Sandra Schulz: Im Sommer des vergangenen Jahres hatte der Bundesgerichtshof schon einmal mit der Faust auf den Tisch geschlagen und in einem Urteil die Rechte von Gaskunden deutlich gestärkt. Unter anderem hatten die Richter den Versorgern aufgegeben, für mehr Klarheit bei den Rechnungen zu sorgen. Eine weitere wichtige Entscheidung für viele Verbraucher kam jetzt am Vormittag aus Karlsruhe. Dort hat der Bundesgerichtshof eine reine Bindung der Gaspreise an den Ölpreis untersagt. Zahlreiche Gaskunden können jetzt auf Rückzahlungen hoffen.
Über die Konsequenzen wollen wir in den kommenden Minuten sprechen. Telefonisch bin ich jetzt verbunden mit Steffen Küßner von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Guten Tag!
Steffen Küßner: Schönen guten Tag.
Schulz: Herr Küßner, wer darf auf Rückzahlungen hoffen?
Küßner: In Ihrem Beitrag haben Sie gerade gesagt, der Pressesprecher vom BGH hat gesagt, die Kunden können hier etwas zurückfordern. Letztlich sind zunächst mal alle betroffen, die solche Klauseln in ihren Verträgen haben. Das wäre zu prüfen. Letztlich ist es aber eine Einzelfallentscheidung und die Verbraucher können an ihre Versorger herantreten, können auch Änderungen verlangen, können fragen, ob sie hier Erstattungen bekommen. Letztlich sollten sie sich aber von unabhängiger Stelle beraten lassen, ob denn das tatsächlich in ihrem Einzelfall zutrifft.
Schulz: Können Sie das noch genauer erklären? Kann ich selbst auch überprüfen, ob ich von dem Urteil profitieren könnte?
Küßner: Das ist eher schwierig. Natürlich kann man prüfen, ob die Klausel im Vertrag ist und ob ich überhaupt erst mal betroffen bin. Letztlich geht es hier aber schon tatsächlich um Marktentwicklungen in der Vergangenheit, die ich vielleicht selber nicht so genau im Blick habe, und deswegen ist man gut beraten, zunächst mal unabhängigen Rat zu suchen.
Schulz: Die Klausel im Vertrag suchen hieße, nach welcher Formulierung schauen?
Küßner: Ob denn tatsächlich die Preisanpassung an die Entwicklung des Preises für extraleichtes Heizöl, HEL abgekürzt, gebunden ist.
Schulz: Und wenn ich so eine Klausel in meinem Vertrag habe, dann muss ich nicht selbst klagen, sondern ich kann einfach an meinen Energieversorger herantreten?
Küßner: Ich kann an meinen Energieversorger herantreten. Allerdings ist er jetzt nicht rechtlich direkt verpflichtet, mir etwas zu zahlen. Es wird allerdings dazu kommen, dass die Versorger selber das juristisch prüfen werden und auf neue Verfahren hier ganz gerne auch verzichten. Insofern ist die Ausgangslage für die Verbraucher sehr günstig.
Schulz: Wie viele Gaskunden sind ungefähr von der Entscheidung betroffen?
Küßner: Quantifizieren kann ich das nicht. Wir haben da keine Zahlen zu. Es ist allerdings so, dass es schon eine ganze Menge Versorger sind, die diese Koppelung haben, was ja auch in der Vergangenheit immer wieder zu Ärgernissen führte, wenn der Ölpreis stieg und dadurch der Gaspreis und umgekehrt die Sachen nicht an die Verbraucher weitergegeben wurden.
Schulz: In welcher Größenordnung wird sich denn die Ersparnis, oder auch jetzt retrospektiv die Rückerstattung bewegen?
Küßner: Das tut mir leid, dazu haben wir jetzt noch keine Erhebungen. Das setzt letztlich voraus zu wissen, wie die einzelnen Versorger im Einzelfall ihre Preise erhöht haben, und dazu liegen uns noch keine Zahlen vor.
Schulz: Wir haben es gehört: Auf die Gasversorger kommen eher schwierigere Zeiten zu. Werden die auf anderen Wegen versuchen, das Geld dann wieder einzuspielen?
Küßner: Das werden sie sicherlich und entscheidend dafür ist – und das kann man nicht oft genug sagen -, dass es einfach mehr Wettbewerb im Markt geben muss. Wir haben immer noch viel zu große Hürden, damit Kunden tatsächlich ihren Gasversorger wechseln können. Gerade im ländlichen Raum ist das große Problem, dass wir es hier mit zu 800 Gasnetzbetreibern zu tun haben. Das bedeutet, während in Städten ein Versorger, wenn er zwölf Kunden bedienen will, einen Versorgungsvertrag mit einem Netzbetreiber machen muss, muss er das im ländlichen Raum vielleicht mit zwölf machen. Deswegen ist das für ihn unattraktiv. Deswegen gibt es dort einfach zu wenig Wettbewerb und deswegen können Versorger immer wieder auch Dinge an Kunden weiterreichen und müssen nicht fürchten, dass der Kunde ihnen wegläuft.
Schulz: Im Bericht ist es gerade schon angeklungen. Könnte die Entscheidung auch eine Wegmarke sein auf einem Weg hin zu einem echten Marktpreis für Gas?
Küßner: Sicherlich. Dieses Urteil ist vor allem deswegen positiv für die Verbraucher, weil es mehr Transparenz schafft, und mehr Transparenz ist immer eine gute Voraussetzung für mehr Wettbewerb.
Schulz: Und die Gasversorger können künftig zwar anders, aber auch immer noch auf Preisschwankungen reagieren?
Küßner: Ja, das können sie. Es ist jetzt die Frage, welcher neue Modus sich da vielleicht auch entwickelt. Das Wahrscheinlichste ist, dass die Versorger sich an den Börsenpreisen orientieren. An der Leipziger Energiebörse wird ja nicht nur Strom, sondern auch Gas gehandelt. Ob das dann wirklich am Ende günstiger für die Verbraucher ausfällt, muss sich erst noch zeigen. Auch hier wieder der entscheidende Faktor Wettbewerb.
Schulz: Das waren Einschätzungen von Steffen Küßner von der Verbraucherzentrale Bundesverband, heute in den "Informationen am Mittag" hier im Deutschlandfunk. Haben Sie herzlichen Dank.
Küßner: Sehr gerne.
Über die Konsequenzen wollen wir in den kommenden Minuten sprechen. Telefonisch bin ich jetzt verbunden mit Steffen Küßner von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Guten Tag!
Steffen Küßner: Schönen guten Tag.
Schulz: Herr Küßner, wer darf auf Rückzahlungen hoffen?
Küßner: In Ihrem Beitrag haben Sie gerade gesagt, der Pressesprecher vom BGH hat gesagt, die Kunden können hier etwas zurückfordern. Letztlich sind zunächst mal alle betroffen, die solche Klauseln in ihren Verträgen haben. Das wäre zu prüfen. Letztlich ist es aber eine Einzelfallentscheidung und die Verbraucher können an ihre Versorger herantreten, können auch Änderungen verlangen, können fragen, ob sie hier Erstattungen bekommen. Letztlich sollten sie sich aber von unabhängiger Stelle beraten lassen, ob denn das tatsächlich in ihrem Einzelfall zutrifft.
Schulz: Können Sie das noch genauer erklären? Kann ich selbst auch überprüfen, ob ich von dem Urteil profitieren könnte?
Küßner: Das ist eher schwierig. Natürlich kann man prüfen, ob die Klausel im Vertrag ist und ob ich überhaupt erst mal betroffen bin. Letztlich geht es hier aber schon tatsächlich um Marktentwicklungen in der Vergangenheit, die ich vielleicht selber nicht so genau im Blick habe, und deswegen ist man gut beraten, zunächst mal unabhängigen Rat zu suchen.
Schulz: Die Klausel im Vertrag suchen hieße, nach welcher Formulierung schauen?
Küßner: Ob denn tatsächlich die Preisanpassung an die Entwicklung des Preises für extraleichtes Heizöl, HEL abgekürzt, gebunden ist.
Schulz: Und wenn ich so eine Klausel in meinem Vertrag habe, dann muss ich nicht selbst klagen, sondern ich kann einfach an meinen Energieversorger herantreten?
Küßner: Ich kann an meinen Energieversorger herantreten. Allerdings ist er jetzt nicht rechtlich direkt verpflichtet, mir etwas zu zahlen. Es wird allerdings dazu kommen, dass die Versorger selber das juristisch prüfen werden und auf neue Verfahren hier ganz gerne auch verzichten. Insofern ist die Ausgangslage für die Verbraucher sehr günstig.
Schulz: Wie viele Gaskunden sind ungefähr von der Entscheidung betroffen?
Küßner: Quantifizieren kann ich das nicht. Wir haben da keine Zahlen zu. Es ist allerdings so, dass es schon eine ganze Menge Versorger sind, die diese Koppelung haben, was ja auch in der Vergangenheit immer wieder zu Ärgernissen führte, wenn der Ölpreis stieg und dadurch der Gaspreis und umgekehrt die Sachen nicht an die Verbraucher weitergegeben wurden.
Schulz: In welcher Größenordnung wird sich denn die Ersparnis, oder auch jetzt retrospektiv die Rückerstattung bewegen?
Küßner: Das tut mir leid, dazu haben wir jetzt noch keine Erhebungen. Das setzt letztlich voraus zu wissen, wie die einzelnen Versorger im Einzelfall ihre Preise erhöht haben, und dazu liegen uns noch keine Zahlen vor.
Schulz: Wir haben es gehört: Auf die Gasversorger kommen eher schwierigere Zeiten zu. Werden die auf anderen Wegen versuchen, das Geld dann wieder einzuspielen?
Küßner: Das werden sie sicherlich und entscheidend dafür ist – und das kann man nicht oft genug sagen -, dass es einfach mehr Wettbewerb im Markt geben muss. Wir haben immer noch viel zu große Hürden, damit Kunden tatsächlich ihren Gasversorger wechseln können. Gerade im ländlichen Raum ist das große Problem, dass wir es hier mit zu 800 Gasnetzbetreibern zu tun haben. Das bedeutet, während in Städten ein Versorger, wenn er zwölf Kunden bedienen will, einen Versorgungsvertrag mit einem Netzbetreiber machen muss, muss er das im ländlichen Raum vielleicht mit zwölf machen. Deswegen ist das für ihn unattraktiv. Deswegen gibt es dort einfach zu wenig Wettbewerb und deswegen können Versorger immer wieder auch Dinge an Kunden weiterreichen und müssen nicht fürchten, dass der Kunde ihnen wegläuft.
Schulz: Im Bericht ist es gerade schon angeklungen. Könnte die Entscheidung auch eine Wegmarke sein auf einem Weg hin zu einem echten Marktpreis für Gas?
Küßner: Sicherlich. Dieses Urteil ist vor allem deswegen positiv für die Verbraucher, weil es mehr Transparenz schafft, und mehr Transparenz ist immer eine gute Voraussetzung für mehr Wettbewerb.
Schulz: Und die Gasversorger können künftig zwar anders, aber auch immer noch auf Preisschwankungen reagieren?
Küßner: Ja, das können sie. Es ist jetzt die Frage, welcher neue Modus sich da vielleicht auch entwickelt. Das Wahrscheinlichste ist, dass die Versorger sich an den Börsenpreisen orientieren. An der Leipziger Energiebörse wird ja nicht nur Strom, sondern auch Gas gehandelt. Ob das dann wirklich am Ende günstiger für die Verbraucher ausfällt, muss sich erst noch zeigen. Auch hier wieder der entscheidende Faktor Wettbewerb.
Schulz: Das waren Einschätzungen von Steffen Küßner von der Verbraucherzentrale Bundesverband, heute in den "Informationen am Mittag" hier im Deutschlandfunk. Haben Sie herzlichen Dank.
Küßner: Sehr gerne.