Klage abgewiesen Bundesfinanzhof hält Soli für Besserverdienende für rechtmäßig
Der Bundesfinanzhof hält den Solizuschlag in der Form von 2020 nicht für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hätte weiter hohe Ausgaben für den Aufbau Ost, die er durch diese Sonderabgabe decken darf. Auch sei der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt.
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Die Abgabe ist nicht verfassungswidrig, wie die Münchner Richter entschieden haben. Damit kann die Bundesregierung weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen. (dpa / Jens Büttner)