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Bundestag
Mehr Rechte für die Minderheit

Der Bundestag hat der schwachen Opposition mehr Befugnisse eingeräumt, als ihr nach dem Grundgesetz zustehen. Für die Dauer der Legislaturperiode reichen nun 120 statt 158 Stimmen aus, um etwa einen Untersuchungsausschuss oder eine Enquete-Kommission einzusetzen.

03.04.2014
    Der Bundestag soll die Regierung kontrollieren. Das ist nicht ganz einfach, wenn die Opposition - Die Linke und Bündnis90/Die Grünen - nur ein Fünftel der Abgeordneten stellt. Denn laut Grundgesetz sind in vielen Fällen ein Viertel der 631 Stimmen nötig, um die Oppositionsrechte wahrnehmen zu können. Das in der Verfassung verankerte Quorum hat der Bundestag nun per Änderung der Geschäftsordnung gelockert.
    Die Große Koalition und die oppositionellen Grünen stimmten gemeinsam für einen Kompromiss; die Linke enthielt sich. Bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode sind nun im Bundestag schon 120 Stimmen ausreichend, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen - das schärfste Schwert einer Opposition. Für die Einberufung einer Sondersitzung etwa sind künftig ebenfalls die Stimmen von 120 Parlamentariern ausreichend. Und in den Ausschüssen kann die Opposition eine öffentliche Anhörung erzwingen. Diese Regelungen bleiben bis zur nächsten Bundestagswahl in Kraft und können - anders als ursprünglich geplant - auch durch eine parlamentarische Zwei-Drittel-Mehrheit nicht mehr gekippt werden.
    Lambrecht: Normenkontrollklage kein Minderheitenrecht
    Der Unions-Parlamentsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) zeigte sich erfreut über die Einigung. Eine starke Opposition gehöre zu einer lebendigen Demokratie, sagte er in der Debatte. Die SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Christine Lambrecht sagte, die Änderung der Geschäftsordnung sei für die Wahrung der Oppositionsrechte ausreichend. Gesetzesänderungen seien nicht erforderlich. Lambrecht verteidigte zugleich die Entscheidung der großen Koalition, das Quorum für eine Normenkontrollklagen nicht abzusenken. Dies sei kein Minderheitenrecht. Mit Normenkontrollklagen kann überprüft werden, ob ein neues Gesetz gegen höherrangiges Recht wie das Grundgesetz verstößt.
    Die Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann räumte ein, dass die Grünen sich ursprünglich ebenso wie die Linken Gesetzesänderungen gewünscht hätten. Nunmehr seien dennoch massive Verbesserungen durchgesetzt worden. Demgegenüber kritisierte Linken-Parlamentsgeschäftsführerin Petra Sitte die Änderung der Geschäftsordnung als unzureichend. Allein ein Gesetzesbeschluss wäre sauber und rechtssicher gewesen, sagte sie in der Debatte.
    Erster Ausschuss zur Edathy-Affäre
    In einem ersten parlamentarischen Untersuchungsausschuss will die Opposition die Edathy-Affäre aufklären. Nach den Grünen sprach sich auch die Linke im Bundestag dafür aus. "Jetzt machen wir das zusammen", sagte Linksfraktionschef Gregor Gysi dem "Tagesspiegel" (Freitagsausgabe). Der Innenausschuss des Bundestags hatte versucht, die Affäre in mehreren Anhörungen aufzuklären. Mit den Ergebnissen gaben sich Linke und Grüne aber nicht zufrieden. "Es gibt bestimmte Fragen, die wir nur über einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss geklärt bekommen, weil dann auch die Strafprozessordnung gilt", sagte Gysi.