Frankreich
Berufungsgericht: Präsidentschaftskandidatur von Marine Le Pen juristisch möglich, aber nur mit elektronischer Fußfessel

In Frankreich hat ein Berufungsgericht die Verurteilung der Rechtspopulistin Le Pen zwar bestätigt, die Strafe jedoch verringert. Da die Dauer des Entzugs des passiven Wahlrechts verkürzt wurde, ist eine Kandidatur Le Pens bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr juristisch möglich.

    Die rechtsextreme Politikerin Marine Le Pen trifft am Dienstag, dem 7. Juli 2026, in Paris, Frankreich, im Gerichtssaal zur Urteilsverkündung in ihrem Berufungsverfahren ein.
    Die französische Politikerin Marine Le Pen (picture alliance/AP Photo/Michel Euler)
    Die Richter ordneten am Dienstag eine 45-monatige Ämtersperre an, setzten aber davon 30 Monate zur Bewährung aus. Allerdings bestätigte das Gericht, dass sie ein Jahr lang eine elektronische Fußfessel tragen muss. Dadurch wäre ein Wahlkampf eingeschränkt. Die frühere Vorsitzende des Rassemblement National hatte angekündigt, in diesem Falle nicht anzutreten, und stattdessen eine Kandidatur von Parteichef Bardella zu unterstützen. Am Abend will sich Le Pen zu dem Urteil öffentlich äußern.
    Im vergangenen Jahr hatte ein Gericht Le Pen der systematischen Veruntreuung von EU-Mitteln schuldig befunden. Mit den Geldern bezahlte Mitarbeiter der damaligen Europaabgeordneten sollen jahrelang tatsächlich für die Partei Rassemblement National gearbeitet haben. Das Gericht hatte Le Pen zu einer Haftstrafe verurteilt und ihr das passive Wahlrecht für fünf Jahre entzogen. Dagegen war sie in Berufung gegangen.
    Diese Nachricht wurde am 07.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.