Sonntag, 05. Mai 2024

Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht stoppt vorerst Verabschiedung von Heizungsgesetz

Der Bundestag wird morgen nicht über das "Heizungsgesetz" abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab gestern Abend einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Heilmann statt. Die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP wollten am Vormittag zusammenkommen, um über das weitere Vorgehen zu beraten.

06.07.2023
    Blick auf zwei Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und das Schild mit der Aufschrift "Bundesverfassungsgericht".
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (IMAGO / Political-Moments / IMAGO)
    Die Regierungskoalition nehme die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis und werde diese Woche im Bundestag nicht mehr entscheiden, teilte SPD-Fraktionschef Mützenich mit. Über das weitere Vorgehen und darüber, wann die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes stattfinden werde, berieten die Fraktionsvorsitzenden an diesem Donnerstag, fügte Mützenich hinzu.
    Der CDU-Abgeordnete Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts gegen die kurzfristige Beratung des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes beantragt. Er hatte kritisiert, dass dem Parlament zu wenig Zeit eingeräumt worden sei, um sich über die Pläne zu informieren. Dadurch seien seine Rechte als Abgeordneter verletzt worden. Der Zweite Senat des Gerichts erklärte, der Antrag erscheine weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Es überwiege das Interesse, dass die Rechte des Abgeordneten nicht irreversibel verletzt würden.

    Unionsfraktion sieht Parlament gestärkt

    Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Frei, sieht in der Entscheidung eine Stärkung des Parlaments. Karlsruhe habe ganz klar die Leitplanken einer ordentlichen Gesetzgebung aufgezeigt, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. Mit ihren zahlreichen Änderungen habe die Ampelkoalition am vergangenen Freitag ein faktisch neues Gesetz vorgelegt, dass zudem sieben Tage später durch den Bundestag gebracht werden sollte. Ein solches Vorgehen sei nicht hinnehmbar. Man brauche die öffentliche Debatte im Bundestag, um das Für und Wider auszutauschen.
    Das Interview mit Thorsten Frei können Sie hier nachlesen.
    Zuvor hatte Unionsfraktionschef Merz die Karlsruher Entscheidung als schwere Niederlage für die Ampelkoalition gewertet. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur, mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts sei dem unsäglichen Umgang der Regierung mit dem Parlament ein Riegel vorgeschoben. CSU-Landesgruppenchef Dobrindt rief die Koalition auf, das Gesetz zurückzuziehen.

    Haßelmann: "Entscheidung bezieht sich nicht auf das Gesetz selbst"

    Grünen-Fraktionschefin Haßelmann sagte im Deutschlandfunk, die Entscheidung des Verfassungsgerichts beziehe sich auf das Verfahren und nicht auf das Gesetz in der Sache. Die Regierung sei davon ausgegangen, dass man ein ordnungsgemäßes Beratungsverfahren gewählt habe. Man müsse nun genau schauen, was das für parlamentarische Prozesse im Allgemeinen bedeute.
    Das Interview mit Britta Haßelmann gibt es hier zum Nachlesen.

    Zustimmung auch von FDP-Vize Kubicki

    Auch aus der Ampel-Koalition selbst kam Beifall für die Gerichtsentscheidung. Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Kubicki sagte, damit bekämen die Grünen die Quittung dafür, dass sie in das Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben hätten. SPD-Fraktionsvize Miersch erklärte, die Entscheidung des Gerichts sei selbstverständlich zu respektieren. Nach Informationen des "Spiegel" erwägt die Koalition nun eine Sondersitzung innerhalb der Sommerpause.
    Das von der Opposition hart kritisierte Gesetz hatte auch innerhalb der Koalition zu wochenlangem Streit geführt.
    Diese Nachricht wurde am 06.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.