Mittwoch, 01. Mai 2024

18. April 2024
Blick in die Zeitungen von morgen

Kommentiert wird unter anderem die Festnahme zweier mutmaßlicher russischer Spione in Bayern.

18.04.2024
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler und der Aufschrift "Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof".
Die Bundesanwaltschaft wirft zwei Verdächtigen aus Bayern Spionage für Russland vor (picture alliance / dpa / Uli Deck)
"Der Fall stellt bisherige Affären um russische Geheimdienstler in den Schatten", schreibt dazu die KÖLNISCHE RUNDSCHAU.
"Russische Agenten sollen auf deutschem Boden Militäreinrichtungen und Infrastruktur ausgekundschaftet haben, um mögliche Anschläge vorzubereiten. Das ist eine neue Stufe russischer Aggression, aber die Aggression als solche ist nicht neu. Bloßes Spionieren war russischen Geheimdienstlern noch nie genug. Die jetzt offensichtlich vereitelte Sabotage mit physischer Gewalt hätte eine lange Kette von Sabotageversuchen mit Cybertechnik fortgesetzt."
Die STUTTGARTER ZEITUNG bezweifelt, dass die Sicherheitsorgane in Deutschland gegen hybride Angriffe aus Russland gewappnet sind.
"Der Bundesnachrichtendienst hatte Gegenspionage nach dem Fall der Mauer lange für verzichtbar erachtet und kümmert sich erst seit ein paar Jahren wieder darum. Der Verfassungsschutz, als Inlandsgeheimdienst für Spione fremder Mächte auf heimischem Terrain zuständig, ist notorisch unterbesetzt und hat technischen Nachholbedarf. Auch auf diesem Feld bräuchte es dringend eine Zeitenwende."
Die ZEIT zählt in ihrer Online-Ausgabe auf, was ihrer Meinung nach gegen die versuchte Einflussnahme Russlands auf den Westen zu tun ist:
"Aufdecken und aufklären, sicher. Schützen und vereiteln, wo es geht. Und ohne Wenn und Aber: dafür sorgen, dass die Ukraine gegen Russlands Angriff bestehen kann, der weit mehr zerstören soll als nur eine Nation in Freiheit. Sie muss gewinnen, so schwer das manchen auch über die Lippen geht."
Nun zur juristischen Aufarbeitung der Flutkatastrophe im Ahrtal. Die Staatsanwaltschaft Koblenz erhebt gegen den ehemaligen Landrat des Kreises keine Anklage und stellt die Ermittlungen ein. Die RHEINPFALZ aus Ludwigshafen kommentiert:
"Emotional ist es ein Schlag in die Magengrube der Opfer und der Hinterbliebenen. Ohne Gerichtsverfahren bleibt die Frage unbeantwortet, wie es in Rheinland-Pfalz um Artikel 2 des Grundgesetzes steht: 'Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.' Eine wesentliche Aufgabe des Staates ist es, Sicherheit herzustellen. Dafür gibt es einen staatlich organisierten Katastrophenschutz. Dieses System hat in der Flutnacht versagt."
Mit dem Ende der juristischen Aufarbeitung dürfe nicht die Aufmerksamkeit für die Menschen in der Region verloren gehen, mahnt die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG.
"Die brauchen die Menschen auch fast drei Jahre nach der Katastrophe weiterhin. Noch immer sind Straßen nicht geteert, noch immer stehen nur Baukräne, wo einmal Häuser waren. Es gibt in der Region die nachvollziehbare Sorge, vergessen zu werden in einer Zeit, in der sich auf der Welt Krise an Krise reiht."