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Brexit
Kommission bereitet Finanzhilfen für EU-Mitglieder vor

Kommt es in Großbritannien zu einem No-Deal-Brexit oder kann er gestoppt werden? Oder finden im Oktober Neuwahlen statt? Während auf der Insel gestritten wird, hat die EU-Kommission Nothilfen für Mitgliedsländer beschlossen, falls es wirklich zum harten Brexit kommt.

Von Paul Vorreiter | 04.09.2019
Statue "Europa" der belgischen Künstlerin May Claerhout vor dem Europäischen Parlament in Brüssel.
Belgien: Statue "Europa" vor Europaparlament, Brüssel (picture alliance / dpa )
Während sich die Ereignisse in London überschlagen, gibt sich die EU-Kommission in Brüssel betont standhaft:
"There may be twists and turns in political developments in London, but our position is stable."
Falls London den No-Deal stoppen möchte, dann am besten, indem es das vorbereitete Austrittsabkommen unterschreibt. Auf keine Spekulation über die möglichen Ergebnisse des heutigen Tages in London wollte sich die EU-Kommission einlassen: Also wie es weitergeht, falls das Parlament einen Austritt ohne Abkommen verbietet oder die Zeichen auf Neuwahlen stehen:
"I will not speculate what might be happening or might not be happening there."
Irische Notenbank sieht 30.000 Jobs gefährdet
Brüssels Arm bleibt in Richtung Boris Johnson ausgestreckt. Weiterhin gibt sich die EU-Kommission bereit, sich realistische, alternative Vorschläge vom Premier anzuhören, solange sie mit dem Austrittsabkommen in Einklang sind.
Rund acht Wochen vor dem geplanten Austritt Großbritanniens bereitet sich die EU-Kommission verstärkt darauf vor, dass das Vereinigte Königreich die Europäische Union ohne Vertrag verlässt. Wenn das passiert, können Unternehmen nicht mehr so wie bisher ihre Produkte verkaufen, und das wird Folgen haben: Allein für Irland geht die dortige Notenbank von mehr als 30.000 gefährdeten Jobs aus.
Finanzielle Hilfen für EU-Staaten und Unternehmen
Wenn EU-Parlament und Mitgliedsländer ihr OK geben, sollen Gelder aus zwei Fonds abfließen dürfen, um die Folgen abzufedern, darunter aus einem Geldtopf, der sonst Mitgliedsländern bei großen Naturkatastrophen zur Verfügung steht, also Erdbeben oder Überschwemmungen. Jährlich stehen dafür rund eine halbe Milliarde Euro bereit. Das Geld könnte dann zum Beispiel für die Umschulung von Arbeitnehmern genutzt werden.
Außerdem hat die EU-Kommission eine Checkliste für Unternehmen veröffentlicht, die mit dem Vereinigten Königreich Handel treiben. Darin erinnert sie Betroffene, bestimmte Sachverhalte abzuklären und sich mit den notwendigen Formalitäten auseinanderzusetzen. Was notwendig wird, weil viele Standards und Verfahren des Warenverkehrs nicht mehr gelten, wenn das Vereinigte Königreich zum Drittstaat wird.
Firmen sollten zum Beispiel klären, ob ihre Produkte richtig gekennzeichnet sind. Die Unternehmen sollten sich mit notwendigen Zollverschriften vertraut machen oder bei bestimmten Waren Verbote oder Einschränkungen für den Import und Export kennen. Zum Beispiel, wenn es um sensible Waren geht, wie Medizin- oder Agrarprodukte und Kulturgüter.
Gültigkeit britischer Zertifikate in der EU klären
Ebenso ratsam sei es, zu klären, ob gewisse Produktzertifikate aus dem Vereinigten Königreich auch in der EU anerkannt würden. Das könnte zum Beispiel den Automobilbereich betreffen oder medizinische Produkte, wo Regelungen zum Gesundheits- oder Umweltschutz greifen. Die EU-Kommission erinnerte an eine Telefon-Hotline, die in allen EU-Sprachen Auskünfte für das No-Deal-Szenario bietet.
Den drohenden Austritt ohne Abkommen nimmt auch die Europäische Zentralbank zum Anlass, Banken nochmal aufzufordern, ihre Brexit-Pläne schneller umzusetzen.
"They should now speed up the implementation of the Brexit plans so as to be fully prepared in the event of a hard Brexit at the end of October."
Sagte der oberste EZB-Bankenwächter Andrea Enria heute im Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments in Brüssel. Er erinnerte daran, man habe schon immer betont, die Institute sollten auf "alle" Eventualitäten vorbereitet sein.