Regeln für öffentliche Aufträge
Bundestag beschließt Tariftreuegesetz - auch Grüne stimmen zu

Der Deutsche Bundestag hat das sogenannte Tariftreuegesetz der schwarz-roten Koalition beschlossen. Dem Entwurf stimmten neben Union und SPD auch die Grünen zu. Die Linksfraktion enthielt sich, die AfD stimmte dagegen.

    Dagmar Schmidt (SPD) spricht bei der Debatte über das Tariftreuegesetz in der 59. Plenarsitzung der 21. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag.
    Das Tariftreuegesetz war eines der Kernanliegen der SPD in der Koalition mit der Union. (dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Geplant ist, dass öffentliche Aufträge des Bundes ab 50.000 Euro demnach künftig nur an Firmen vergeben werden, die ihre Mitarbeiter mit Tarifvertrag oder zu ähnlichen Bedingungen beschäftigen. Das Gesetz gilt nur für Bau- und Dienstleistungsaufträge, nicht aber für Lieferverträge, etwa für Fahrzeuge, Büromaterial und IT-Hardware.
    SPD-Fraktionsvize Schmidt sagte in der Debatte, das Gesetz verbinde die Investitionen in die Zukunft mit anständigen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen. Der CDU-Abgeordnete Oellers unterstrich, die Regelung schaffe bei Aufträgen des Bundes gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen.
    Grüne und Linke kritisierten, dass das Gesetz Ausnahmen habe. Die AfD sprach hingegen von einem Angriff auf die Tarifautonomie und von zusätzlicher Bürokratie durch Nachweis- und Kontrollpflichten.Die

    Gesetz war Anliegen der SPD

    Die Koalitionsfraktionen waren sich erst diese Woche über die Details der Vorlage einig geworden. Der Kompromiss sieht vor, die Geltung des Gesetzes auf bestimmte Aufträge einzuschränken. Es soll ab einem Auftragsvolumen ab 50.000 Euro greifen, in bestimmten Fällen erst ab 100.000 Eur.
    Das Gesetz war ein Anliegen der SPD, die dies bereits in den Koalitionsvertrag mit der Union hineinverhandelte.

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    Diese Nachricht wurde am 26.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.