
Der gemeinsame Vorschlag von SPD, Grünen, FDP und Union sieht vor, zentrale Vorgaben zur Struktur des Gerichts im Grundgesetz zu verankern, so dass sie nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden können. Dies geht bislang mit bereits einfacher Mehrheit. Festgeschrieben werden soll, dass das Gericht aus zwei Senaten besteht, die mit je acht Richterinnen und Richtern besetzt werden. Deren Amtszeitbegrenzung soll bei jeweils zwölf Jahren liegen.
Ebenfalls zur Abstimmung stehen Entlastungen wie eine leichte Anhebung des Kindergelds sowie des Kinderfreibetrags. Daneben soll der Einkommensteuer-Tarif angepasst werden, um negative Effekte der Inflation auszugleichen.
Diese Nachricht wurde am 19.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.