
Dieses sieht vor, dass private Anbieter Vorkehrungen treffen sollen, um Behinderten den Zugang zu ihren Angeboten zu ermöglichen. Dazu sind jedoch keine neuen Standards oder Dokumentationspflichten vorgesehen. Ziel sei es, dass Betroffene ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe durchsetzen können.
Proteste gegen Gesetzentwurf
Gestern hatten etwa 6.000 Menschen in Berlin für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen demonstriert. Anlass war der 1992 eingeführte Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Dabei wurde eine Petition an Abgeordnete des Bundestages übergeben. Darin wird eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit gefordert und der Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes kritisiert. Der Entwurf sieht die Pflicht zur Barrierefreiheit ab 2045 vor, nach Ansicht der Demonstranten viel zu spät.
Neues Bundeskompetenzzentrum
Bei Bauten des Bundes geht der Gesetzentwurf weiter. Gebäudeteile mit Publikumsverkehr müssen bis 2035 barrierefrei werden. Zudem ist ein neues Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache geplant. So sollen Bundesbehörden unterstützt werden, mehr Informationen für alle verständlich zur Verfügung zu stellen.
Es wird erwartet, dass der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verweist. Auch AfD, Grüne und Linke legten Anträge zu mehr Gleichbehandlung vor.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lebten zum Jahresende 2023 knapp acht Millionen Menschen in Deutschland mit einer schweren Behinderung.
Gleichstellung - Reichen die neuen Regeln zur Barrierefreiheit aus?
Diese Nachricht wurde am 07.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
