
Das Bundeskabinett stimmte entsprechenden Gesetzesplänen von Justizministerin Hubig zu. Die SPD-Politikerin will Hersteller dazu verpflichten, innerhalb der üblichen Lebensdauer eines Geräts Reparaturen zu einem angemessenen Preis zu übernehmen oder zumindest die Ersatzteile vorzuhalten. Damit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf bedarf noch der Zustimmung durch den Bundestag. Er soll im Sommer in Kraft treten. Das Recht auf Reparatur soll aber bereits für vorher gekaufte Geräte gelten.
Diese Nachricht wurde am 25.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
