Donnerstag, 28. März 2024

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Bundestag beschließt Urheberrechtsreform
Fit fürs Internet

Neue Regeln für geschützte Inhalte im Netz – so soll das Urheberrecht an die Bedingungen der digitalen Welt angepasst werden. Die einen beklagen, dass die Regeln nicht weit genug gehen, andere fürchten das Ende des freien Internets. Plattformen wie Youtube sollen nun stärker in die Pflicht genommen werden. Ausnahmen soll es aber für kurze Ausschnitte geben – zum Ärger der Musik- und Filmbranche.

Text: Sören Brinkmann / Johannes Kuhn im Gespräch mit Sebastian Wellendorf | 20.05.2021
Auf der Videoplattform Youtube ist der Ausschnitt aus einem Kindervideo zu sehen.
Auch für Videoinhalte gelten durch die Urheberrechtsreform neue Regeln (imago/ Riccardo Milani)
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat das Ziel der Reform des Urheberrechts klar formuliert – es solle fit gemacht werden für das digitale Zeitalter, sagte die SPD-Politikerin. Entsprechend klingt der (sperrige) Name: "Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes." Mit der Reform, die am 1. August 2021 im Kraft treten soll, werden zwei EU-Richtlinien umgesetzt.
Mit der größten Urheberrechts-Reform der vergangenen zwei Jahrzehnte werde ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligter geschaffen, heißt es aus der Bundesregierung. Doch Kritik kommt unter anderem von der Gewerkschaft Verdi, die zahlreiche Urheber und Künstler vertritt, und vom Digitalverband Bitkom.
"Digitalkultur funktioniert anders"
Hauptstadtkorrespondent Johannes Kuhn wies im Deutschlandfunk auf die Komplexität der Reform hin: "Einerseits sollen die Plattformen, also Youtube, Facebook und Co. stärker in die Verantwortung genommen werden; also für das Hochladen von urheberrechtsgeschützten Inhalten ihrer Nutzer auch die Rechteinhaber entsprechend bezahlen. Auf der anderen Seite funktioniert die Digitalkultur heute etwas anders, nämlich als Remix, also Zusammensetzung von bestehenden Bildern, Videos, Ausschnitten."
Soldaten des Eurocorps hissen die EU-Flagge vor dem Parlament in Straßburg am Tag der offenen Tür.
EU-Urheberrechtsreform - Die Woche danach
Nachdem das europäische Parlament der EU-Urheberrechtsreform zugestimmt hat, bleiben den EU-Ländern nun zwei Jahre, um die Richtlinie in nationale Gesetze zu gießen.
Seit Jahren wird vor allem um die Frage gestritten, wie frei Bilder, Texte, Videos oder Musik noch verwendet werden können – etwa für die weitere künstlerische Bearbeitung. Das neue Gesetz sieht hier einen Kompromiss vor. "Es geht darum, der heutigen Nutzung des Internets Rechnung zu tragen", so Kuhn.
Plattformen in der Pflicht
Plattformen wie Youtube oder TikTok werden verpflichtet, Lizenzen von urheberrechtlich geschützten Werken zu erwerben, wenn sie diese online zur Verfügung stellen. Allerdings gelten Ausnahmen für die sogenannte geringfügige Nutzung. In diesen Fällen dürfen Ausschnitte aus Filmen oder Musikstücken höchstens 15 Sekunden lang sein. Erlaubt bleibt die Nutzung auch, wenn ein geschütztes Werk als Zitat, Karikatur oder Parodie eingesetzt bzw. verfremdet wird.
Die umstrittenen Uploadfilter würden also kommen, erklärte Johannes Kuhn, "obwohl Union und SPD ja damals in den Koalitionsvertrag geschrieben hatten, dass man die EU-Richtlinie ohne Uploadfilter umsetzen möchte. Das ist nicht wirklich gelungen".
Kritik von der Musik- und Filmbranche
"Allerdings: die Plattformen müssen dafür sorgen, dass nicht Uploads gesperrt werden, die eigentlich gar keine Urheberrechtsverletzungen sind. Also eigene Inhalte oder mutmaßlich erlaubte Nutzungen, heißt das Kriterium. Das muss ich als Nutzer erst einmal hochladen können, bevor es geprüft wird."
Eine Pappfigur von Bernie Sanders auf der Ladefläche eines Trucks im Januar 2021 in Chicago
Kabinettsbeschluss zu Upload-Filtern - Was das neue Urheberrecht für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet
Memes, Parodien, Karaoke - das geplante Urheberrechts-Gesetz regelt den Umgang mit geschützten Inhalten im Netz neu. Wir erklären, was sich für die Nutzerinnen und Nutzer ändert.
In der Musik- und Filmbranche aber auch in Medienhäusern gibt es Kritik an den Ausnahmeregeln für die geringfügige Nutzung. Hier sieht man wirtschaftliche Nachteile für sich und die Urheber. Außerdem betonen die Verantwortlichen, dass ein entsprechender Passus in der ursprünglichen EU-Richtlinie nicht vorgesehen war.