
Der Gesetzgeber könne auch mehr als zwei rechtliche Elternteile vorsehen. Werde dies nicht eingeführt, müsse der leibliche Vater aber mehr Rechte bekommen, um die Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten zu könnten, erklärte das Gericht.
Hintergrund war die Klage eines Mannes aus Sachsen-Anhalt. Er fordert die rechtliche Anerkennung der Vaterschaft für seinen biologischen Sohn. Die Mutter des gemeinsames Kindes lehnt dies ab. Sie hatte wenige Monate nach der Geburt ihren neuen Lebensgefährten als rechtlichen Vater eintragen lassen.
Diese Nachricht wurde am 09.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.