
Anschließend soll über den entsprechenden Vorschlag von SPD, Grünen, FDP und Union abgestimmt werden. Er sieht vor, zentrale Vorgaben zur Struktur des Gerichts im Grundgesetz zu verankern, so dass sie nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden können. Dies geht bislang mit bereits einfacher Mehrheit. Festgeschrieben werden soll im Grundgesetz etwa die Zusammensetzung des Gerichts aus zwei Senaten mit je acht Richterinnen und Richtern. Deren Amtszeitbegrenzung soll bei jeweils zwölf Jahren liegen. Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Müller, sagte im Deutschlandfunk, die geplante Grundgesetzänderung mache das Verfassungsgericht widerständsfähiger gegen politische Instrumentalisierung durch Autokraten.
Ebenfalls zur Abstimmung stehen Entlastungen wie eine leichte Anhebung des Kindergelds sowie des Kinderfreibetrags. Daneben soll der Einkommensteuer-Tarif angepasst werden, um negative Effekte der Inflation auszugleichen.
Diese Nachricht wurde am 19.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.