
Der gemeinsame Vorschlag von SPD, Grünen, FDP und Union sieht vor, zentrale Vorgaben zur Struktur des Gerichts im Grundgesetz zu verankern, so dass sie nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden können. Festgeschrieben werden soll, dass das Gericht aus zwei Senaten besteht, die mit je acht Richterinnen und Richtern besetzt werden. Deren Amtszeitbegrenzung soll bei jeweils zwölf Jahren liegen. Bisher könnten diese Regeln durch einfachen Mehrheitsbeschluss im Bundestag geändert werden.
Diese Nachricht wurde am 19.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.