
Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat den erforderlichen Gesetzesänderungen zu. Nötig waren Anpassungen im Regionalisierungsgesetz, damit nicht verwendete Gelder aus diesem Jahr in das nächste Jahr übertragen werden können. Wie es langfristig mit dem Angebot weitergeht, ist offen.
Die Länderkammer billigte auch den vom Bundestag beschlossenen besseren grundgesetzlichen Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor politischer Einflussnahme. Damit können zentrale Vorgaben zur Struktur und Arbeitsweise des Gerichts künftig nicht mehr mit einfacher, sondern nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. Hintergrund ist die wachsende Sorge über einen Einfluss extremistischer Parteien auf die deutsche Justiz.
Außerdem stimmte der Bundesrat Änderungen am Tarifverlauf der Einkommensteuer zu, mit denen der Effekt der sogenannten Kalten Progression ausgeglichen werden soll. Zudem steigt das Kindergeld ab Januar um fünf auf 255 Euro pro Monat. Die Länderkammer billigte ferner eine Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung ab Januar um 0,2 Prozentpunkte auf dann 3,6 Prozent. Verabschiedet wurde schließlich auch eine Novelle des Filmförderungsgesetzes, um die Bedingungen für Filmproduktionen in Deutschland zu verbessern.
Diese Nachricht wurde am 20.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
