Gebäudeenergiegesetz
Bundesregierung will Frist von Habecks "Heizungsgesetz" verschieben

Die Bundesregierung will mit einer Fristverlängerung dafür sorgen, dass ein zentraler Punkt des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes nicht in Kraft tritt.

    Eine Heizungs-Anlage in einem Ein-Familien-Haus.
    Öl- und Gasheizungen sollen weiter eingebaut werden können. (picture alliance / Frank May)
    Dabei geht es um die Regelung der früheren Ampel-Koalition, wonach neue Heizungen in bestehenden Gebäuden in Mittel- und Großstädten ab dem 1. Juli zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Frist soll nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums auf Ende Oktober verschoben werden - mit dem Ziel, dass die 65-Prozent-Regelung gar nicht mehr wirksam wird.
    Die aktuelle Bundesregierung hat eine Reform des sogenannten Heizungsgesetzes auf den Weg gebracht, die sich allerdings verzögert. Mit der Reform soll der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein, wenn ab 2029 anteilig klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden.
    Die SPD pocht bei der Reform weiter auf einen starken Mieterschutz. Bundesumweltminister Schneider betonte, es dürfe nicht passieren, dass Vermieter Heizungen einbauten, die zwar in der Anschaffung billig seien, aber die Mieter dann das Risiko für das immer teurere Gas tragen müssten.
    Diese Nachricht wurde am 29.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.