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Beer: Eltern sollen beide Möglichkeiten für beeinträchtigte Kinder haben

Da es Eltern gebe, die dezidiert eine Förderschule für ihr Kind wollen, biete Hessen neben der Inklusion an Regelschulen diese weiter an, sagt Nicola Beer (FDP). Die Kultusministerin ergänzt aber, dass das Bundesland sukzessive auf eine Inklusion an Regelschulen umsteuere.

Nicola Beer im Gespräch mit Manfred Götzke | 04.09.2013
    Manfred Götzke: Inklusion, also gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung an Regelschulen, Inklusion ist Pflicht. Deutschland hat ja schon vor vier Jahren eine entsprechende UN-Konvention ratifiziert. Schwierig wird es dann aber wie so oft beim Wie. Bremen und Schleswig-Holstein zum Beispiel sind konsequent, die lösen die Förderschulen auf und verteilen die Förderlehrer auf die Regelschulen.

    In Hessen will die schwarz-gelbe Koalition dagegen Parallelstrukturen, also Förderschulen erhalten und gleichzeitig den Zugang zur Normalschule für alle Kinder öffnen. Jetzt sagen allerdings die betroffenen Eltern, das wird so nichts, so kann Inklusion nur scheitern. Heute legen sie in Darmstadt ein Schwarzbuch Inklusion vor, da steht dann drin, wie offen und verdeckt verhindert wird, dass behinderte Kinder auf die Regelschulen gehen können.
    Debatte um Inklusion in Hessen(MP3-Audio) Anke Petermann hat mit verzweifelten Eltern gesprochen.

    Ja, Sie haben es gehört, die Inklusion, die ist vor der Landtagswahl in Hessen am 22. September ein Thema, es geht um unterschiedliche Philosophien, wie man Inklusion umsetzen kann und sollte. Ich möchte darüber jetzt mit Nicola Beer, FDP, sprechen, sie ist die amtierende Kultusministerin. Guten Tag, Frau Beer!

    Nicola Beer: Schönen guten Tag!

    Götzke: Frau Beer, besteht die Wahlfreiheit beim Thema Inklusion für Sie darin, dass die Schulen die Freiheit haben, Kinder mit Behinderung abzulehnen?

    Beer: Nein, es geht darum, Eltern beide Möglichkeiten anzubieten, sowohl die inklusive Beschulung in der Regelschule als auch die Beschulung in der Förderschule, das kommt ganz auf das Kind, das kommt ganz auf seine Behinderung oder Beeinträchtigung an, und hier sollen eben beide Angebote gemacht werden. Wir steuern sukzessive um hin zu den Regelschulen, in die inklusive Beschulung, aber es gibt nach wie vor auch Eltern, die ganz dezidiert die Beschulung in der Förderschule wünschen.

    Götzke: Aber wie erklären Sie sich denn dann, dass der Anteil der Kinder an den Förderschulen trotz Inklusion wächst?

    Beer: Das ist schlicht so, dass wir in beiden Bereichen wachsende Schülerzahlen haben. Wir haben im Vergleich zum letzten Schuljahr in diesem Schuljahr 1000 zusätzliche Schülerinnen und Schüler, die inklusiv in hessischen Regelschulen beschult werden, und trotzdem wachsen noch die Förderschulzahlen schlicht, weil mehr Feststellungen da sind über sonderpädagogischen Förderbedarf. Da haben sich die Diagnoseinstrumente verbessert, es sind allerdings auch mehr Kinder mit Behinderung, die heute eben auch älter werden aufgrund der guten medizinischen Versorgung.

    Götzke: Halten Sie es denn für die Kinder und auch für die Lehrer, die eine gemischte Klasse dann unterrichten sollen, für zumutbar, dass für zwei Stunden pro Woche mal der Förderlehrer vorbeikommt und sonst der Regellehrer die Inklusion noch zusätzlich übernimmt, wie wir es gerade gehört haben im Beispiel?

    Beer: Na, so sieht das Modell ja eben nicht aus. Inklusiver Unterricht heißt, dass die Schule insgesamt einen Topf an Stunden für alle Schülerinnen und Schüler zugewiesen bekommt, dass eben die Stunden nicht mehr am einzelnen Kind kleben, weil wir dies nicht stigmatisieren, weil wir dies nicht etikettieren wollen.

    Und dementsprechend hat die Schule die Möglichkeit, aus der Summe der Stunden an Förderschullehrkräften an ihrer Schule die entsprechenden Konzepte zu gestalten. Es geht bei den wenigsten Beeinträchtigungsformen darum, dass der Förderschullehrer oder die Förderschullehrerin wie ein Schäferhund um das Kind läuft, sondern es geht insgesamt um den Kontext zum Lernen.

    Götzke: Ja, aber oftmals ist es ja sinnvoll und notwendig, dass noch ein zweiter Lehrer in der Klasse ist, um das überhaupt zu managen.

    Beer: Das kommt eben jeweils auf die Situation und auch auf die Behinderungsform des einzelnen Kindes an, wenn es um persönliche Handreichungen geht, also Toilettengänge, Material auf den Tisch, die Hand zu führen oder anderes, dann ist das Sache der Inklusionshelfer.

    Das heißt, da gibt es persönliche Assistenzen nach dem Sozialgesetzbuch der Förderschullehrer. Die Förderschullehrerin ist dazu da, die Regelschullehrkraft darin zu unterstützen, gezielte Lernkonzepte für das jeweilige beeinträchtigte Kind zu haben.

    Götzke: Aber warum setzen Sie auf zwei Systeme, die beide irgendwie unterfinanziert arbeiten müssen, statt konsequent zu sagen, wir schaffen alle Förderschulen ab und lassen die qualifizierten Förderlehrer an die Regelschulen?

    Beer: Wir steuern ja sukzessive nach dem Wahlverhalten der Eltern die Förderschullehrkräfte in die Regelschulen um. Aber noch einmal, es gibt Beeinträchtigungen und Behinderungsformen, die können an der Förderschule besser, effektiver unterstützt werden, und letztendlich wollen wir, dass die Eltern hier auswählen können, denn es geht um das Wohl des Kindes.

    Götzke: Nun ist das Ganze natürlich auch eine Kostenfrage. Inklusion kostet zumindest in der Übergangsphase viel Geld, das nicht alle Länder unbedingt haben. Nun sagt der Bund, die Kanzlerin, lasst uns das Kooperationsverbot abschaffen, auch im Schulbereich, damit der Bund diese Herkulesaufgabe zumindest mitfinanzieren kann. Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen?

    Beer: Ich halte schon den Begriff Kooperationsverbot für eine Fehlbezeichnung. Niemand ist dagegen, dass in irgendeiner Weise kooperiert wird, nur eines ist klar: Nach dem Grundgesetz haben die Länder die Hoheit im Bereich der Schulpolitik, und dementsprechend wollen wir uns weder von anderen Ländern noch vom Bund hier hineinregieren lassen. Das wäre in vielen Bereichen, zum Beispiel auch in der Frage der Schulform möglicherweise, auch ein Einfallstor für die Einheitsschule durch die Hintertür, da müssen wir schon auf unsere Souveränität pochen. Aber es gibt Möglichkeiten, auch andere Finanzierungswege zu finden.

    Götzke: Haben Sie Angst, dass Ministerin Wanka und die Kanzlerin eine Einheitsschule bei Ihnen einführen wollen?

    Beer: Nein, es geht ja dann eben auch um die entsprechenden Mitspracherechte der anderen Bundesländer. Bei uns, wir haben ein sehr qualitätsvolles, vielfältiges Schulsystem, und das soll insgesamt auch so bleiben.

    Götzke: Können Sie denn den Ausbau der Inklusion, den Ausbau auch der Ganztagsschulen, problemlos mit Ihren eigenen Bordmitteln überhaupt finanzieren?

    Beer: Also, wir investieren hier große Summen, sowohl in den Ganztagsausbau als auch in die Inklusion, einfach weil wir Priorität auf Bildung setzen. Aber eine Neuregelung der Finanzströme, die nach der Neuverteilung der Kompetenzen nach Grundgesetz notwendig ist, die kann man auch unabhängig davon machen. Insbesondere braucht man dazu keine Grundgesetzänderung, weil man schlicht die Mehrwertsteuerpunkte entsprechend der Kompetenzzuweisung neu verteilen müsste.

    Götzke: Ach, Sie wollen einfach so mehr Geld haben?

    Beer: Nein, es geht nicht darum, einfach so mehr Geld zu haben, sondern die Diskussion ist ja völlig zu Recht, mehr Geld in Bildung zu investieren, nur dementsprechend müssten dann auch die Finanzströme umorganisiert werden, weil man bei der Föderalismuskommission I und II eben die Kompetenzen neu zugewiesen hat.

    Nur die Föderalismuskommission III fehlt noch, die dann nämlich die Finanzströme entsprechend der Kompetenzen auch neu sortiert. Möglichkeiten gibt es, auch ohne Grundgesetzänderung, dafür ist eben die entsprechende Regelung dort vorgesehen, dass die Mehrwertsteuerpunkte nach den Kompetenzen entsprechend zugeordnet werden. Wir in Hessen würden das Geld komplett in die Bildung stecken – das kann ich garantieren.

    Götzke: Das heißt aber, Sie bleiben dabei, Ablehnung einer Lockerung des Kooperationsverbotes im Bereich Schulen?

    Beer: Ich bleibe dabei, dass wir eine Vermischung der Zuständigkeiten zwischen den Ländern und dem Bund im Bereich der Schule ablehnen, ja.

    Götzke: Sagt Hessens Kultusministerin Nicola Beer, FDP. Sie lehnt eine Lockerung des Kooperationsverbotes im Bereich Schule strikt ab. Vielen Dank für das Gespräch, Frau Beer!

    Beer: Bitte schön!


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