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Bundesverfassungsgericht
Streit um das Streikrecht für Lehrer geht weiter

Streikende Lehrer – das ist keine Selbstverständlichkeit. Denn verbeamtete Lehrer kommen hierzulande mit dem geltenden Recht in Konflikt, wenn sie streiken. Das Land Hessen plante deshalb Disziplinarmaßnahmen gegenüber 4.000 Lehrern wegen der Beteiligung an einem Streik - doch nun soll erst einmal das Bundesverfassungsgericht über ihr Streikrecht entscheiden.

Von Ludger Fittkau | 12.05.2016
    Streikende Lehrinnen und Lehrer halten ein Transparent mit der Aufschrift "Gleiches Gelt für gleichwertige ArbeitW in den Händen.
    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hatte alle angestellten Lehrer des Landes Berlin am 12. Mai 2016 zum Warnstreik aufgerufen. Die etwa 3.000 Lehrer forderten Respekt und Sicherheit durch einen Tarifvertrag. (Imago / Christian Ditsch)
    "Ich begrüße alle ganz herzlich zum großen Lesemarathon der GEW Hessen. Heute bereits den dritten Tag."
    Ein Lautsprecherwagen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vor wenigen Tagen vor dem hessischen Kultusministerium in Wiesbaden. Drei Tage lang lasen Mitarbeiter der Lehrergewerkschaft Anhörungsprotokolle von mehreren tausend hessischen Lehrern vor, gegen die ein Disziplinarverfahren läuft. Weil sie 2015 an einem Lehrerstreik teilgenommen haben, an dem sie nach Auffassung des CDU-geführten Kultusministeriums in Hessen nicht hätten teilnehmen dürfen. Meike Wiedwald, stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hessen:
    "Es sind Stück für Stück in jedem Schulamtsbereich Kollegen und Kolleginnen angeschrieben worden, dass gegen sie ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Abschließend zu einem Disziplinarverfahren gibt es irgendwann einen Entscheid. Gleichzeitig hatte es, bevor es überhaupt abgeschlossen war, für einige Kolleginnen und Kolleginnen bereits Konsequenzen gehabt."
    Lehrer sollen durch Streikbeteiligung ihre Dienstpflicht verletzt haben
    So seien wegen des laufenden Disziplinarverfahrens etwa geplante Ehrungen bei Dienstjubiläen abgesagt und der normalerweise in diesem Zusammenhang gewährte freie Tag sei gestrichen worden, so Meike Wiedwald:
    "Des Weiteren ist Kolleginnen und Kollegen verwehrt worden, sich auf Beförderungsstellen zu bewerben. Bei diesen sind ihnen die Bewerbungen zurückgegeben worden mit den Worten, dass man sie eben aufgrund des Disziplinarverfahrens nicht annehmen könne."
    Die Disziplinarverfahren gegen rund 4.000 hessische Lehrer seien angestrengt worden, weil die Beamten mit ihrer Streikbeteiligung im vergangenen Jahr eindeutig ihre Dienstpflichten verletzt hätten, so Stefan Löwer, Sprecher des Hessischen Kulturministeriums:
    "Zunächst einmal sind verbeamtete Lehrer, wie der Name schon sagt, Beamte. Und wir haben in Deutschland den hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums. Und dazu gehören selbstverständlich auch Lehrerinnen und Lehrer. Diese Auffassung hat auch zuletzt das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung vom Februar 2014 so vertreten. Der Europäische Gerichtshof hat hier eine andere Auffassung. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber auch klar gestellt, das zunächst einmal in Deutschland geltendes Recht anzuwenden sei."
    Bundesverfassungsgericht will noch 2016 über Streikrecht entscheiden
    Heißt im Klartext: Wenn in Hessen ein verbeamteter Lehrer streikt, muss er auch mit Sanktionen rechnen. Ministeriumssprecher Stefan Löwer:
    "Wir haben als Disziplinarmaßnahmen beispielsweise eine Missbilligung, einen Verweis oder auch eine Geldbuße. Es ist aber so, dass, wenn gegen einen Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, bestimmte Sachverhalte gelten. Dazu gehört beispielsweise, dass aufgrund der Jubiläumsverordnung des Landes Hessen eine Ehrung nicht vorgenommen wird, solange das Disziplinarverfahren anhängig ist."
    Ob das Streikverbot für verbeamtete Lehrer in Deutschland bestehen bleibt oder nicht, will noch in diesem Jahr das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden. Beim "Lesemarathon" der GEW Hessen vor dem Kultusministerium wurde die Rechtsauffassung verlesen, die die Lehrergewerkschaft in diesem Konflikt um das Streikrecht vertritt:
    "Das Bundesverwaltungsgericht stellt ausdrücklich fest, dass die Bundesrepublik Deutschland völkervertragsmäßig verpflichtet ist, der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem dort garantierten Streikrecht für Beamtinnen und Beamte ohne hoheitliche Aufgaben innerstaatliche Geltung zu verschaffen."
    Hessisches Kultusministerium stoppt laufende Disziplinarverfahren
    Lehrer, so argumentiert die Gewerkschaft, hätten nicht wie Polizisten oder Justizvollzugsbeamte sogenannte "hoheitliche" Aufgaben zu erfüllen, bei denen es um den Erhalt der staatlichen Ordnung gehe. Das Kultusministerium hat die noch laufenden Disziplinarverfahren jetzt erst einmal per Erlass gestoppt. Man will nun das Urteil in Karlsruhe abwarten, so Ministeriumssprecher Stefan Löwer. Man habe den Erlass herausgegeben:
    "Weil beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren anhängig ist, das darüber entscheiden soll, ob Beamtinnen und Beamten grundsätzlich ein Streikrecht zusteht oder nicht. Das ist zwar schon länger bekannt, aber erst jetzt ist in der Jahresvorschau des Verfassungsgerichts auch klar geworden, dass diese Entscheidung in diesem Jahr fallen soll und daher setzen wir die Verfahren aus."