Friedbert Meurer: Im Internetalter drohen wir alle, zu gläsernen Bürgern zu werden. Die Klage ist alt, aber dank moderner Kommunikation werden wir tatsächlich immer mehr ausgeforscht. Im Supermarkt, wenn wir unsere Rabattkarten durch den Schlitz ziehen lassen, sofort weiß die Industrie, was wir gerne so alles einkaufen. Jugendliche sollen nicht so offenherzig ihre Partyfotos in Netzwerken im Internet hochladen, es könnte ihnen bei der nächsten Bewerbung ziemlich schaden. Die Überwachung durch den Staat falle da weniger ins Gewicht, heißt es oft, aber das Bundesamt für Justiz hat jetzt bekannt gegeben, die Zahl der staatlich angeordneten Telefon- und Computerüberwachungen ist um über zehn Prozent angestiegen.
In Kiel begrüße ich am Telefon Bernd Carstensen, er ist der stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Guten Tag, Herr Carstensen.
Bernd Carstensen: Hallo, guten Tag!
Meurer: Wenn wir in die Polizeistatistik schauen, dann gehen seit Jahren, Herr Carstensen, die Straftaten in Deutschland zurück. Warum wird dann trotzdem häufiger überwacht als früher?
Carstensen: Das hat mit der Art der Ermittlungsverfahren zu tun. Wir haben ja eine rechtliche Vorgabe über den § 100a der Strafprozessordnung, die sagt, dass wir nur – ich schreibe das mal zusammen – bei schweren Straftaten auch Telefonüberwachungsmaßnahmen durchführen dürfen. Ein ganz erheblicher Teil dessen, dass sich diese Maßnahmen erhöht haben, ist, dass wir auch, sage ich mal, aktiver geworden sind im Bereich der Bekämpfung der Drogenkriminalität.
Meurer: Frage an Sie: Haben Sie selbst als Kriminalbeamter das auch schon mal gemacht, eine Telefonüberwachung?
Carstensen: Ja, selbstverständlich. Das ist, wenn man in diesen Aufgabenbereichen von Drogenkriminalität, organisierter Kriminalität, Bandenkriminalität arbeitet, eine Maßnahme, die auch in diesen großen Verfahren immer dazu gehört.
Meurer: Ich weiß nicht, wie viel Sie dazu sagen dürfen. Wen haben Sie da abgehört?
Carstensen: Das kann ich natürlich selbstverständlich nicht sagen.
Meurer: Sie müssen nicht Namen und Adresse nennen.
Carstensen: So weit geht es natürlich nicht. Das ist klar. Aber derjenige, sage ich als Beispiel, im Bereich von Drogenkriminalität, der als sogenannter Dealer tätig ist, und seine Unterstützer, die ihm meinetwegen auch die Drogen transportieren, die werden telefonisch überwacht, um die Struktur dieses Verkaufs zum Beispiel zu ermitteln.
Meurer: Ist das wie im Fernsehen? Immer dann, wenn das Telefon anspringt, können Sie mithören?
Carstensen: Ich will jetzt Ihre Hörer nicht sehr enttäuschen, aber das, was im Fernsehen gezeigt wird an Kriminalitätsbekämpfung oder wie das gemacht wird, stimmt an sich nur zu einem ganz geringen Teil.
Meurer: Was stimmt wirklich?
Carstensen: Wirklich stimmt, dass wir mit, sage ich mal, ganz anderen Dingen ausgestattet sind, mit sehr viel Ermittlungstätigkeit, die auch am Schreibtisch stattfindet, mit sehr viel Analytik ausgestattet sind, bevor wir bestimmte Ermittlungsmaßnahmen machen.
Meurer: Wann kommt der Punkt, an dem Sie sagen, wir beantragen jetzt eine Telefonüberwachung?
Carstensen: Wir haben in einem Ermittlungsverfahren eine Vorstellung: Was wollen wir feststellen über eine Telefonüberwachung? Wollen wir feststellen, wo meinetwegen das Diebesgut, wo das Rauschgift transportiert wird, wo es gelagert wird, wer der Abnehmer dieser Dinge sind? Das sind alles Dinge, die wir vorher innerhalb unserer Ermittlungsgruppe besprechen und dann auch mit dem Staatsanwalt absprechen und dann rausfinden, lohnt sich dieser Einsatz – das ist diese Überprüfung dieser Verhältnismäßigkeit -, lohnt sich, jetzt diese Telefonüberwachung tatsächlich auch zu machen, kommen wir dann zu diesem Erfolg. Diese ganzen Besprechungen, diese Analytik findet vorher statt.
Meurer: Nun heißt es ja, Herr Carstensen, im Gesetz, dass Telefonüberwachung nur angeordnet werden darf bei erheblichen Straftaten und dann ist da von Mord die Rede und sexuellem Missbrauch von Kindern. Ist der Handel mit 50 Gramm Haschisch eine erhebliche Straftat?
Carstensen: Nein, selbstverständlich nicht. Die Straftaten, die wir unter dem Aspekt sehen, dass eine organisierte Struktur dahinter ist, da geht es um ganz erhebliche, ganz andere Dimensionen von Rauschgift und in einigen wenigen Teilen, wo es nur um Haschisch und dergleichen geht. Hauptsächlich sind es dann doch die harten Drogen, die innerhalb unserer Ermittlungsverfahren eine Rolle spielen.
Meurer: Aber es muss nicht unbedingt um ein Gewaltdelikt gehen? Sie können auch ohne dieses Kriterium abhören?
Carstensen: Ja. Es muss nicht ein Gewaltdelikt sein, sondern das sind ja die Vorgaben. Das heißt also, ob das eine bandenmäßige Vorgehensweise ist, allein damit hat das zu tun.
Meurer: Wenn Sie telefonisch abhören, Herr Carstensen, dann hören Sie ja nicht nur einen Verdächtigen ab, sondern auch seinen Gesprächspartner. Besteht da die Gefahr, dass unbescholtene Bürgerinnen und Bürger in Ihr Fadenkreuz geraten?
Carstensen: Nein, ganz sicher nicht. Selbstverständlich werden die Verbindungsdaten und die Anschlussinhaber auch im Rahmen unserer Ermittlungen mit überprüft. Das ist ja gar keine Frage. Das müssen wir auch machen, mit dem Hintergrund, dass wir ja auch ausschließen, wer Tatverdächtiger, wer Mittäter in einem Ermittlungsverfahren sein muss. Das ist unsere ganz normale Aufgabe eines Ermittlers.
Meurer: Der Datenschutzbeauftragte fordert, dass der Katalog der Straftaten reduziert werden soll, bei denen telefonisch abgehört werden darf. Gibt es da einige Delikte, die Ihnen einfallen würden?
Carstensen: Ganz sicher nicht. Wir haben ja eine Auflistung der schweren Straftaten, die alle in gewisser Weise entweder eine ganz schwere Straftat – ob das nun Mord, Totschlag ist – beinhalten, oder auch bandenmäßig begangen werden. Bandenmäßig ist das, was man als Vorstufe für eine organisierte Kriminalität benennt. Nur aus diesen Bereichen kommen ja diese Delikte. Die sind nach meinen Vorstellungen auch mit solchen Maßnahmen zu belegen.
Meurer: Würden Sie gerne noch mehr abhören?
Carstensen: Das hat nicht so viel mit "ob wir es gerne machen wollen" zu tun. Entscheidend ist, dass wir auch gar nicht mehr machen können. All diese ganzen Telefonüberwachungen, die ausgewertet werden müssen, die zugeordnet werden müssen, wo Anschlussermittlungen gemacht werden müssen, die müssen ja von Kriminalisten gemacht werden. In vielen Fällen müssen wir auch noch Übersetzungen machen, dass wir auch einen Dolmetscher noch dabei haben. Der ganze personelle Aufwand, um Telefonüberwachungsmaßnahmen durchzuführen, ist personell und technisch sehr, sehr hoch und wir sind längst an unseren Grenzen angestoßen.
Meurer: Das heißt salopp übersetzt, wegen Personalmangels gehen Ihnen viele durch die Lappen?
Carstensen: Wir müssen in vielen Fällen über Personal tatsächlich entscheiden, ob wir diese Maßnahme machen können oder nicht.
Meurer: Das was Sie abhören, gilt das vor Gericht als Beweismittel?
Carstensen: Das ist ein Beweismittel, das ja auch im Original dokumentiert wird und dann auch in der Hauptverhandlung zur Verfügung steht.
Meurer: Und jedes Mal gab es vorher eine richterliche Anordnung?
Carstensen: Ganz genau richtig. Diese Vorschriften sehen es vor, dass das über den Staatsanwalt beantragt wird und dann von einem Richter dieser Beschluss erlassen werden muss.
Meurer: Bei Tausenden von Abhörmaßnahmen, wie muss man sich das vorstellen? Wird da von dem Richter schon fast wie am Fließband die Abhöraktion genehmigt?
Carstensen: Nein, das denke ich nicht. Es ist ja auch so: Wenn man als Ermittler in einem bestimmten Deliktsbereich – ob das nun die Rauschgiftkriminalität oder organisierte Kriminalität ist; ich nehme mal diese beiden Beispiele – ist, dann hat man auch mit Staatsanwälten zu tun, die zu diesem Delikt zuständig sind und die natürlich auch dann wieder die Zuständigkeit bei ihren Richtern haben. Das heißt also, wir persönlich können es uns überhaupt nicht erlauben, meinetwegen mal hier einen lasch formulierten Beschlussantrag unterzujubeln und der wird schon unterschrieben. Das ist vollkommen falsch, so eine Vorstellung.
Richtig ist, dass tatsächlich wir jeden einzelnen Sachverhalt vortragen müssen, dass wir die Konstellation vortragen müssen, wer Mitglied dieser Gruppierung ist, und welchen Tatbeitrag wir in dieser Gruppierung den einzelnen Leuten zuordnen. Das alles sind die Grundlagen dafür, ob der Richter auch entscheidet.
Meurer: Bernd Carstensen, stellvertretender Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, bei uns im Deutschlandfunk. Danke und auf Wiederhören, Herr Carstensen.
Carstensen: Auf Wiederhören!
In Kiel begrüße ich am Telefon Bernd Carstensen, er ist der stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Guten Tag, Herr Carstensen.
Bernd Carstensen: Hallo, guten Tag!
Meurer: Wenn wir in die Polizeistatistik schauen, dann gehen seit Jahren, Herr Carstensen, die Straftaten in Deutschland zurück. Warum wird dann trotzdem häufiger überwacht als früher?
Carstensen: Das hat mit der Art der Ermittlungsverfahren zu tun. Wir haben ja eine rechtliche Vorgabe über den § 100a der Strafprozessordnung, die sagt, dass wir nur – ich schreibe das mal zusammen – bei schweren Straftaten auch Telefonüberwachungsmaßnahmen durchführen dürfen. Ein ganz erheblicher Teil dessen, dass sich diese Maßnahmen erhöht haben, ist, dass wir auch, sage ich mal, aktiver geworden sind im Bereich der Bekämpfung der Drogenkriminalität.
Meurer: Frage an Sie: Haben Sie selbst als Kriminalbeamter das auch schon mal gemacht, eine Telefonüberwachung?
Carstensen: Ja, selbstverständlich. Das ist, wenn man in diesen Aufgabenbereichen von Drogenkriminalität, organisierter Kriminalität, Bandenkriminalität arbeitet, eine Maßnahme, die auch in diesen großen Verfahren immer dazu gehört.
Meurer: Ich weiß nicht, wie viel Sie dazu sagen dürfen. Wen haben Sie da abgehört?
Carstensen: Das kann ich natürlich selbstverständlich nicht sagen.
Meurer: Sie müssen nicht Namen und Adresse nennen.
Carstensen: So weit geht es natürlich nicht. Das ist klar. Aber derjenige, sage ich als Beispiel, im Bereich von Drogenkriminalität, der als sogenannter Dealer tätig ist, und seine Unterstützer, die ihm meinetwegen auch die Drogen transportieren, die werden telefonisch überwacht, um die Struktur dieses Verkaufs zum Beispiel zu ermitteln.
Meurer: Ist das wie im Fernsehen? Immer dann, wenn das Telefon anspringt, können Sie mithören?
Carstensen: Ich will jetzt Ihre Hörer nicht sehr enttäuschen, aber das, was im Fernsehen gezeigt wird an Kriminalitätsbekämpfung oder wie das gemacht wird, stimmt an sich nur zu einem ganz geringen Teil.
Meurer: Was stimmt wirklich?
Carstensen: Wirklich stimmt, dass wir mit, sage ich mal, ganz anderen Dingen ausgestattet sind, mit sehr viel Ermittlungstätigkeit, die auch am Schreibtisch stattfindet, mit sehr viel Analytik ausgestattet sind, bevor wir bestimmte Ermittlungsmaßnahmen machen.
Meurer: Wann kommt der Punkt, an dem Sie sagen, wir beantragen jetzt eine Telefonüberwachung?
Carstensen: Wir haben in einem Ermittlungsverfahren eine Vorstellung: Was wollen wir feststellen über eine Telefonüberwachung? Wollen wir feststellen, wo meinetwegen das Diebesgut, wo das Rauschgift transportiert wird, wo es gelagert wird, wer der Abnehmer dieser Dinge sind? Das sind alles Dinge, die wir vorher innerhalb unserer Ermittlungsgruppe besprechen und dann auch mit dem Staatsanwalt absprechen und dann rausfinden, lohnt sich dieser Einsatz – das ist diese Überprüfung dieser Verhältnismäßigkeit -, lohnt sich, jetzt diese Telefonüberwachung tatsächlich auch zu machen, kommen wir dann zu diesem Erfolg. Diese ganzen Besprechungen, diese Analytik findet vorher statt.
Meurer: Nun heißt es ja, Herr Carstensen, im Gesetz, dass Telefonüberwachung nur angeordnet werden darf bei erheblichen Straftaten und dann ist da von Mord die Rede und sexuellem Missbrauch von Kindern. Ist der Handel mit 50 Gramm Haschisch eine erhebliche Straftat?
Carstensen: Nein, selbstverständlich nicht. Die Straftaten, die wir unter dem Aspekt sehen, dass eine organisierte Struktur dahinter ist, da geht es um ganz erhebliche, ganz andere Dimensionen von Rauschgift und in einigen wenigen Teilen, wo es nur um Haschisch und dergleichen geht. Hauptsächlich sind es dann doch die harten Drogen, die innerhalb unserer Ermittlungsverfahren eine Rolle spielen.
Meurer: Aber es muss nicht unbedingt um ein Gewaltdelikt gehen? Sie können auch ohne dieses Kriterium abhören?
Carstensen: Ja. Es muss nicht ein Gewaltdelikt sein, sondern das sind ja die Vorgaben. Das heißt also, ob das eine bandenmäßige Vorgehensweise ist, allein damit hat das zu tun.
Meurer: Wenn Sie telefonisch abhören, Herr Carstensen, dann hören Sie ja nicht nur einen Verdächtigen ab, sondern auch seinen Gesprächspartner. Besteht da die Gefahr, dass unbescholtene Bürgerinnen und Bürger in Ihr Fadenkreuz geraten?
Carstensen: Nein, ganz sicher nicht. Selbstverständlich werden die Verbindungsdaten und die Anschlussinhaber auch im Rahmen unserer Ermittlungen mit überprüft. Das ist ja gar keine Frage. Das müssen wir auch machen, mit dem Hintergrund, dass wir ja auch ausschließen, wer Tatverdächtiger, wer Mittäter in einem Ermittlungsverfahren sein muss. Das ist unsere ganz normale Aufgabe eines Ermittlers.
Meurer: Der Datenschutzbeauftragte fordert, dass der Katalog der Straftaten reduziert werden soll, bei denen telefonisch abgehört werden darf. Gibt es da einige Delikte, die Ihnen einfallen würden?
Carstensen: Ganz sicher nicht. Wir haben ja eine Auflistung der schweren Straftaten, die alle in gewisser Weise entweder eine ganz schwere Straftat – ob das nun Mord, Totschlag ist – beinhalten, oder auch bandenmäßig begangen werden. Bandenmäßig ist das, was man als Vorstufe für eine organisierte Kriminalität benennt. Nur aus diesen Bereichen kommen ja diese Delikte. Die sind nach meinen Vorstellungen auch mit solchen Maßnahmen zu belegen.
Meurer: Würden Sie gerne noch mehr abhören?
Carstensen: Das hat nicht so viel mit "ob wir es gerne machen wollen" zu tun. Entscheidend ist, dass wir auch gar nicht mehr machen können. All diese ganzen Telefonüberwachungen, die ausgewertet werden müssen, die zugeordnet werden müssen, wo Anschlussermittlungen gemacht werden müssen, die müssen ja von Kriminalisten gemacht werden. In vielen Fällen müssen wir auch noch Übersetzungen machen, dass wir auch einen Dolmetscher noch dabei haben. Der ganze personelle Aufwand, um Telefonüberwachungsmaßnahmen durchzuführen, ist personell und technisch sehr, sehr hoch und wir sind längst an unseren Grenzen angestoßen.
Meurer: Das heißt salopp übersetzt, wegen Personalmangels gehen Ihnen viele durch die Lappen?
Carstensen: Wir müssen in vielen Fällen über Personal tatsächlich entscheiden, ob wir diese Maßnahme machen können oder nicht.
Meurer: Das was Sie abhören, gilt das vor Gericht als Beweismittel?
Carstensen: Das ist ein Beweismittel, das ja auch im Original dokumentiert wird und dann auch in der Hauptverhandlung zur Verfügung steht.
Meurer: Und jedes Mal gab es vorher eine richterliche Anordnung?
Carstensen: Ganz genau richtig. Diese Vorschriften sehen es vor, dass das über den Staatsanwalt beantragt wird und dann von einem Richter dieser Beschluss erlassen werden muss.
Meurer: Bei Tausenden von Abhörmaßnahmen, wie muss man sich das vorstellen? Wird da von dem Richter schon fast wie am Fließband die Abhöraktion genehmigt?
Carstensen: Nein, das denke ich nicht. Es ist ja auch so: Wenn man als Ermittler in einem bestimmten Deliktsbereich – ob das nun die Rauschgiftkriminalität oder organisierte Kriminalität ist; ich nehme mal diese beiden Beispiele – ist, dann hat man auch mit Staatsanwälten zu tun, die zu diesem Delikt zuständig sind und die natürlich auch dann wieder die Zuständigkeit bei ihren Richtern haben. Das heißt also, wir persönlich können es uns überhaupt nicht erlauben, meinetwegen mal hier einen lasch formulierten Beschlussantrag unterzujubeln und der wird schon unterschrieben. Das ist vollkommen falsch, so eine Vorstellung.
Richtig ist, dass tatsächlich wir jeden einzelnen Sachverhalt vortragen müssen, dass wir die Konstellation vortragen müssen, wer Mitglied dieser Gruppierung ist, und welchen Tatbeitrag wir in dieser Gruppierung den einzelnen Leuten zuordnen. Das alles sind die Grundlagen dafür, ob der Richter auch entscheidet.
Meurer: Bernd Carstensen, stellvertretender Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, bei uns im Deutschlandfunk. Danke und auf Wiederhören, Herr Carstensen.
Carstensen: Auf Wiederhören!