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Beihilfe-Praxis
Brüssel untersucht Bankenhilfe in Südeuropa

Gewähren Spanien, Italien, Portugal und Griechenland ihren Banken unzulässige staatliche Beihilfen? Dieser Frage will die Europäische Kommission auf den Grund gehen. Denn die Staaten erlauben es den Instituten noch, Steuergutschriften in ihrer Bilanz als Eigenkapital anzurechnen.

Von Doris Simon | 07.04.2015
    Eine Frau steht vor einem Geldautomaten der griechischen Eurobank.
    Auch griechische Banken haben möglicherweise unerlaubte staatliche Unterstützung erhalten. (picture alliance / dpa / Alkis Konstantinidis)
    Die Europäische Kommission untersucht, ob Banken in vier südeuropäischen Ländern unerlaubte staatliche Beihilfen erhalten haben. Ein Kommissionssprecher bestätigte, dass es sich bei den Ländern um Italien, Spanien, Portugal und Griechenland handele:
    "Ich kann Ihnen sagen, dass die Europäische Kommission diejenigen Mitgliedsländer um Informationen gebeten hat, die ihren Banken Garantien auf Verlustvorträge einräumen. Wir wollen verstehen, wie das funktioniert, um dann zu sehen, ob es sich um staatliche Beihilfen handelt."
    Hintergrund sind Gesetze, die in den vier südeuropäischen Ländern im letzten Jahr verabschiedet wurden. Üblicherweise können Banken ihre Verluste auf deferred tax assets verbuchen, sogenannten DTAs. Diese DTAs dürfen sie dann bei der Steuer absetzen. Ungewöhnlich ist aber, dass Gesetze in den vier südeuropäischen Ländern den Banken erlauben, ihre Verlustvorträge als Steuergutschriften und damit als Teil des Eigenkapitals auszuweisen. Schließlich schränkt das Basel-III-Abkommen den Einsatz von Verlustvorträgen eng ein, und ab 2019 dürfen Verlustvorträge gar nicht mehr zum Kernkapital gerechnet werden. Die Financial Times berichtet allerdings heute, dass das Kernkapital der größten griechischen Banken derzeit zu 30 bis 40 Prozent aus Verlustvorträgen bestehe.
    Verdacht staatlicher Beihilfen
    Der Sachverhalt insgesamt ist aus mehreren Gründen problematisch: Die Kapitaldecke könnte wegen der vielen Verlustvorträge anders als ursprünglich gedacht nicht wirklich dicht sein bei den betroffenen Banken. Zudem haben die betroffenen Banken möglicherweise von einer Wettbewerbsverzerrung profitiert - Banken in anderen EU-Ländern müssen ihr Kernkapital auf aufwendigere Weise zusammenbekommen. Beide Aspekte fallen unter die Zuständigkeit der Europäischen Bankenaufsicht in Frankfurt. Die Europäische Kommission ihrerseits interessiert sich in ihren Anfragen an Spanien, Italien, Griechenland und Portugal für den Verdacht staatlicher Beihilfen:
    "Betrifft es nur bestimmte Banken, oder alle Banken im Land und wie hoch ist die eventuelle Beihilfe durch den Staat? Das schauen wir uns derzeit genauer an."
    Man wolle verstehen, wie der Mechanismus funktioniere, sagte die Sprecherin der Europäischen Kommission. Offiziell sei die Europäische Kommission nicht in Kenntnis gesetzt von den Regelungen in Spanien, Italien, Griechenland und Portugal. Allerdings gibt es Hinweise, dass die Troika, die in Portugal die Reformmaßnahmen überprüft, über das entsprechende Gesetz informiert wurde. Und auch in der Europäischen Kommission hätten Fachbeamte durchaus gewusst, dass die Banken in Spanien ihre Verlustvorträge als Kernkapital anrechnen ließen.
    Hinweise von mehreren Europaparlamentariern
    Dass die Europäische Kommission nun die Praxis in den vier südeuropäischen Ländern genauer unter die Lupe nimmt, hängt mit mehreren Hinweisen zusammen. Üblicherweise kommen diese von der Konkurrenz, in diesem Fall könnten es Banken sein aus Ländern, die die Regeln für das Kernkapital nicht aufgeweicht haben. Tatsächlich haben sich auch mehrere Europaparlamentarier eingeschaltet:
    "Wir haben eine Reihe von Anfragen auch von Abgeordneten des Europaparlamentes erhalten, denen wir jetzt nachgehen. Die Untersuchung läuft, der Ausgang ist offen. Wir haben bislang kein Verfahren eingeleitet."
    Damit gelten für Banken in der Eurozone fürs erste weiter unterschiedliche Regeln, was sie als Eigenkapital ausweisen dürfen - abhängig davon, ob die Bank in Spanien, Italien, Griechenland oder Portugal angesiedelt ist oder im Rest der Eurozone.