Tobias Armbrüster: Viele alleinerziehende Mütter oder Väter blicken heute nach Karlsruhe. Dort prüft seit heute der Bundesgerichtshof das neue Unterhaltsrecht. Das neue Gesetz, seit letztem Jahr in Kraft, besagt, dass Unterhalt an den Ex-Mann oder die Ex-Frau nur gezahlt werden muss, bis das gemeinsame Kind drei Jahre alt ist. Danach sei dem Elternteil wieder eine Vollzeitarbeit zuzumuten. Jetzt muss der Bundesgerichtshof einen Fall verhandeln, in dem der Vater nach dem dritten Jahr seine Unterhaltszahlungen tatsächlich kürzen will, die Frau aber erwidert, dass ihr Kind zu Hause noch länger betreut werden muss.
Heute also die Verhandlung am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zum neuen Unterhaltsrecht und am Telefon kann ich darüber jetzt mit Johannes Singhammer sprechen, dem familienpolitischen Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag. Guten Tag, Herr Singhammer.
Johannes Singhammer: Grüß Gott, Herr Armbrüster.
Armbrüster: Herr Singhammer, was erhoffen Sie sich vom Bundesgerichtshof heute?
Singhammer: Ich erwarte mir eine Entscheidung, die auf den Einzelfall bezogen gerecht ist und den neuen Spielraum des Unterhaltsgesetzes ausschöpft. Wenn ich mir ins Gedächtnis rufe das Urteil des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Jahr, wo eben die besondere Situation einer alleinerziehenden Mutter mit zu einem längeren Unterhaltsanspruch auch geführt hat, dann denke ich, dass diesen Spielraum das neue Gesetz auch eröffnet.
Armbrüster: Das heißt, Sie haben grundsätzlich nichts dagegen, dass von einer Mutter oder auch von einem alleinerziehenden Vater verlangt wird, dass sie oder er, wenn das Kind drei Jahre alt ist, wieder voll arbeiten geht?
Singhammer: Das muss eben oft im Einzelfall hier geprüft werden. Wir hatten im Gesetzgebungsverfahren ursprünglich eine andere Regelung vorgesehen, die den Gerichten bei weitem nicht diesen Entscheidungsspielraum hätte zugemessen. Das Bundesverfassungsgericht hat unmittelbar vor der zweiten und dritten Lesung damals eine Entscheidung veröffentlicht, die eine klare andere Richtung vorgegeben hat, und dementsprechend haben wir den Spielraum für die Gerichte erweitert, um maßgeschneiderte Einzelfallregelungen zu finden. In der Situation sind wir jetzt. Das heißt, durch Richterrecht geschieht die Ausgestaltung des Gesetzes.
Armbrüster: Aber ist das nicht ein höchst aufwendiges Verfahren, dass man jetzt in zahlreichen Einzelfällen prüfen muss, wie lange welche Mutter oder welcher Vater Anspruch auf Unterhaltszahlungen hat?
Singhammer: Das ist zunächst mal sicherlich ein eher aufwendiges Verfahren, hat aber den Vorteil, dass es eben maßgeschneiderte Lösungen gibt. Es wird ja oft dem Gesetzgeber vorgeworfen, er hätte eine starre Regelung getroffen, die auf den speziellen Fall, den es jetzt zu entscheiden gilt, gar nicht passen würde. Mit der Möglichkeit der Gerichte, jetzt einen größeren Spielraum einzuräumen, kann diese wirklich angepasste Einzelfalllösung gefunden werden, und durch die Entscheidung des höchsten Zivilgerichts, des BGH, wird in dieser Unterhaltsangelegenheit jetzt natürlich auch ein Fixpunkt heute mit der Entscheidung geschehen.
Armbrüster: Aber können wir hier im Deutschlandfunk vielleicht einmal festhalten: Sie als familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag haben grundsätzlich nichts dagegen, dass eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind von drei Jahren wieder den ganzen Tag Vollzeit arbeiten geht?
Singhammer: Dann, wenn es möglich ist. Wir wollen nicht, dass sie in einen Beruf hineingedrängt werden. Wir sagen aber auf der anderen Seite auch, wenn die Umstände des Einzelfalls das erlauben, warum nicht.
Armbrüster: Aber ist denn nicht genau das die Konsequenz, dass eine Mutter wieder in einen Beruf hineingedrängt wird, wenn es der Richter oder der Gesetzgeber genau so vorschreibt?
Singhammer: Nein. Wir haben nicht vorgeschrieben, dass die Mutter in den Beruf hineingedrängt wird, sondern wir haben den Entscheidungsspielraum nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erweitert. Noch mal gesagt: Wir hätten gerne eine andere Regelung gehabt, aber das Verfassungsgericht hat uns als Gesetzgeber eine klare Vorgabe gemacht, und aufgrund dieser Vorgabe haben wir entschieden. Das bedeutet aber nicht, um das noch mal auch ganz klar zu machen, dass das Gesetz eine Tendenz oder eine klare Aussage getroffen hätte, Mütter möglichst rasch in den Beruf zu drängen. Vielmehr hat man den Gerichten einen erheblichen neuen Spielraum eingeräumt.
Armbrüster: Können Sie dann verstehen, dass jetzt einige oder jede Menge Mütter vielmehr klagen oder klagen wollen, um für sich eine längere Unterhaltszahlung rauszuholen?
Singhammer: Eine dieser Folgen war - und das hat man sehr klar gesehen -, dass eine ganze Reihe von bereits abgeschlossenen Unterhaltssachen neu im Lichte des neuen Gesetzes aufgerollt werden bis hin auch zu neuen Klagen. Das ist die Konsequenz daraus gewesen. Ich kann das im Einzelfall sehr wohl verstehen, wenn man sich nicht gerecht behandelt fühlt, dass man das auch vor Gericht geltend macht. Ich denke, dass die Entscheidung des BGH von heute, aber auch die schon erst getroffene Entscheidung eben jetzt Klarheit schaffen, Klarheit auch schaffen, wie die weiteren Gerichte weiter entscheiden werden, die unteren Gerichte, so dass man sich jetzt dann darauf einstellen kann auf eine geänderte Rechtspraxis.
Heute also die Verhandlung am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zum neuen Unterhaltsrecht und am Telefon kann ich darüber jetzt mit Johannes Singhammer sprechen, dem familienpolitischen Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag. Guten Tag, Herr Singhammer.
Johannes Singhammer: Grüß Gott, Herr Armbrüster.
Armbrüster: Herr Singhammer, was erhoffen Sie sich vom Bundesgerichtshof heute?
Singhammer: Ich erwarte mir eine Entscheidung, die auf den Einzelfall bezogen gerecht ist und den neuen Spielraum des Unterhaltsgesetzes ausschöpft. Wenn ich mir ins Gedächtnis rufe das Urteil des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Jahr, wo eben die besondere Situation einer alleinerziehenden Mutter mit zu einem längeren Unterhaltsanspruch auch geführt hat, dann denke ich, dass diesen Spielraum das neue Gesetz auch eröffnet.
Armbrüster: Das heißt, Sie haben grundsätzlich nichts dagegen, dass von einer Mutter oder auch von einem alleinerziehenden Vater verlangt wird, dass sie oder er, wenn das Kind drei Jahre alt ist, wieder voll arbeiten geht?
Singhammer: Das muss eben oft im Einzelfall hier geprüft werden. Wir hatten im Gesetzgebungsverfahren ursprünglich eine andere Regelung vorgesehen, die den Gerichten bei weitem nicht diesen Entscheidungsspielraum hätte zugemessen. Das Bundesverfassungsgericht hat unmittelbar vor der zweiten und dritten Lesung damals eine Entscheidung veröffentlicht, die eine klare andere Richtung vorgegeben hat, und dementsprechend haben wir den Spielraum für die Gerichte erweitert, um maßgeschneiderte Einzelfallregelungen zu finden. In der Situation sind wir jetzt. Das heißt, durch Richterrecht geschieht die Ausgestaltung des Gesetzes.
Armbrüster: Aber ist das nicht ein höchst aufwendiges Verfahren, dass man jetzt in zahlreichen Einzelfällen prüfen muss, wie lange welche Mutter oder welcher Vater Anspruch auf Unterhaltszahlungen hat?
Singhammer: Das ist zunächst mal sicherlich ein eher aufwendiges Verfahren, hat aber den Vorteil, dass es eben maßgeschneiderte Lösungen gibt. Es wird ja oft dem Gesetzgeber vorgeworfen, er hätte eine starre Regelung getroffen, die auf den speziellen Fall, den es jetzt zu entscheiden gilt, gar nicht passen würde. Mit der Möglichkeit der Gerichte, jetzt einen größeren Spielraum einzuräumen, kann diese wirklich angepasste Einzelfalllösung gefunden werden, und durch die Entscheidung des höchsten Zivilgerichts, des BGH, wird in dieser Unterhaltsangelegenheit jetzt natürlich auch ein Fixpunkt heute mit der Entscheidung geschehen.
Armbrüster: Aber können wir hier im Deutschlandfunk vielleicht einmal festhalten: Sie als familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag haben grundsätzlich nichts dagegen, dass eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind von drei Jahren wieder den ganzen Tag Vollzeit arbeiten geht?
Singhammer: Dann, wenn es möglich ist. Wir wollen nicht, dass sie in einen Beruf hineingedrängt werden. Wir sagen aber auf der anderen Seite auch, wenn die Umstände des Einzelfalls das erlauben, warum nicht.
Armbrüster: Aber ist denn nicht genau das die Konsequenz, dass eine Mutter wieder in einen Beruf hineingedrängt wird, wenn es der Richter oder der Gesetzgeber genau so vorschreibt?
Singhammer: Nein. Wir haben nicht vorgeschrieben, dass die Mutter in den Beruf hineingedrängt wird, sondern wir haben den Entscheidungsspielraum nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erweitert. Noch mal gesagt: Wir hätten gerne eine andere Regelung gehabt, aber das Verfassungsgericht hat uns als Gesetzgeber eine klare Vorgabe gemacht, und aufgrund dieser Vorgabe haben wir entschieden. Das bedeutet aber nicht, um das noch mal auch ganz klar zu machen, dass das Gesetz eine Tendenz oder eine klare Aussage getroffen hätte, Mütter möglichst rasch in den Beruf zu drängen. Vielmehr hat man den Gerichten einen erheblichen neuen Spielraum eingeräumt.
Armbrüster: Können Sie dann verstehen, dass jetzt einige oder jede Menge Mütter vielmehr klagen oder klagen wollen, um für sich eine längere Unterhaltszahlung rauszuholen?
Singhammer: Eine dieser Folgen war - und das hat man sehr klar gesehen -, dass eine ganze Reihe von bereits abgeschlossenen Unterhaltssachen neu im Lichte des neuen Gesetzes aufgerollt werden bis hin auch zu neuen Klagen. Das ist die Konsequenz daraus gewesen. Ich kann das im Einzelfall sehr wohl verstehen, wenn man sich nicht gerecht behandelt fühlt, dass man das auch vor Gericht geltend macht. Ich denke, dass die Entscheidung des BGH von heute, aber auch die schon erst getroffene Entscheidung eben jetzt Klarheit schaffen, Klarheit auch schaffen, wie die weiteren Gerichte weiter entscheiden werden, die unteren Gerichte, so dass man sich jetzt dann darauf einstellen kann auf eine geänderte Rechtspraxis.