Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht fordert Bundestag zu schnellerer Wahlprüfung auf

Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundestag aufgefordert, Einsprüche gegen die Bundestagswahl rascher zu prüfen.

    Ein Hinweisschild mit dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht und einem Bundesadler, aufgenommen vor dem Bundesverfassungsgerichts.
    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht fordert den Bundestag auf, Bundestagswahl-Einsprüche schneller zu prüfen. (pa/dpa/Uli Deck)
    Der Zweite Senat in Karlsruhe bemängelte, das Parlament habe 15 Monate nach der Wahl erst über 450 der rund 1.000 Einsprüche entschieden. Dies sei auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil die Hälfte der Einsprüche im Wesentlichen identisch sei und in einer knappen Beschlussempfehlung zusammengefasst werden könnte.
    Anlass der Kritik war die Ablehnung einer Beschwerde, die sich gegen die Fünf-Prozent-Hürde gerichtet hatte. Die Zurückweisung begründete der Senat damit, dass der Bundestag noch nicht über den entsprechenden Wahleinspruch entschieden habe.
    Einsprüche können laut Grundgesetz bis zu zwei Monate nach der Bundestagswahl eingereicht werden. Erst wenn das Parlament darüber entschieden hat, kann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden.
    Diese Nachricht wurde am 06.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.