
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Schmidt, sagte, nun könnten alle notwendigen Bedarfe vor Ort frei gedeckt werden - mit Karte oder als Geldleistung. Überweisungen ins Ausland seien jedoch nicht möglich. Der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Audretsch betonte, dass das Gesetz zugleich die Teilhabe der Geflüchteten am gesellschaftlichen Leben garantiere. So würden Kommunen verpflichtet, zusätzlich benötigtes Geld - etwa für einen Schulausflug oder ein Busticket - in Bar auszuzahlen.
Im November hatten sich Bund und Länder grundsätzlich darauf verständigt, dass Asylbewerber einen Teil ihrer Leistungen als Guthaben auf einer Bezahlkarte erhalten können. Die bundesweite Einführung soll unter anderem verhindern, dass Migranten Bargeld in ihre Heimatländer schicken. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern setzen jeweils auf eigene Modelle. In Bayern gibt es seit Ende März einen Testlauf.
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Diese Nachricht wurde am 05.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
