Mittwoch, 24. April 2024

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Böge

Harke: Herr Böge, bei der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts des Bundeskartellamtes haben Sie kürzlich darauf hingewiesen, dass Sie mit einem erheblichen Anstieg der Fusionen im kommenden Jahr rechnen, weil dann der Verkauf von Kapitalbeteiligungen steuerlich begünstigt wird. Machen Sie sich Sorgen wegen zunehmender Beschränkung beim Wettbewerb?

Klaus Harke | 05.08.2001
    Böge: Wenn große Fusionswellen anstehen, dann besteht immer die Gefahr, dass damit auch marktbeherrschende Stellungen entstehen oder verstärkt werden, und insofern muss man natürlich schon die Sorge haben, dass es zu Wettbewerbsbeschränkungen kommt. Allerdings will ich auch ganz klar sagen: Wir werden das Instrument der Fusionskontrolle so anwenden, dass wir eine solche Verstärkung marktbeherrschender Stellungen zu vermeiden wissen; wir werden es so anwenden, dass wir den Wettbewerb in den Märkten erhalten werden.

    Harke: In den beiden vergangenen Jahren hat sich das Amt mit über 3.500 Fusionsfällen befasst, aber nur vier Zusammenschlüsse wurden untersagt, in neun Fällen wurden sie nur unter bestimmten Auflagen genehmigt. Ist also alles gar nicht so schlimm, oder reicht das Instrumentarium des Kartellamtes nicht aus?

    Böge: Nun, man darf sich auf die Zahlen allein, die in den Statistiken ihren Niederschlag finden, nicht ausschließlich konzentrieren, sondern ein wesentlicher Punkt ist ja erstens, dass wir ja nicht antreten, um Fusionen (zu verhindern) , die ja in einer Veränderung der Welt, in der wir uns befinden – in der Globalisierung – durchaus Sinn machen. Also, sie sind ja nicht von vornherein immer negativ zu werten, die Fusionen, sondern nur dann, wenn sie zu marktbeherrschenden Stellungen führen oder dieses verstärken. Zum Zweiten muss man aber auch sehen, dass sehr viele Fusionsvorhaben im Vorfeld schon zurückgenommen werden. Das heißt, wir führen im Vorfeld mit den Unternehmen Gespräche, wir weisen auf die Problematik hin, und dann ist es oft so, dass die Unternehmen die Fusion gar nicht mehr weiterverfolgen, sondern zurückziehen.

    Harke: Also Sie halten das Instrumentarium des Bundeskartellamtes durchaus für ausreichend, um den Gefahren für den Wettbewerb in unserer Marktwirtschaft zu begegnen?

    Böge: Doch, die Frage der Fusionskontrolle ist ein ganz wichtiges Instrumentarium, und ich glaube, wir konnten in der Vergangenheit über die Jahre hinweg – wir haben es ja seit 1973 schon – demonstrieren, dass das Instrumentarium in der Tat dafür reicht

    Harke: Aber zumindest bei der immer mal wieder vorgenommenen Überprüfung der Benzinpreisentwicklung, wie zuletzt im Frühjahr dieses Jahres, hat man den Eindruck, dass das Kartellamt ziemlich hilflos ist. Warum versagen hier die kartellrechtlichen Möglichkeiten des Amtes?

    Böge: Hier haben wir es jetzt nicht mit einer Fusionskontrolle zu tun, sondern die Frage, die hier aufgetaucht ist - im politischen Raum hauptsächlich -, war ja der Verdacht, dass hier Kartellabsprachen stattfinden zwischen den Mineralölkonzernen. Und ich habe immer darauf hinweisen müssen – aber das war ja auch schon bei meinen Vorgängern der Fall –, dass man gegen einen Verdacht eines Kartells nicht vorgehen kann, nur weil ein Verdacht existiert, sondern man muss da handfeste Beweise auch haben; sonst werden Sie bei Gericht mit recht gestoppt. Wir befinden uns in einem Rechtsstaat, und da kann man nicht nur aufgrund eines Verdachtes etwas unternehmen, das löst ja auch einen Imageschaden aus. Gleichwohl sind wir natürlich von der Sorge getrieben, dass hier insbesondere Verbraucher, die lange Strecken zurückzulegen haben, von steigenden Benzinpreisen betroffen sind. Aber die Ursache dafür sind eben oft andere, und man kann sie nicht auf Kartellabsprachen zurückführen, so lange man – wie gesagt – keine Beweise in Händen hat. Ich sage auch dazu: Das, was wir gerade jetzt in der Ferienzeit hier in Nordrhein-Westfalen erlebt haben, nämlich sinkende Benzinpreise, sind auch nicht gerade ein Indiz dafür, dass es hier ein Kartell für Preisabsprachen gegeben hat.

    Harke: Bleiben wir zunächst beim Kraftstoffmarkt. Die Übernahme der deutschen Aral-Tankstellen durch den britischen Konkurrenten BP wird nun durch die EU-Kommission geprüft. Sie hatten angedeutet, dass Sie diese Prüfung gerne in Deutschland vorgenommen hätten. Warum?

    Böge: Wir haben im Prinzip doch das Verständnis auch mit der Kommission, dass man eine Prüfung von Fusionen dort vornimmt, wo man sie am sinnvollsten auch durchführt, das heißt, wo Sie den konkreten Sachverstand haben, wo Sie die bessere Markteinschätzung haben, wo Sie näher dran sind an den Märkten. Und bei diesen beiden großen Fusionen, die anstehen zwischen BP und Veba-Öl, um den Ölmarkt zu nehmen – wenn wir den gesamten nehmen, dann ist es E.ON, weil da ja auch noch die Frage Gelsenberg mit dranhängt –, wir haben auf der anderen Seite den zweiten Fall Shell und RWE-DEA. Das sind Märkte, die hauptsächlich hier sich auf Deutschland auswirken. Und in der Tat ist aus unserer Sicht heraus - wenn man das Subsidiaritätsprinzip zugrunde legt, das heißt, etwas dort prüfen, wo man es am besten auch machen kann, am effizientesten machen kann - richtig, wenn wir das hier in Deutschland prüfen. Wir stellen einen Verweisungsantrag - das ist die Form dafür - in Brüssel; darüber muss dann Brüssel entscheiden, ob dem stattgegeben wird.

    Harke: Aber die Abgrenzungen, ob das Bundeskartellamt oder die EU zuständig ist, sind doch eigentlich eindeutig?

    Böge: Die Abgrenzungen sind insoweit eindeutig, als Fusionen, die ein Umsatzvolumen von 5 Milliarden Euro überschreiten, im Prinzip ein Fall für Brüssel sind. Sie sind auch insoweit eindeutig, als diese Aussage dann nicht gilt, wenn zwei Drittel der Umsatzerlöse auf dem nationalen Markt – in dem Fall dann auf dem deutschen Markt – erzielt werden –; dann sieht die Europäische Fusionskontrollverordnung eine eindeutige Zuständigkeit vor. Hier ist es so, dass die Umsatzerlöse über die 5 Milliardengrenze hinausgehen, insofern wäre es ein Fall für Brüssel. Deswegen müssen wir, wenn wir den Fall hier prüfen wollen und das für sinnvoll halten – das tun wir –, einen Rückverweisungsantrag stellen.

    Harke: Für die Hergabe von Aral soll der Energiekonzern (E.ON) von BP eine 25,5-prozentige Beteiligung am größten deutschen Gasversorger erhalten. Wäre dieser Teil des Deals zwischen E.ON und BP ein separater Fall für das Kartellamt, oder wird dieser im Paket von Brüssel geprüft – wenn Brüssel denn dabei bleibt?

    Böge: Also, das ist ein sogenanntes Tauschgeschäft, was die Unternehmen hier vorhaben, dass BP sich an VEBA-Öl beteiligt und E.ON als die Muttergesellschaft ja von VEBA-Öl dann den Anteil von BP an Gelsenberg übernimmt. Das ist also auch ein getrennter Fusionsfall. In diesem zweiten Fall ist es in der Tat so, dass zwei Drittel der Umsatzerlöse auf dem deutschen Markt erzielt werden, und insofern wäre dieser Teil des Tauschgeschäftes hier vom Bundeskartellamt zu prüfen, während der Ölfall in Brüssel zu prüfen wäre – nach der Fusionskontrollverordnung. Auch aus diesem Grunde heraus - meine ich - macht es Sinn, weil die beiden Tauschgeschäfte ja zusammengehören, dass man das in den Händen einer Kartellbehörde belässt. Das ist mit einer der Gründe, warum wir den Antrag auf Rückverweisung in Brüssel stellen.

    Harke: Sehen Sie darin eine Gefahr, wenn Ruhrgas an E.ON geht?

    Böge: Nun, Ruhrgas geht durch das Geschäft noch nicht an E.ON. Hier ist auch keine Unmittelbarkeit gegeben, es ist also kein Fusionsfall ‚E.ON und Ruhrgas‘, sondern es ist der Fusionsfall ‚Beteiligung an Gelsenberg‘. Da hängen natürlich die Verknüpfungen, nämlich die Beteiligung an Ruhrgas, dahinter. Es gibt auch Diskussionen in der Öffentlichkeit, dass es ein Bestreben gebe von E.ON, einen stärkeren Einfluss auf Ruhrgas zu haben. Nur – das müssen wir dann abwarten, wie sich das entwickelt. Probleme insgesamt durch starke Verknüpfungen, durch starke Marktunternehmen auf zwei – unter Umständen auch konkurrierende – Energieprodukte, die sind natürlich evident.

    Harke: Kommen wir zurück zu den beiden von Ihnen erwähnten aktuellen Fusionsfällen der Mineralölunternehmen. Sehen Sie dadurch die Gefahr eines Verdrängungswettbewerbs für mittelständische Unternehmen?

    Böge: Nun, ich kann das Ergebnis der Prüfung nicht vorwegnehmen, was dabei herauskommt. Dass wir hier allerdings auf eine sehr starke Konzentration des Marktes zulaufen, und zwar werden wir den Markt noch im einzelnen auch zu unterscheiden haben, ob das jetzt der Benzinmarkt ist oder der Raffineriemarkt oder Heizöl, also es ist vielschichtig – diese hohe Konzentration als solche wird immer Sorgen auslösen. Wenn diese Fusion natürlich jetzt zu einer Konzentration im Raffineriebereich führt, dann muss man sich natürlich schon fragen – das werden wir auch untersuchen –, was das für eine Bedeutung in Zukunft für die mittelständischen Tankstellenbetreiber haben kann.

    Harke: Ja, nach Darstellung des Mineralölwirtschaftsverbandes gibt es ja in Deutschland 3.000 bis 4.000 Tankstellen zu viel, die angesichts des harten Konkurrenzkampfes kaum überlebensfähig seien. Für die ausscheidenden Tankstellen schlägt der Verband einen Hilfsfond vor. Sie haben sich dagegen ausgesprochen. Was ist gegen einen solchen Solidaritätsfond einzuwenden?

    Böge: Nun ja, Gott, wir haben natürlich über die letzten Jahrzehnte hinweg immer wieder festgestellt, dass der Markt dazu geführt hat, dass Tankstellen aus dem Markt ausscheiden mussten, und zwar Tankstellen sowohl der großen Konzerne als auch der kleinen und mittelständischen Tankstellenbetreiber – aus den unterschiedlichsten Gründen heraus. Der Markt bietet viele Chancen im Geschäft, aber der Markt bietet auch Risiken, und Markteintritt und Marktaustritt sind ganz normale Verhaltensweisen, die wir in allen Branchen feststellen können. Die Frage ist natürlich, ob sozusagen jemand planerisch tätig wird, um dann einen sogenannten ‚geordneten Rückzug‘ aus dem Markt zu gewährleisten. Das passt ja in eine Marktwirtschaft nicht so richtig hinein. Das Strukturkrisenkartell, was es aber im Prinzip nach dem Kartellgesetz auch gibt, oder die Möglichkeit, von dem Kartellverbot abzuweichen – da haben wir auch eine umfassende Vorschrift, im sogenannten § 7 – hat ganz bestimmte Voraussetzungen. Und nach unserer Einschätzung liegen eigentlich die Voraussetzungen nicht vor; insbesondere muss man sehen, dass der Verbraucher ja angemessen beteiligt werden muss, wenn ein solches Kartell akzeptiert werden soll. Und ich kann mir wirklich nicht vorstellen, wie wir den Verbraucher angemessen daran beteiligen, dass er über einen höheren Benzinpreis – denn letzten Endes muss ja der Benzinpreis die Kosten tragen für einen solchen Fond, der muss ja gespeist werden durch irgend etwas, und das wälzt man dann auch auf den Benzinpreis ab –, da hat er keinen Vorteil davon, das heißt, er bezahlt das. Und wenn man sich dann noch vorstellt, dass vielleicht aus dem Fond, da ja nicht nur Tankstellen der kleinen und mittelständischen Betriebe geschlossen werden, sondern auch der großen Konzerne, dann ist das schon eine sehr seltsame Konstruktion, dass der Verbraucher dafür zahlt, dass große Konzerne ihr Tankstellennetz ausdünnen. Wenn das Ergebnis wäre, dass es sich nur bei den Kleinen und Mittelständischen auswirkt, dann weiß ich auch nicht, wie wir eine Politik verfolgen sollen, die die kleinen und mittelständischen Unternehmen im Markt hält als Wettbewerber - wenn wir jetzt Anreize dafür setzen, dass sie vielleicht aus dem Markt rausgehen, obwohl sie in dem Sinne vielleicht gar nicht eine ineffiziente Tankstelle haben.

    Harke: Bleiben wir bei den Energiemärkten. Die Strom- und Gasmärkte sind liberalisiert in Deutschland, wenigstens auf dem Papier. Aber Sie sind noch nicht zufrieden – das haben Sie immer wieder deutlich gemacht – mit dem Verhalten der Anbieter. Wie lange reicht Ihre Geduld?

    Böge: Ja, Sie haben recht. Wir haben zwei Bereiche, nämlich einmal den Strommarkt, zum andern den Gasmarkt. In beiden Fällen ist Deutschland den Weg gegangen, hier den sogenannten ‚verhandelten Netzzugang‘ zu ermöglichen. Das heißt, die beteiligten Wirtschaftsverbände sollen selber die nötigen Kriterien festlegen, damit ein diskriminierungsfreier und einfacher transparenter Netzzugang möglich wird, so dass auch jeder Verbraucher seinen Lieferanten wechseln kann. Das ist im Strombereich – muss man im Wesentlichen sagen – eigentlich vom Wettbewerb her sehr gut gelaufen. Es gab nur zwei Dinge, die aus unserer Sicht heraus wirklich nachbesserungsbedürftig waren und die auch zu einer Vielzahl von Verfahren führten. Das eine waren die im Markt befindlichen etablierten Unternehmen, das galt insbesondere auch für die Stadtwerke, die ja, solange sie keine Eigenproduktion hatten, von diesem Wettbewerb sehr stark profitierten, denn sie konnten sich so günstig versorgen wie nie zuvor – sie haben das allerdings nicht unbedingt an die Verbraucher weitergegeben. Die haben sich alle möglichen Maßnahmen auch mit einfallen lassen, wie sie den Wechsel ihrer Kunden verhindern können – sei es jetzt, dass sie Wechselgebühren verlangt haben, oder dass verlangt wurde, dass Netznutzungsverträge abgeschlossen werden mussten von den bisherigen Endkunden – in seitenlangen Verträgen, wo kein einzelner mehr durchschauen konnte. Wir haben das alles als nicht akzeptabel, als missbräuchlich im Sinne des Kartellgesetzes gemeinsam mit den Landeskartellbehörden aufgegriffen; da werden Verfahren durchgeführt. Das ist auch wesentlich besser geworden, es ist auch vieles abgestellt worden; manchmal reicht auch schon ein Telefonanruf seitens der Landeskartellbehörden bei den Unternehmen. Es ist nicht völlig aus der Welt, das muss man dazu sagen. Und das zweite Beschwer ist die Frage der Angemessenheit der Durchleitungsentgelte. Hier haben wir ein Verfahren eingeleitet gegen ein Unternehmen, das Edis-Nord (eine E.ON-Tochter). Da ist eine erste Reaktion insofern erfolgt, als eine Preissenkung zum 1. Juni schon vorgenommen wurde. Uns reicht das in dem Sinne noch nicht aus, weil wir das vergleichen mit Netzdurchleitungsgebühren anderer Unternehmen. Das Verfahren läuft also noch weiter. Und wir werden auch im Hinblick auf die Beschwerden jetzt nicht nur solche Musterverfahren, sondern auch den einzelnen Beschwerden nachgehen und haben zu diesem Zweck auch eine eigenständige Beschlussabteilung jetzt seit dem 1. August hier im Bundeskartellamt eingerichtet . . .

    Harke: . . . aber im Gas läuft es ja noch nicht so gut, Herr Böge . . .

    Böge: . . . und das ist genau der zweite Punkt. Im Gas muss man auf der einen Seite akzeptieren, dass die Liberalisierung später gekommen ist; die EU-Richtlinie kam über ein Jahr später, und die Umsetzung lässt bis dato noch auf sich warten. Die Verbände laufen Gefahr, wenn sie sich hier nicht zusammenraufen zu einer akzeptablen Verbändevereinbarung, das heißt eine, die wirklich den Durchleitungs-wettbewerb garantiert, dass sie dann eigentlich mit einer Verordnung – einer Rechtsverordnung – werden leben müssen und unter Umständen auch mit einem Regulierer sich dann abfinden müssen, was ja wirklich nicht Wunsch der Wirtschaft ist – das auch nicht aus der Sicht des Bundeskartellamtes heraus, das sage ich ganz offen, wünschenswert wäre, weil in einer Marktwirtschaft letzten Endes ja nicht der Staat die Regulierung machen sollte – zwar die Aufsicht machen sollte, dafür gibt es auch das Kartellgesetz, aber nicht sektorale Regulierungen betreiben sollte; das geht auf Dauer auch nicht. Und die größte Sorge, die ich dabei haben muss, ist immer, wenn Sie einen Regulierer haben, dass er die Wahrheit des Marktes ja nicht kennt. Der Markt stellt jeden Tag neue Angebots- und Nachfrageverhältnisse in die sogenannte Wahrheit hinein, das heißt, er bringt sie zum Ausgleich. Ein Regulierer kann das in der Form nicht, er hat nicht das Wissen des Marktes. Und dann kann es ihm passieren, dass er entweder die Preise für solche Nutzung von Netzen zu hoch ansetzt, dann bezahlt der Verbraucher die Zeche direkt, oder er setzt sie zu niedrig an, vielleicht auch, weil politischer Druck da ist und man die Verbraucher möglichst niedrig versorgen will. Das führt dann dazu, dass keine Investitionen stattfinden, die Modernisierung ausbleibt und gerade der Engpass Netz dann zu einem Problem wird. Und dann zahlt der Verbraucher die Zeche anschließend, und zwar durch extrem hohe Energiepreise. Das ist genau das, was wir in Kalifornien ja beobachten konnten.

    Harke: Aber die Drohung, die existiert schon, seit Sie Ihr Amt angetreten haben, Herr Böge, auch aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Deshalb war meine Frage: Wie lange reicht Ihre Geduld noch?

    Böge: Ja, die Geduld, die kann insofern gar nicht lange reichen, weil der Druck in Brüssel ein sehr großer ist, dass die nationalen Staaten einen Regulierer einführen. Die Unternehmen, die Verbände haben seitens des Wirtschaftsministeriums – finde ich zu recht – eigentlich eine Frist bis September gesetzt bekommen, um hier mit einer akzeptablen Verbändevereinbarung im Gasbereich rüberzukommen. Man hört ja in letzter Zeit, dass die Verbände bereit seien, sich zusammenzuraufen. Ich bin gespannt, wie das Ergebnis aussehen wird.

    Harke: Zwei andere große deregulierte Bereiche sind die Post- und Telekommunikationsmärkte. Doch die Newcomer, also die Wettbewerber der alten Monopolisten, klagen auch hier immer wieder über Wettbewerbsbehinderung und fühlen sich auch durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post benachteiligt. Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass im Grunde genommen eine Regulierungsbehörde ineffizient sei. Wird dort nicht mit den gleichen Maßstäben wie beim Bundeskartellamt gemessen, und sehen Sie überhaupt Möglichkeiten, in diesem Bereich einzuschreiten?

    Böge: Es gibt natürlich unterschiedliche Ausgangspositionen. Sie werden, wenn Sie von einem Staatsmonopol ausgehen, einen Regulierer brauchen, weil Sie die Monopolrenten ja reduzieren müssen, die da sind. Und wenn nicht automatisch andere Wettbewerber im Markt existieren, dann müssen Sie dafür sorgen, dass die eigentlich überhaupt erst Fuß fassen können. Das war im Strom- und Gasbereich nicht der Fall, weil wir hier Hunderte von Unternehmen haben, die im Wettbewerb miteinander standen. Hier haben wir aber alte Staatsunternehmen Post und Telekommunikation gehabt. Dass hier der Staat regulierend eingreifen muss, ich glaube, das ist keine Frage. Man muss auf der anderen Seite aber auch feststellen, und das sieht man im Markt, dass man auch nicht zu viel von einem Regulierer sich erwarten darf. Es ist zwar viel erreicht worden, was die Frage ‚Ferngespräche‘ angeht, aber wenn Sie sich die Wettbewerbssituation auf der sogenannten ‚letzten Meile‘ anschauen, dann ist natürlich das Unternehmen Telekom nach wie vor bei Marktanteilen, die weit über 90 Prozent liegen. Das heißt also, hier hat der Markteintritt in dem Sinne nicht so stattgefunden. Deswegen sage ich auch immer, man darf nicht der Illusion unterliegen, dass ein Regulierer nicht vor gleichen Problemen steht, die sich natürlich immer ergeben, wenn Sie Unternehmen aus dem Monopol heraus in einen Wettbewerb führen müssen.

    Harke: Aber bei der Bahn haben wir eine ähnliche Situation, und dort stehen Sie der Übertragung von Regulierungsaufgaben für den Schienenverkehr auf das Eisenbahnbundesamt doch kritisch gegenüber.

    Böge: Bei der Bahn wäre es so, dass natürlich Unternehmen – auch ausländische Unternehmen – in den Markt mit hineingehen können; wir haben auch im Regionalbereich Bahnen. Aber es ist völlig richtig: Hier ist der Marktanteil der Bahn AG natürlich nach wie vor hoch. Aber wenn es da um die Frage der Kontrolle des Netzes geht – und das ist ja der Punkt dabei, wo sozusagen das natürliche Monopol existiert –, dann sind wir schon der Meinung, dass wir mit dem Kartellrecht dagegen gut vorgehen können. Wir haben das ja auch unter Beweis gestellt; wir haben das Trassenpreissystem, was natürlich ein entscheidender Faktor im Wettbewerb ist, das haben wir als diskriminierend beanstandet, das ist abgestellt worden. Das Eisenbahnbundesamt als Regulierer, das im Gespräch ist, würde in gewisser Weise, da es ja auch auf das Instrument des Kartellrechts mit zurückgreift, zu Doppelarbeiten führen. Es würde auch dazu führen, dass Sie hinterher zwei unterschiedliche Gerichtswege haben, nämlich wenn wir eine Entscheidung treffen, dann kann dagegen vorgegangen werden, indem man Beschwerde bei dem spezialisierten Kartellgericht – wenn ich das so formulieren darf –, das heißt beim Oberlandesgericht in Düsseldorf einlegt, während auf dem anderen Wege, wenn es beim Eisenbahnbundesamt eine Beschwerde gäbe, es auf dem Verwaltungsgerichtsweg läuft. Das heißt, hier sind dann auch plötzlich zwei verschiedene Rechtswege einzuschreiten. Ich halte das nicht für besonders effizient im Sinne der Volkswirtschaft.

    Harke: Wir sprechen jetzt über Missbrauch von marktbeherrschenden Positionen -mehr oder weniger. Das Kartellamt prüft das ja auch immer wieder. So wurden die Mineralölkonzerne – Sie haben es erwähnt – aufgefordert, freie Tankstellen nicht zu benachteiligen beim Benzineinkauf; Lebensmittelketten wie ALDI, LIDL und Wal-Mart wurden wegen des Verkaufs von Grundnahrungsmitteln unter Einstandspreis belangt. Nun wird durch die Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung eine Verdrängung kleinerer Händler befürchtet. Wird also das Sterben der kleinen Läden weitergehen und das Kartellamt schaut machtlos zu?

    Böge: Also, man kann nicht ausschließen, dass es zu Marktbereinigungen – aus unterschiedlichsten Gründen – kommt, so wie in der Vergangenheit auch, und zwar, solange es Rabattgesetz und Zugabeverordnung gab. Das heißt also, beide Gesetze waren kein Garant dafür, um kleine mittelständische Unternehmen am Markt zu halten. Was sich aber nicht verändert, ist, dass wir sehr sorgfältig darauf achten, dass nicht durch Instrumente von Unternehmen, die eine marktbeherrschende Position oder marktstarke Position haben, Wettbewerber aus dem Markt gedrängt werden. Das haben wir in der Vergangenheit aufgegriffen, und das werden wir selbstverständlich auch unter diesen neuen Freiheiten, die natürlich sich ergeben aufgrund des Wegfalls von Rabattgesetz und Zugabeverordnung, aufgreifen.

    Harke: Herr Böge, bei Ihrer Pressekonferenz vor einem Monat haben Sie auf ein Kartellverfahren gegen 69 Unternehmen der Transportbeton-Branche hingewiesen, das zur Verhängung von Bußgeldern in Höhe von 370 Millionen Mark geführt hat. Im gleichen Atemzug stellten Sie in Aussicht, in Kürze ein weiteres Kartell zu zerschlagen. Was ist daraus geworden?

    Böge: Wir haben - gerade weil es oft schwierig ist, Kartelle mit aufzudecken – ein neues Instrument im Bundeskartellamt eingeführt, eine sogenannte ‚Bonusregelung‘, wonach wir jemanden, der an einem Kartell beteiligt ist, vom Bußgeld völlig freistellen, wenn er als erster zu uns kommt und uns die nötigen Beweise und die nötige Mitarbeit bietet, um das Kartell auch zu zerschlagen, und zwar deswegen, weil einfach der Schaden von solchen Kartellen weitaus höher ist als das Interesse, dann einen einzelnen zu verfolgen. Wir haben in der Tat momentan einen Kartellfall in der Prüfung, wo wir die Bonusregelung werden anwenden können. Sie werden mir nachsehen, dass ich die Branche da natürlich nicht nennen kann, weil ich auch das Verfahren sozusagen nicht behindern möchte. Ich denke, das ist wichtig, denn diese Bonusregelung, die ja gerade solchen Unternehmen auch dient, die aus einem Kartell auch aussteigen wollen, aber wegen der Bußgelddrohung das oft nicht realisieren möchten, denen wollen wir den Anreiz geben, eben solche Kartelle zu zerschlagen.

    Harke: Warum verzögert sich das denn?

    Böge: Nun, wir müssen natürlich alles das, was wir erhalten an Informationen, erstens mal überprüfen. Wir müssen das auch gerichtsfest machen, das heißt, es reicht nicht nur eine Aussage, sondern wir müssen die Beweise dann auch bei Gericht vorlegen können. Und es ist natürlich so, dass jemand, der als derjenige zur Verfügung steht, der die Bonusregelung für sich in Anspruch nimmt, uns vielleicht doch ein großes Kartell sozusagen entdecken hilft. Und dann sind wir eben bestrebt, dass wir dann auch möglichst viele von denen am Kartell Beteiligten hinterher auch sozusagen aus dem Kartell zum Ausscheiden bringen und entsprechend auch ein Bußgeld verhängen. Insofern sind wir wirklich noch bei der Faktensicherung. Das ist nötig; vorher kann man nichts nach außen sagen, das führt vielleicht sogar dazu, dass dort noch gewisse Fakten, die wir vielleicht noch brauchen, vernichtet werden.

    Harke: Wagen Sie denn jetzt eine Prognose, wann Sie die Prüfung erledigt haben?

    Böge: Nein, nein, das werde ich nicht tun.