinensischen Staat, der sich vom Mittelmeer bis zum Jordan-Fluss und damit auch über das heutige Staatsgebiet Israels erstreckt.
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Diese Nachricht wurde am 11.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.