
Laut einer Sprecherin des Ministeriums ist dies in einem Referentenentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vorgesehen. Damit solle die Ausnahmeregelung gestrichen werden, die derzeit Kindern und Jugendlichen bereits ab 14 Jahren den Kauf und Verzehr von Bier, Wein und Sekt erlaubt - wenn sie in Begleitung einer sorgeberechtigten Person sind. Zuerst hatte das Nachrichtenportal "Politico" über den Entwurf berichtet. Dieser befindet sich nach Angaben der Ministeriumssprecherin derzeit in der Länder- und Verbändeabstimmung.
Im September hatte sich bereits der Bundesrat für eine Abschaffung ausgesprochen. Die Änderung des Jugendschutzgesetzes ist Teil eines größeren Gesetzentwurfs zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe. - Nach Informationen von "Politico" soll dieser bis Ende des Jahres im Bundestag verabschiedet werden.
Diese Nachricht wurde am 29.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
