Geschlechtswechsel
Bundesinnenminister Dobrindt will Selbstbestimmungsgesetz wegen Rechtsextremistin Liebich anpassen

Bundesinnenminister Dobrindt drängt angesichts des Falls der Rechtsextremistin Liebich auf Anpassungen beim Selbstbestimmungsgesetz der Vorgängerregierung. Niemand könne wollen, dass solche Beispiele Schule machten, sagte der CSU-Politiker dem Stern.

    Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister, gibt ein Pressestatement beim Besuch der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamts (BKA) im Juli 2025
    Bundesinnenminister Dobrindt (CSU). (picture alliance / dpa / Kay Nietfeld)
    Justiz, Öffentlichkeit und Politik würden zum Narren gehalten. Genau davor sei immer gewarnt worden. Deshalb müsse das Gesetz angepasst werden. Nötig sei eine Debatte darüber, wie klare Regeln gegen den Missbrauch des Geschlechterwechsels wieder verankert werden könnten. Auch Familienministerin Prien kritisierte Schwächen des Gesetzes. Zugleich betonte die CDU-Politikerin, niedrigschwellige geschlechtliche Selbstbestimmung sei wichtig.
    Die Rechtsextremistin Liebich wurde vor zwei Jahren – damals noch als Mann – zu einer Haftstrafe verurteilt. Nun soll sie diese in einem Frauengefängnis verbüßen. Im Raum steht der Verdacht, sie habe den Geschlechtseintrag nur geändert, um die Haft zu beeinflussen und das Selbstbestimmungsgesetz lächerlich zu machen.

    Selbstbestimmungsgesetz war von der Ampel-Koalition verabschiedet worden

    Das Selbstbestimmungsgesetz verfolgt das Ziel, es für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen einfacher zu machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Eine solche Änderung kann durch eine persönliche "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt erfolgen. Das Gesetz wurde noch von der Ampel-Koalition verabschiedet und ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Im Koalitionsvertrag einigten sich SPD und Union bereits auf eine Evaluation des Gesetzes.
    Diese Nachricht wurde am 24.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.