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Bisphenol A
Gericht bestätigt: Chemikalie ist besorgniserregend

Bisphenol A muss als besonders besorgniserregender Stoff aufgeführt werden. Das hat das Gericht der Europäischen Union bestätigt. Bisphenol A wird unter anderem als Zwischenprodukt bei der Kunststoffherstellung verwendet.

Von Tonia Koch | 11.07.2019
Verschiedene Quittungen liegen auf einem Tisch
Die Chemikalie Bisphenol A darf ab 2020 nicht mehr in Kassenbons enthalten sein. Obwohl für Erwachsene das Berühren der Bons wegen der geringen Dosis unschädlich ist, sollten Eltern ihren Kleinkindern keine (dpa/Jörg Carstensen)
Jeder, der schon einmal einen Kassenzettel in der Hand hatte, ist auch schon mit Bisphenol A in Verbindung gekommen. Denn die chemische Verbindung findet sich in Thermopapier und wird bei der Herstellung von Kunststoffen verwendet. Gegen Bisphenol A in Thermopapier hat die EU-Kommission bereits 2016 ein Verbot verhängt, das ab kommendem Jahr wirksam wird.
Wenig später hat auch die Europäische Chemikalien-Agentur die Substanz auf die sogenannte Kandidaten-Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe gesetzt. Und dabei soll es bleiben. Das hat das Gericht der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg am Donnerstag entschieden.

Kläger können gegen das Urteil vorgehen
Die Chemikalie Bisphenol A wird in vielen Produkten verwendet, etwa in Plastikflaschen, Aufbewahrungsboxen und auch als Beschichtung von Dosen
Die Chemikalie Bisphenol A wird in vielen Produkten verwendet, etwa in Plastikflaschen, Aufbewahrungsboxen und auch als Beschichtung von Dosen (imago / Milwaukee Journal Sentinel / Gary Porter)
Das Gericht hat die Klage des Verbandes Plastics Europe, der die Interessen von Kunststoffproduzenten vertritt, abgewiesen. Der Verband hatte die Auffassung vertreten, die Entscheidung der Europäischen Chemikalienagentur, die den Einsatz chemischer Grundstoffe überwacht, sei unverhältnismäßig. Dieser Argumentation sind die Richter nicht gefolgt, im Gegenteil. Die Aufnahme in die Liste stärke - so das Gericht - die Rechte der Verbraucher und all derer, die in Herstellungsprozessen damit umgingen.
Keine Aussage hat das europäische Gericht zu der Frage getroffen, ob Bisphenol A zu den endokrinen Disruptoren zählt. Das sind Substanzen die bei Mensch und Tier in den Hormonhaushalt eingreifen und so zum Beispiel schädliche Effekte beim Wachstum auslösen. Die endokrinen Eigenschaften von Biphenol A sind jedoch Gegenstand zweier weiterer Verfahren, die beim Europäischen Gericht in Luxemburg anhängig sind. Vor Ende des Jahres wird jedoch nicht mit einer Entscheidung gerechnet. Auch gegen das nun gefällte Urteil können die Kläger vorgehen und Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen.