Heinlein: Strenge juristische Nachhilfe aus Karlsruhe für das politische Berlin. Kein Abschuss entführter Flugzeuge durch die Luftwaffe, selbst im Notfall. Das Luftsicherheitsgesetz verstößt ge-gen die Menschenwürde und ist damit verfassungswidrig. Eine Lehrstunde für die Bundesregierung. Dennoch: die Diskussion über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren geht weiter. Wolfgang Schäuble will Soldaten während der WM einsetzen. Seine Partei macht Druck für eine entsprechende Grundgesetzänderung. Der sozialdemokratische Koalitionspartner jedoch macht eine Sache mit der Opposition und lehnt diese Pläne kategorisch ab. Ein offener Grundsatzstreit in der großen Koalition, über den ich jetzt sprechen möchte, mit dem stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach. Guten Morgen!
Bosbach: Guten Morgen Herr Heinlein.
Heinlein: Herr Bosbach, ist die Fußball-WM eine Naturkatastrophe oder ein besonders schwerer Unglücksfall?
Bosbach: Ist ein besonders großer Glücksfall, denn nach Lage der Dinge werden die allermeisten Menschen in der Bundesrepublik eine zweite Fußballweltmeisterschaft auf heimischem Boden nicht mehr erleben. Sie wird dann frühestens in 60, 70 Jahren noch einmal bei uns stattfinden.
Heinlein: Warum braucht es dann aus Sicht von Innenminister Schäuble zumindest die Bundes-wehr, um die Fußball-WM sicher über die Bühne zu bringen, denn das Bundesverfassungsgericht hat gestern ganz klar diese strengen Regeln nach Artikel 35 des Grundgesetzes noch einmal betont?
Bosbach: Ja, das ist interessant zu beobachten, wie Dinge ihren Lauf nehmen, die niemand in die Welt gesetzt hat. Herr Schäuble hat nie, mit keiner Silbe, gesagt, dass er beabsichtige, bewaffnete Soldaten vor die Stadien zu stellen, um dort die Spiele zu schützen. Er hat lediglich darauf hingewie-sen, dass wir bei einer Kombination eine besondere Belastung der Polizei haben und dass wir sie ent-lasten wollen. Die Kombination ist anhaltende Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und ein sportliches Großereignis. Daneben haben wir noch in 300 deutschen Städten auch an mehreren Orten, beispielsweise hier in Berlin, die öffentlichen Großleinwände. Das ist ein ganz neuralgischer Punkt. In Berlin kommen noch etwa 2000 Demonstrationen pro Jahr hinzu. Und dann wollen wir die Möglichkeit eröffnen, dass wir die Polizei beim Objektschutz – damit sind nicht die Stadien gemeint – entlasten, wenn die Polizeikräfte im Übrigen den ihnen obliegenden Schutz nicht mehr in ausrei-chendem Maße gewährleisten kann. Das ist der Schutz von sensiblen Objekten, die in der Regel durch Polizeikräfte geschützt werden. Das hat mit der Militarisierung der inneren Sicherheit nichts zu tun.
Heinlein: Welche Objekte sollen denn durch die Soldaten geschützt werden, wenn nicht die Sta-dien?
Bosbach: Entschuldigung! Die, die wir immer schützen, und zwar Tausende rund um die Uhr. Das sind Botschaften, das sind Konsulate, das sind Synagogen. Das können auch sensible Infrastruk-tureinrichtungen sein, in einer besonderen Bedrohungslage. – Wie könnte – die Frage muss man mal beantworten – bei einem vermuteten Angriff auf ein Kernkraftwerk bitte schön die Polizei diesen Objektschutz gewährleisten? Das muss doch jemand mal beantworten.
Heinlein: Ist die WM ohne Soldaten eine unsichere Veranstaltung?
Bosbach: Nein, aber die WM ist eine ganz besonders sensible Großveranstaltung. Wir haben übri-gens noch mehr solcher Großveranstaltungen. Das gilt für das Oktober-Fest, das gilt für den Papst-Besuch im Herbst in Bayern. Das sind doch wunderschöne große Ereignisse, aber es sind doch auch besondere Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden. Wir wollen fröhliche Spiele, aber wir wollen auch sichere Spiele. Es gibt auch keinen Gegensatz zwischen einem fröhlichen sportlichen Großereignis und Sicherheit. Dann müsste man nämlich argumentieren: Je weniger Sicherheit wir haben, desto fröhlicher werden die Wettkämpfe.
Heinlein: Aber der Papst-Besuch, ein G8-Gipfel oder das Oktober-Fest, das funktioniert ja auch ohne die Bundeswehr?
Bosbach: Noch einmal! Ich versuche es noch einmal! Wir haben sportliche Großereignisse. Da kommen Millionen Menschen nach Deutschland. Wir haben eine besondere Bedrohung durch den internationalen Terrorismus. Wir können in eine Situation geraten, wo wir die Polizei einfach schlicht überfordern, weil sie nicht mehr in der Lage ist. Wenn die Polizei den Schutz im Innern gewährleis-ten kann, dann brauchen wir die Bundeswehr doch gar nicht. Wir können nicht, wenn wir eine be-sondere Gefahrenlage haben, von Mittwochmorgen auf Donnerstagmittag das Grundgesetz ändern, damit wir die Bundeswehr dann einsetzen dürfen. Wenn Sie so wollen ist das vorbeugender Brand-schutz. Wir wollen den Einsatz der Bundeswehr im Innern erlauben. Nach Karlsruhe müssen wir sogar das Grundgesetz ändern, weil ja zwei Fallkonstellationen gerade nicht vom Urteil betroffen sind.
Heinlein: Aber Herr Bosbach, überfordern Sie nicht umgekehrt die Soldaten, denn gerade Wehr-pflichtige sind doch überhaupt nicht ausgebildet zum Objektschutz außerhalb der Kasernen. Wie wol-len Sie denn die Bundeswehr so schnell fitt machen für den Schutz von Botschaften und anderen sensiblen Objekten, wie Sie sagen?
Bosbach: Ein Blick ins Grundgesetz erleichtert die Rechtsfindung. Seit Jahrzehnten steht dort, dass Objektschutz Aufgabe der Bundeswehr ist, nämlich im Spannungsfall und im Falle des inneren Notstandes. Das steht seit Jahrzehnten im Grundgesetz drin. Wir übernehmen Polizeiaufgaben im Ausland. Dann sollen wir es im Innland nicht können? Natürlich muss die Bundeswehr gemäß ihrer Aufgabenstellung ausgebildet werden. Es denkt doch niemand daran, Polizeiaufgaben Stück für Stück auf die Bundeswehr zu übertragen.
Ich sage es noch einmal, weil Sie mich vorhin freundlicherweise unterbrochen haben. Wir müssen das Grundgesetz ändern. Wir müssen doch – das sagt auch Karlsruhe – ein unbemanntes Flugobjekt ab-schießen dürfen, was als Waffe benutzt wird, ein Flugzeug stoppen dürfen, das nur mit Terroristen besetzt wird, nicht mit unschuldigen Passagieren. Das kann die Polizei nicht, nicht weil sie es nicht will, sondern weil sie dazu nicht die Fähigkeit hat. Dafür müssen wir das Grundgesetz ändern.
Heinlein: Gibt Ihnen nicht zu denken, Herr Bosbach, dass auch Ihr Parteifreund Verteidigungsmi-nister Jung gegen die Schäuble-Pläne ist, ganz abgesehen etwa vom Bundeswehrverband oder der Polizeigewerkschaft und vielen anderen Verbänden?
Bosbach: Die Polizeigewerkschaft hat die Sorge, dass die Polizei Schritt für Schritt durch die Bundeswehr verdrängt wird. Das hat niemand vor! Man soll sich doch mit unseren Argumenten aus-einandersetzen und nicht mit einem Plan, den keiner hat. Das zweite ist: Ich habe Herrn Jung ganz anders verstanden, nämlich so wie Sie das in der Anmoderation dargestellt haben. Wir wollen nicht die Fußballweltmeisterschaft militarisieren und den Schutz der Bundeswehr übertragen. Das hat doch auch Herr Schäuble nicht vor. Ich glaube wenn man sich einmal den wirklichen Punkten nähert und wenn man mal die Vorurteile gegen eine Änderung des Grundgesetzes abräumt, dann gibt es auch viel Übereinstimmung, zumal der Kollege Wiefelspütz gestern in einer Sendung bei NTV, an der ich auch teilgenommen habe, gesagt hat, er sei zu einer Änderung des Grundgesetzes bereit, wenn auch nicht in dem Umfang, wie von der Union gefordert.
Heinlein: Wie wollen Sie das dann hinbekommen mit Ihrem Koalitionspartner, ganz abgesehen von der FDP, die ja auch notwendig ist für eine Zwei-Drittel-Mehrheit zur Änderung des Grundge-setzes?
Bosbach: Das ist richtig. Wir brauchen eine Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Das kann die große Koalition alleine nicht, denn wir haben ja keine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat. Wir haben uns in der Koalitionsvereinbarung verabredet, dass wir über das Thema Änderung des Grund-gesetzes sprechen, wenn wir das Urteil aus Karlsruhe kennen. Das kennen wir jetzt seit 21 Stunden und meinetwegen können die Verhandlungen sofort beginnen. Ich glaube wenn man sich einmal nicht über die Mikrofone unterhält, sondern wenn man miteinander einmal texte formuliert, dann wird man feststellen, dass man auch Übereinstimmungen findet.
Heinlein: Übereinstimmung noch bis zum Sommer, bis zur Fußballweltmeisterschaft?
Bosbach: Ich bin da skeptisch. Theoretisch wäre das selbstverständlich möglich, wenn alle Betei-ligten sich einig sind und das Grundgesetz ändern wollen. Da bleibt noch genügend Zeit für eine Rechtsänderung bis zum Anpfiff. Ich bin da allerdings eher skeptisch, denn nicht nur Teile der SPD, sondern auch die FDP haben sich ja bereits festgelegt.
Heinlein: Heute Morgen hier im Deutschlandfunk Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach. Ich danke für das Gespräch und auf Wiederhören nach Berlin!
Bosbach: Guten Morgen Herr Heinlein.
Heinlein: Herr Bosbach, ist die Fußball-WM eine Naturkatastrophe oder ein besonders schwerer Unglücksfall?
Bosbach: Ist ein besonders großer Glücksfall, denn nach Lage der Dinge werden die allermeisten Menschen in der Bundesrepublik eine zweite Fußballweltmeisterschaft auf heimischem Boden nicht mehr erleben. Sie wird dann frühestens in 60, 70 Jahren noch einmal bei uns stattfinden.
Heinlein: Warum braucht es dann aus Sicht von Innenminister Schäuble zumindest die Bundes-wehr, um die Fußball-WM sicher über die Bühne zu bringen, denn das Bundesverfassungsgericht hat gestern ganz klar diese strengen Regeln nach Artikel 35 des Grundgesetzes noch einmal betont?
Bosbach: Ja, das ist interessant zu beobachten, wie Dinge ihren Lauf nehmen, die niemand in die Welt gesetzt hat. Herr Schäuble hat nie, mit keiner Silbe, gesagt, dass er beabsichtige, bewaffnete Soldaten vor die Stadien zu stellen, um dort die Spiele zu schützen. Er hat lediglich darauf hingewie-sen, dass wir bei einer Kombination eine besondere Belastung der Polizei haben und dass wir sie ent-lasten wollen. Die Kombination ist anhaltende Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und ein sportliches Großereignis. Daneben haben wir noch in 300 deutschen Städten auch an mehreren Orten, beispielsweise hier in Berlin, die öffentlichen Großleinwände. Das ist ein ganz neuralgischer Punkt. In Berlin kommen noch etwa 2000 Demonstrationen pro Jahr hinzu. Und dann wollen wir die Möglichkeit eröffnen, dass wir die Polizei beim Objektschutz – damit sind nicht die Stadien gemeint – entlasten, wenn die Polizeikräfte im Übrigen den ihnen obliegenden Schutz nicht mehr in ausrei-chendem Maße gewährleisten kann. Das ist der Schutz von sensiblen Objekten, die in der Regel durch Polizeikräfte geschützt werden. Das hat mit der Militarisierung der inneren Sicherheit nichts zu tun.
Heinlein: Welche Objekte sollen denn durch die Soldaten geschützt werden, wenn nicht die Sta-dien?
Bosbach: Entschuldigung! Die, die wir immer schützen, und zwar Tausende rund um die Uhr. Das sind Botschaften, das sind Konsulate, das sind Synagogen. Das können auch sensible Infrastruk-tureinrichtungen sein, in einer besonderen Bedrohungslage. – Wie könnte – die Frage muss man mal beantworten – bei einem vermuteten Angriff auf ein Kernkraftwerk bitte schön die Polizei diesen Objektschutz gewährleisten? Das muss doch jemand mal beantworten.
Heinlein: Ist die WM ohne Soldaten eine unsichere Veranstaltung?
Bosbach: Nein, aber die WM ist eine ganz besonders sensible Großveranstaltung. Wir haben übri-gens noch mehr solcher Großveranstaltungen. Das gilt für das Oktober-Fest, das gilt für den Papst-Besuch im Herbst in Bayern. Das sind doch wunderschöne große Ereignisse, aber es sind doch auch besondere Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden. Wir wollen fröhliche Spiele, aber wir wollen auch sichere Spiele. Es gibt auch keinen Gegensatz zwischen einem fröhlichen sportlichen Großereignis und Sicherheit. Dann müsste man nämlich argumentieren: Je weniger Sicherheit wir haben, desto fröhlicher werden die Wettkämpfe.
Heinlein: Aber der Papst-Besuch, ein G8-Gipfel oder das Oktober-Fest, das funktioniert ja auch ohne die Bundeswehr?
Bosbach: Noch einmal! Ich versuche es noch einmal! Wir haben sportliche Großereignisse. Da kommen Millionen Menschen nach Deutschland. Wir haben eine besondere Bedrohung durch den internationalen Terrorismus. Wir können in eine Situation geraten, wo wir die Polizei einfach schlicht überfordern, weil sie nicht mehr in der Lage ist. Wenn die Polizei den Schutz im Innern gewährleis-ten kann, dann brauchen wir die Bundeswehr doch gar nicht. Wir können nicht, wenn wir eine be-sondere Gefahrenlage haben, von Mittwochmorgen auf Donnerstagmittag das Grundgesetz ändern, damit wir die Bundeswehr dann einsetzen dürfen. Wenn Sie so wollen ist das vorbeugender Brand-schutz. Wir wollen den Einsatz der Bundeswehr im Innern erlauben. Nach Karlsruhe müssen wir sogar das Grundgesetz ändern, weil ja zwei Fallkonstellationen gerade nicht vom Urteil betroffen sind.
Heinlein: Aber Herr Bosbach, überfordern Sie nicht umgekehrt die Soldaten, denn gerade Wehr-pflichtige sind doch überhaupt nicht ausgebildet zum Objektschutz außerhalb der Kasernen. Wie wol-len Sie denn die Bundeswehr so schnell fitt machen für den Schutz von Botschaften und anderen sensiblen Objekten, wie Sie sagen?
Bosbach: Ein Blick ins Grundgesetz erleichtert die Rechtsfindung. Seit Jahrzehnten steht dort, dass Objektschutz Aufgabe der Bundeswehr ist, nämlich im Spannungsfall und im Falle des inneren Notstandes. Das steht seit Jahrzehnten im Grundgesetz drin. Wir übernehmen Polizeiaufgaben im Ausland. Dann sollen wir es im Innland nicht können? Natürlich muss die Bundeswehr gemäß ihrer Aufgabenstellung ausgebildet werden. Es denkt doch niemand daran, Polizeiaufgaben Stück für Stück auf die Bundeswehr zu übertragen.
Ich sage es noch einmal, weil Sie mich vorhin freundlicherweise unterbrochen haben. Wir müssen das Grundgesetz ändern. Wir müssen doch – das sagt auch Karlsruhe – ein unbemanntes Flugobjekt ab-schießen dürfen, was als Waffe benutzt wird, ein Flugzeug stoppen dürfen, das nur mit Terroristen besetzt wird, nicht mit unschuldigen Passagieren. Das kann die Polizei nicht, nicht weil sie es nicht will, sondern weil sie dazu nicht die Fähigkeit hat. Dafür müssen wir das Grundgesetz ändern.
Heinlein: Gibt Ihnen nicht zu denken, Herr Bosbach, dass auch Ihr Parteifreund Verteidigungsmi-nister Jung gegen die Schäuble-Pläne ist, ganz abgesehen etwa vom Bundeswehrverband oder der Polizeigewerkschaft und vielen anderen Verbänden?
Bosbach: Die Polizeigewerkschaft hat die Sorge, dass die Polizei Schritt für Schritt durch die Bundeswehr verdrängt wird. Das hat niemand vor! Man soll sich doch mit unseren Argumenten aus-einandersetzen und nicht mit einem Plan, den keiner hat. Das zweite ist: Ich habe Herrn Jung ganz anders verstanden, nämlich so wie Sie das in der Anmoderation dargestellt haben. Wir wollen nicht die Fußballweltmeisterschaft militarisieren und den Schutz der Bundeswehr übertragen. Das hat doch auch Herr Schäuble nicht vor. Ich glaube wenn man sich einmal den wirklichen Punkten nähert und wenn man mal die Vorurteile gegen eine Änderung des Grundgesetzes abräumt, dann gibt es auch viel Übereinstimmung, zumal der Kollege Wiefelspütz gestern in einer Sendung bei NTV, an der ich auch teilgenommen habe, gesagt hat, er sei zu einer Änderung des Grundgesetzes bereit, wenn auch nicht in dem Umfang, wie von der Union gefordert.
Heinlein: Wie wollen Sie das dann hinbekommen mit Ihrem Koalitionspartner, ganz abgesehen von der FDP, die ja auch notwendig ist für eine Zwei-Drittel-Mehrheit zur Änderung des Grundge-setzes?
Bosbach: Das ist richtig. Wir brauchen eine Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Das kann die große Koalition alleine nicht, denn wir haben ja keine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat. Wir haben uns in der Koalitionsvereinbarung verabredet, dass wir über das Thema Änderung des Grund-gesetzes sprechen, wenn wir das Urteil aus Karlsruhe kennen. Das kennen wir jetzt seit 21 Stunden und meinetwegen können die Verhandlungen sofort beginnen. Ich glaube wenn man sich einmal nicht über die Mikrofone unterhält, sondern wenn man miteinander einmal texte formuliert, dann wird man feststellen, dass man auch Übereinstimmungen findet.
Heinlein: Übereinstimmung noch bis zum Sommer, bis zur Fußballweltmeisterschaft?
Bosbach: Ich bin da skeptisch. Theoretisch wäre das selbstverständlich möglich, wenn alle Betei-ligten sich einig sind und das Grundgesetz ändern wollen. Da bleibt noch genügend Zeit für eine Rechtsänderung bis zum Anpfiff. Ich bin da allerdings eher skeptisch, denn nicht nur Teile der SPD, sondern auch die FDP haben sich ja bereits festgelegt.
Heinlein: Heute Morgen hier im Deutschlandfunk Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach. Ich danke für das Gespräch und auf Wiederhören nach Berlin!