
Das Kabinett billigte die von Bundesgesundheitsministerin Warken vorgeschlagenen Änderungen an der Reform von 2024, wie in Berlin mitgeteilt wurde. Ziele der Reform sind unter anderem eine Qualitätssteigerung und Spezialisierung der Krankenhäuser. Der neue Gesetzentwurf sieht nun befristete Ausnahmeregeln für die Bundesländer bei der zeitlichen Umsetzung der Reform und den Qualitätskriterien vor. Damit soll auch der Erhalt von Kliniken in ländlichen Regionen gesichert werden.
Diese Nachricht wurde am 08.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.