Aus Bürgergeld wird Grundsicherung
Bürgergeld-Reform bringt wohl keine direkten Einsparungen

Die geplante Reform des Bürgergelds zu einer Grundsicherung wird nach Einschätzung des Bundesarbeitsministeriums für sich genommen keine nennenswerten Einsparungen bringen. Diese würden sich erst durch eine verbesserte Arbeitsmarktintegration und eine Reduzierung der Zahl der Leistungsberechtigten ergeben, hieß es aus dem Ministerium.

    Das Gebäude mit Logo und Schriftzug der Agentur für Arbeit in Siegen.
    Das Bürgergeld soll bald Grundsicherung für Arbeitssuchende heißen. (picture alliance / Rene Traut Fotografie / Rene Traut)
    Die Nachrichten Reuters zitiert aus dem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bas, wonach für die Jahre 2026 und 2027 Einsparungen von 86 und 69 Millionen Euro erwartet werden. Die Ausgaben für Bürgergeld lagen im vergangenen Jahr laut der Statistik der Bundesagentur für Arbeit bei rund 47 Milliarden Euro. Die Union und Bundeskanzler Merz hatten dagegen Erwartungen geschürt, es seien Einsparungen in Milliardenhöhe möglich.
    Bas legte ihren Gesetzentwurf zur regierungsinternen Frühabstimmung vor. Auf die Eckpunkte der Reform hatten sich die Koalitionsspitzen von CDU, CSU und SPD vorige Woche verständigt. Im Arbeitsministerium wird eine erste Beratung des Gesetzes im Bundestag vor Weihnachten angestrebt.

    Das sieht die Bürgergeld-Reform vor:

    Das Bürgergeld wird künftig Grundsicherung für Arbeitssuchende heißen. Kern der Reform sind schärfere und schnellere Leistungskürzungen. Die bisherige gestaffelte Minderungshöhe bei Pflichtverletzungen soll entfallen. Stattdessen kann der Regelbedarf bei Pflichtverletzungen wie der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit direkt um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Das wären derzeit rund 150 Euro pro Monat weniger. Für Bezieher der Grundsicherung, die wiederholt Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumen, ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Dieses kann bis zur Einstellung aller Leistungen führen, wobei die Wohnkosten zunächst weitergezahlt werden. Derzeit betreffen Leistungskürzungen wegen mangelnder Kooperation weniger als ein Prozent der Bürgergeldbeziehenden.
    Zudem soll die einjährige Karenzzeit abgeschafft werden, in der höhere Vermögen und Wohnkosten weitgehend geschützt waren. Ein neuer Vermittlungsvorrang soll sicherstellen, dass die direkte Aufnahme einer Arbeit Priorität vor einer Weiterbildung hat.
    Diese Nachricht wurde am 17.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.