BSW-Einspruch abgelehnt
Bundestagswahl muss nicht neu ausgezählt werden

Die Bundestagswahl vom Februar dieses Jahres muss nicht neu ausgezählt werden. Das Bündnis Sahra Wagenknecht scheiterte im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags mit ihrem Einspruch.

    Eine Plenarsitzung mit den Abgeordneten des Bundestags.
    Die Bundestagswahl muss nicht neu ausgezählt werden. (Michael Kappeler/dpa)
    Die Mehrheit im Ausschuss hält den Einspruch für unbegründet, wie der Vorsitzende Karaahmetoğlu in Berlin mitteilte. Der SPD-Politiker betonte, der Ausschuss habe die Anliegen des BSW sehr genau geprüft. Doch habe sich der Sachvortrag des BSW in allen Teilen als unzutreffend herausgestellt. Das entspricht der vorangegangenen Beschlussempfehlung. Nach dem Wahlprüfungsausschuss muss sich nun zunächst noch das Plenum des Bundestags mit der Sache befassen.

    BSW: Bundesweit fehlten 9.529 Stimmen

    Das BSW war laut amtlichem Endergebnis der Bundestagswahl vom 26. Februar mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen extrem knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Nach Angaben der Partei fehlten bundesweit 9.529 Stimmen. Sie geht von Zählfehlern aus und nimmt an, dass das BSW eigentlich im Bundestag sitzen müsste.

    Wagenknecht spricht von Vorfestlegung

    Parteigründerin Wagenknecht übte scharfe Kritik an dem Ergebnis des Wahlprüfungsausschusses. Es habe von vorneherein festgestanden, sagte Wagenknecht. Juristen des BSW hätten bereits an einer Klage gearbeitet. Sie hoffe auf eine zügige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Karaahmetoğlu, wies sowohl den Vorwurf der Befangenheit als auch der Verschleppung des Verfahrens vehement zurück.
    Diese Nachricht wurde am 04.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.