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Bundesregierung einigt sich auf Gesetzesgrundlage für Bezahlkarte für Flüchtlinge

Die Ampel-Koalition hat sich auf eine Gesetzesgrundlage für die Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. Das teilten Vertreter von SPD, Grünen und FDP mit. FDP-Fraktionsvize Köhler sagte, mit der Einigung bekämen die Länder die notwendige Rechtssicherheit.

    Baden-Württemberg, Offenburg: Ein Geflüchteter hält eine Debitcard in der Hand. Der Ortenaukreis zwischen Rhein und Schwarzwald will ie ersten Bezahlkarten für Geflüchtete ausgeben.
    Ampel-Koalition einigt sich auf Gesetzesgrundlage für die Bezahlkarte für Geflüchtete (Archivbild). (Philipp von Ditfurth/dpa)
    Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Schmidt, sagte, nun könnten alle notwendigen Bedarfe vor Ort frei gedeckt werden - mit Karte oder als Geldleistung. Überweisungen ins Ausland seien jedoch nicht möglich. Der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Audretsch betonte, dass das Gesetz zugleich die Teilhabe der Geflüchteten am gesellschaftlichen Leben garantiere. So würden Kommunen verpflichtet, zusätzlich benötigtes Geld - etwa für einen Schulausflug oder ein Busticket - in Bar auszuzahlen.
    Im November hatten sich Bund und Länder grundsätzlich darauf verständigt, dass Asylbewerber einen Teil ihrer Leistungen als Guthaben auf einer Bezahlkarte erhalten können. Die bundesweite Einführung soll unter anderem verhindern, dass Migranten Bargeld in ihre Heimatländer schicken. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern setzen jeweils auf eigene Modelle. In Bayern gibt es seit Ende März einen Testlauf.

    Weiterführende Informationen

    Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Bezahlkarte für Asylbewerber
    Diese Nachricht wurde am 05.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.