Montag, 29. April 2024

Bundesverfassungsgericht
Bundesregierung muss auch scharfe Polemik aushalten

Die Bundesregierung muss auch polemische Kritik aushalten und kann sich nicht auf den im Grundgesetz verankerten Ehrenschutz berufen.

16.04.2024
    Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts.
    Das Bundesverfassungsgericht gibt Journalist Reichelt Recht. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und wandte sich damit gegen eine einstweilige Verfügung des Kammergerichts Berlin. Karlsruhe gab dem Journalisten und früheren "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt recht. Er hatte der Bundesregierung unterstellt, die Taliban in Afghanistan finanziell zu unterstützen. Dagegen zog das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vor Gericht und sprach von einer falschen Tatsachenbehauptung.
    Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun, die Kritik an der Bundesregierung sei auch dann geschützt, wenn sich dabei Tatsachen und Meinungen vermengten.
    Die Unterstützung Deutschlands für die Bevölkerung Afghanistans erfolgt regierungsfern über die Weltbank, UNO-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen.
    (AZ: 1 BvR 2290/23)
    Diese Nachricht wurde am 16.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.